Reflexion
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Parkraumüberwachung
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 152 Betreff: Parkraumüberwachung Vorgang: NR 811/19 FRAKTION Der Magistrat verweist auf den jüngsten Bericht vom 16.08.2019, B 299, "Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen und Planung für neue Bewohnerparkzonen". Die Personalverfügbarkeit der Städtische Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.04.2019, NR 811 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.04.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5744, 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 Aktenzeichen: 32 1
Die Bewohner der Schwarzwaldstraße müssen mit einem beträchtlichen Parkplatzmangel, der durch Besucher des Waldstadions
S A C H S T A N D : Frage vom 14.03.2024, F 2347 Die Bewohner der Schwarzwaldstraße müssen mit einem beträchtlichen Parkplatzmangel, der durch Besucher des Waldstadions und der DFB-Akademie weiter verschärft wird, zurechtkommen. Deshalb ist dort aus gutem Grund ein Bewohnerparkbereich ausgewiesen, durch den das Parken von Anwohner-Kfz bevorrechtigt ist. Leider ist festzustellen, dass gerade am Abend die für Anwohner-Kfz frei zu haltenden Parkplätze ständig durch Gäste und Besucher belegt sind. Eine Überwachung des Bewohnerparkens findet nicht oder nur unzureichend statt. Ich frage den Magistrat: Wie häufig wird das Bewohnerparken in der Schwarzwaldstraße von der Verkehrspolizei kontrolliert, und was wird unternommen, um die Kontrollen zu verstärken? Antwort des Magistrats: Die Bewohnerplakette 36 wird im Schnitt mehrmals wöchentlich, vorrangig abends, vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Die Kontrolldichte in der Schwarzwaldstraße liegt sogar mit 16 durchgeführten Kontrollen im bisherigen Jahr 2024 vergleichsweise hoch. Seit Beginn des Jahres wurden in der Schwarzwaldstraße 199 Verwarnungen ausgestellt, zuletzt am 14.03.2024. Die Kontrollintensität wird häufig als unzulänglich wahrgenommen, weil die Omnipräsenz augenscheinlicher Parkverstöße als Indiz fehlender Kontrollen gewertet wird. Bei einer Sanktionshöhe bei vielen Parkverstößen von nur zehn Euro, wie beim Parken auf einem Sonderparkplatz für Bewohner, wird dieser Betrag gerade bei ausgelastetem Parkraum von sehr Vielen billigend in Kauf genommen. Die Sanktion verliert bei dieser Sanktionshöhe der ihr eigentlich angedachten Wirkung - einer künftig normgerechten Verhaltensweise. Die Kontrollen können Parkverstöße demnach nicht verhindern, allerdings zumindest eindämmen. Zur Erhöhung der Wirksamkeit müsste durch das Bundesverkehrsministerium der Bußgeldkatalog auf das im europäischen Ausland übliche Maß angehoben werden. Die Stadt Frankfurt setzt sich unter anderem in der Initiative des Deutschen Städtetages "Lebenswerte Städte" dafür ein. Mit der in Europa eingesetzten digitalen Parkraumüberwachung zum Beispiel mittels "Scan Cars" könnte die Stadt die Kontrollintensität deutlich erhöhen. Auch dazu fehlen zurzeit noch die rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des Bundesverkehrs-ministeriums. Sobald eine Rechtsgrundlage vorliegt, ist der Magistrat bereit, diese Technik in Frankfurt einzusetzen, was unter anderem auch in der Schwarzwaldstraße perspektivisch zu einer Verbesserung der Parkraumsituation führen kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 900/3 Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden Vorgang: B 152/20; F 2347/24 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) wie sich die Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem 04.04.2019 entwickelt haben und welche Anzahl Planstellen hiervon derzeit besetzt sind; b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden; c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erhöhen; d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird; e) ob und welche weitere Maßnahme geplant sind, Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insb. Parken ohne gültige Parkerlaubnis) zu ahnden; f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels "Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz vorliegt. Begründung: Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024 von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken zu verhindern. In seinem Bericht B 152 vom 03.04.2020 teilt der Magistrat mit: "Die Personalverfügbarkeit der Städtische Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet werden." Der Bericht aus dem Jahr 2020 lässt den Schluss zu, dass der Magistrat die Planstellen erhöht, wenn Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen steigen. Zusätzlich könnte eine digitale Parkraumüberwachung unterstützend wirken. Bisher fehlte die Rechtsgrundlage, wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Vorlage F 2347 vom 14.03.2024 feststellt. Gleichzeitig hatte der Magistrat seine Bereitschaft erklärt, sog. "Scan Cars" im Rahmen der digitalen Parkraumüberwachung in Frankfurt einsetzen zu wollen, sobald eine solche Rechtsgrundlage vorliegt. In Baden-Württemberg wurde nun durch das Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG) vom 18. März 2025 eine Rechtsgrundlage geschaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 152 Frage vom 14.03.2024, F 2347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2025 Die Vorlage OF 900/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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