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Monte Scherbelino - eine ewige Baustelle?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2007, ST 520 Betreff: Monte Scherbelino - eine ewige Baustelle? Mit der Umsetzung der für die ehemalige Abfalldeponie "Monte Scherbelino" der Stadt Frankfurt am Main von der Genehmigungsbehörde geforderten Sanierungsmaßnahmen wurde im Jahr 1992 durch den bis Ende 1995 dauernden Bau der den Müllberg im Untergrund umschließenden Dichtwand begonnen. Es folgten die Abdichtung des Bereiches der rund 1,8 km langen Dichtwand, sowie der Bau einer rund 3,3 km langen Druckleitung für den Transport von Deponiesickerwasser zur Anschlussstelle an die städtische Kanalisation in der Babenhäuser Landstraße. Danach folgte eine 3-jährige Unterbrechung der Bauaktivitäten aufgrund der am gleichen Standort beabsichtigten Einrichtung einer neuen Deponie für Bauschutt und sonstige kontaminierte Abfälle. Nachdem der entsprechende Antrag auf Planfeststellung vom Magistrat 1999 zurückgezogen wurde, konnte die Planung und Ausführung der restlichen Sanierungsmaßnahmen der "alten" Deponie fortgeführt werden. Zurzeit befinden sich davon noch folgende Sanierungsmaßnahmen in der Ausführung: 1. Dichtungstopfbewirtschaftung, 2. Hydraulische Sanierung der Grundwasser-Schadstofffahne, einschließlich des Haldenweihers, 3. Vorbehandlung des kontaminierten Grundwassers und des Deponiesickerwassers, 4. Oberflächenabdichtung und Abdeckung der Deponie. Die noch in Angriff zu nehmenden Maßnahmen sind: 5. Fassung und Entsorgung/Verwertung des Deponiegases, 6. Rekultivierung der abgedichteten und abgedeckten sowie der sonstig gerodeten Flächen. Der aktuelle Sachstand zu den einzelnen Maßnahmen und deren Einfluss auf den Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Geländes für die Öffentlichkeit stellt sich wie folgt dar: Zu 1. Dichtungstopfbewirtschaftung Diese Maßnahme besteht aus dem Abschöpfen kontaminierten Deponiesickerwassers aus dem durch den Bau der Dichtwand entstandenen sog. Dichtungstopf. Dabei muss der Wasserspiegel im Dichtungstopf dauernd 30 cm unter dem Grundwasserspiegel außerhalb gehalten werden, um ein Austreten von Sickerwasser ins Grundwasser zu verhindern. Hierfür wird der Sicker- und Grundwasserstand kontinuierlich gemessen und die Sickerwasserentnahme entsprechend gesteuert. Das Deponiesickerwasser, das sich in einer innerhalb der Dichtwand befindlichen Ausgleichsrigole sammelt, wird aus insgesamt 4 Rigolenbrunnen abgepumpt und zur Vorbehandlungsanlage geleitet. Die Dichtungstopfbewirtschaftung kann und muss auch nach Freigabe des Geländes an die Öffentlichkeit weitergeführt werden. Zu 2. Hydraulische Sanierung der Grundwasser-Schadstofffahne, einschließlich des Haldenweihers Hier handelt es sich um die Entnahme aus hierfür eingerichteten Sanierungsbrunnen von vor der Umschließung der Deponie mit einer Dichtwand abgeströmten schadstoffbelasteten Grundwassers. Diese Maßnahme wurde am 26.05.2003 mit einem ersten Teilsanierungsschritt begonnen, der noch etwa 2 bis 3 Jahre andauern wird. Ob bzw. wie viele weitere Teilsanierungsschritte durchzuführen sind, hängt einerseits von dem Erfolg des ersten Schrittes und andererseits von dem Ergebnis des zurzeit durchgeführten Belüftungsversuches des Haldenweihers ab. Sollte letzterer einen positiven Effekt auf die Qualität des Grundwassers im Abstrom der Deponie haben, könnte die Gesamtdauer der hydraulischen Sanierung wesentlich verkürzt werden. Eine Freigabe des Geländes an die Öffentlichkeit hängt nicht vom Abschluss dieser Maßnahme ab, da die hydraulische Sanierung auch nach Wiedereröffnung dieses Naherholungsgebietes weiter betrieben werden kann. Zu 3. Vorbehandlung des kontaminierten Grundwassers und des Deponiesickerwassers Die hierfür vor Ort gebaute Anlage wurde ebenfalls am 26.05.2003 in Betrieb genommen und wird seither ununterbrochen betrieben. Ein Ende des Betriebes dieser Anlage ist nicht vorauszusehen, da zumindest Deponiesickerwasser immer, wenn auch in geringeren Mengen als heute, anfallen wird und vorbehandelt werden muss. Wie auch die hydraulische Sanierung und die Dichtungstopfbewirtschaftung hat diese Maßnahme keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Geländes für die Öffentlichkeit. Zu 4. Oberflächenabdichtung und Abdeckung der Deponie Der