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Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels B für die Jahre 2022 - 2032
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels B für die Jahre 2022 - 2032 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M 165) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel B mit den Buslinien 50, 53, X53, 54, M55, X58, 58, 59 und der Nachtbuslinie N11 für den Zeitraum vom 11.12.2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen verkehrlichem Maßnahmenkonzept (Anlage 1.1/1.2) eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel B ab. Ergänzt wird dies künftig durch weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung: Zum Ende des Fahrplanjahres 2022 enden der zeitlich befristete Verkehrsvertrag und die Konzession mit der Firma DB Regio Bus Mitte GmbH, Erthalstraße 1, 55118 Mainz für den Linienbusverkehr des Bündels B. Nach Verlängerung soll die Neuvergabe in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren erfolgen. Die Leistungen des Linienbündels B sollen für zehn Jahre in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden, da mit den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 24.07.2014, § 4843, und vom 24.09.2015, § 6332, lediglich für die zukünftig direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergebenden Linienbündel C, D und E Ausnahmen von der mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543, grundsätzlich vorgegebenen wettbewerblichen Vergabe der Frankfurter Busverkehrsleistungen festgelegt wurden. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen. C. Lösung: Siehe auch Anlage 1.1/1.2 Maßnahmenkonzept Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel B umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 11. Dezember 2022 und in den darauffolgenden zehn Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1.1). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels B konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005). traffiQ entwickelt die Prämissen der Ausschreibung regelmäßig weiter, um sowohl die Betriebsstabilität als auch die Kundenzufriedenheit im Interesse der Fahrgäste auf einem hohen Niveau zu halten und zu verbessern. Deshalb wird traffiQ künftig neben dem hinterlegten Angebotspreis auch die Qualität als Zuschlagskriterium definieren. Konzepte der Verkehrsunternehmen werden dadurch Bestandteil des Verkehrsvertrages. Des Weiteren erfolgt eine Überprüfung des Qualitätssicherungssystems bzgl. der aktuell vorliegenden Sanktionsmechanismen. Themenbezogen wird festgelegt, was künftig über Vertragsstrafen oder ein Anreizsystem bewertet wird. Weitere qualitätssichernde Maßnahmen sind die Schaffung der Möglichkeit zur Nutzung zweckgebundener Innovations- oder Nachverhandlungsbudgets. Die Anforderungskriterien und Qualitätsbewertungen, sowie die im Maßnahmenkonzept (Anlage 1.1) dargelegten Änderungen, dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel B zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicherzustellen. Bei der Ausschreibung sollen zur Betriebsaufnahme auf einer Buslinie ausschließlich Fahrzeuge mit so genannten Zero-Emission-Antrieben eingesetzt werden. In einer zweiten Betriebsstufe wird eine weitere Linie vollständig und eine dritte Linie teilweise auf Fahrzeuge mit Zero-Emission-Antrieben umgestellt. Auf allen anderen Linien des Bündels B ist der Einsatz dieser Fahrzeuge ausdrücklich erwünscht. Ein Anreizsystem, das im Rahmen der Vergabe zu erweiterten Leistungen mit emissionsfreien Fahrzeuge beitragen kann, soll daher geprüft werden. Grundsätzlich sollen diese Fahrzeuge in ihren Eigenschaften, unter anderem im Hinblick auf Platzkapazitäten, Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, den Frankfurter Anforderungen entsprechen. Für das Fahrplanjahr 2023, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels B, ist ein Leistungs-umfang von ca. 5,0 Mio. Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien des Bündels B für zehn Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel B erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Die geplanten qualitätssteigernden Maßnahmen können zur Erhöhung der Kosten führen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ getroffen. Anlage 1_1_Massnahmenkonzeption (ca. 37 KB) Anlage 1_2_Kartografische_Darstellungen (ca. 5,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 14.05.2021, OF 8/7 Antrag vom 18.05.2021, OF 9/7 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.11.2012, M 252 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 143 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 7, 11 Versandpaket: 17.02.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 38 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 29/21 und OF 31/6 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 1 2021 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf OA 1 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, AfD, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die SPD-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., M 29, folgende Protokollnotiz ab: "Die SPD spricht sich für eine 100 prozentige Inhouse-Vergabe der Buslinien aus und lehnt daher die Vorlage M 29 ab. Bei der letzten Vergabe entstanden über lange Zeit Umstellungsschwierigkeiten, die den Busbetrieb für die Nutzer schwerwiegend verschlechtert hatten, Routenfehler, Anzeigefehler, Servicemängel, Unpünktlichkeiten etc. Bei eigenem Personal ist eine Qualitätssicherung gegeben, die Ausbildung gesichert, und es kann auf die Erfahrung, auch auf den Frankfurter Standard, zurückgegriffen werden. Dies ist bei wechselnden Auftragnehmern nicht gegeben." Die LINKE.-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 38., OF 31, folgende Protokollnotiz ab: "Die Zustimmung der LINKEN im Ortsbeirat 6 zum Antrag der CDU, Vorlage OF 31, bezieht sich nur auf die verkehrspolitischen Inhalte, nicht auf die Zustimmung zur Vorlage M 29." 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage M 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung AfD und BFF 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 8/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 9/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, FARBECHTE, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 Aktenzeichen: 92 11
Tariftreue bei Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linie 55
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 9/7 Betreff: Tariftreue bei Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linie 55 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, bei der Beauftragung des Magistrats bezüglich der Ausschreibung der Linie 50 im Linienbündel B die Qualitätsmerkmale auch in Bezug auf Tariflöhne sowie tarifliche Festlegungen der Arbeitsbedingungen für Busfahrerinnen und Busfahrer festzuschreiben. Begründung: Qualitätsstandards beziehen sich nicht nur auf die eingesetzten Busse und die Kundenzufriedenheit, sondern auch auf die Arbeitsbedingungen der Menschen, die diese Busse fahren. Entscheidend dazu gehört eine gerechte Entlohnung. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 8/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 9/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, FARBECHTE, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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