Bereich, der im Jahr 1995 rings um die Deponie fertig gestellten Dichtwand ( 7,8 ha), wurde 1996 abgedichtet, abgedeckt und anschließend begrünt. Mit der Abdichtung und Abdeckung des eigentlichen Müllberges wurde im Monat Mai 2003 begonnen. Seitdem wird die Maßnahme ohne Unterbrechung, es sei denn wegen Schlechtwetters, weitergeführt. Die an eine Baufirma vergebene Leistung ist bis dato zu etwa 55 % durchgeführt. Vom Abschluss dieser Maßnahme ist der Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Geländes für die Öffentlichkeit insofern abhängig, als die Rekultivierung, als letzte Maßnahme, erst auf abgedichteten bzw. abgedeckten Flächen erfolgen kann. Mit dem Abschluss dieser Maßnahme ist, laut aktuellem Bauzeitenplan der ausführenden Firma, Ende Februar 2009 zu rechnen. Die relativ lange Bauzeit resultiert sowohl aus den großen Mengen einzubauender Erdmaterialien (rd. 1 Mio. m3), als auch aus der Tatsache, dass der Einbau einiger Materialien mit sehr zeitaufwendigen Spezialverfahren geschieht und nur bei dafür optimalen Witterungsverhältnissen durchgeführt werden kann. Zu 5. Fassung und Entsorgung/Verwertung des Deponiegases Zurzeit werden in den Abfallkörper 5 Gasbrunnen und 7 Gaspegel abgeteuft. An den Gasbrunnen werden sodann Gasabsaugversuche zwecks Ermittlung der noch vorhandenen Deponiegasproduktion durchgeführt. Die Gaspegel sollen zur Kontrolle einer eventuellen Migration des Deponiegases in benachbarte, unabgedichtete Bereiche (z.B. vorhandener Waldsaum) dienen. Anhand des Ergebnisses der Gasabsaugversuche wird sodann über die Art der Entsorgung bzw. Verwertung des Deponiegases entschieden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist damit zu rechnen, dass hier eine passive Entgasung (z.B. über Biofilter) zur Anwendung kommt. In einem solchen Fall würde diese Maßnahme eine Freigabe zur Freizeitnutzung des Geländes nicht verzögern. Zu 6. Rekultivierung der abgedichteten und abgedeckten sowie der sonstig gerodeten Flächen In dem entlang der Dichtwand abgedichteten Bereich (s. Punkt 4) wurden in den Jahren 1999 und 2000 rund 2,3 ha mit einheimischen Strauch- und Baumarten bepflanzt. Da die Oberflächenabdichtung der Deponie in einzelnen Bauabschnitten durchgeführt und fertig gestellt wird, kann die sich daran anschließende Rekultivierung bereits vor Abschluss der gesamten Abdichtungsmaßnahme beginnen. Es ist davon auszugehen, dass Teilflächen der Deponie bereits in der Pflanzperiode der Winterhalbjahre 2007/2008 und 2008/2009 rekultiviert werden können. Die für die Materialbereitstellungsfläche und die Baustelleneinrichtung gerodeten Flächen können jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Baustellenräumung bepflanzt werden. Die Bepflanzung dieser Flächen kann erst in der Pflanzperiode 2009/2010 abgeschlossen werden. Unter den geschilderten Voraussetzungen kann das Gelände des Monte Scherbelino frühestens Mitte des Jahres 2010 für die Öffentlichkeit als Naherholungsgebiet freigegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.02.2007, V 262 Antrag vom 27.08.2014, OF 900/5 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3462
Monte Scherbelino
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2014, OF 900/5 Betreff: Monte Scherbelino Vorgang: ST 520/07 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Auskunft über den Stand der Sanierung an der Mülldeponie "Monte Scherbelino" zu geben und einen Zeitplan für die Wiederöffnung des Geländes vorzulegen. Begründung: In der ST 520/2007 stellt der Magistrat eine Wiedereröffnung nicht vor 2010 in Aussicht. Seitdem sind weitere vier Jahre vergangen, ohne dass Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gelände für die Öffentlichkeit freigegeben würde. Der Ortsbeirat möchte daher einen konkreten Zeitplan wissen, bis wann welche Maßnahmen ausgeführt werden sollen. Seit der Schließung des Monte Scherbelino ist nicht nur ein viel genutztes Freizeitgelände verloren gegangen, sondern auch eine wichtige Wegeverbindung über die Babenhäuser Landstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2007, ST 520 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 12.09.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3462 2014 Die Vorlage OF 900/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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