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Reflexion

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Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle .Sigmund-Freud-Straße. in Richtung Innenstadt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 905/10 Betreff: Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" in Richtung Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum nun zur Herstellung der barrierefreien Rampe an der U-Bahn-Haltestelle Sigmund-Freud-Straße, Richtung Innenstadt, erhebliche Teile des bereits hergestellten Bahnsteigs wieder abgerissen wurden. Ferner möge der Magistrat offenlegen, wer diesen erneuten Umbau bezahlt und ob so der Bahnsteig insgesamt verkürzt wird, so dass es bei gegebenenfalls längeren Zügen nach Abschluss des vom Ortsbeirats befürworteten Ausbaus der U-Bahn bis zum Frankfurter Berg zu Problemen kommen kann. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle an der Sigmund-Freud-Straße wird nun endlich eine barrierefreie Rampe angelegt. Damit wird diese hoffentlich, wie vom Ortsbeirat angeregt, zur Wiedereröffnung der U-Bahn bis Preungesheim gleichzeitig zur Verfügung stehen. Verwirrend ist allerdings, dass sie nicht an der Stelle eingebaut wird, wo sie offensichtlich ursprünglich vorgesehen war (sogar Anschlusselemente waren bereits vorhanden), sondern der neu hergestellte Bahnsteig teilweise abgerissen wurde, so dass er nun insgesamt in eine Rampe zur Sigmund-Freud-Straße hin ausläuft. Sollte dies an den Wurzeln des angrenzenden Baumes liegen, der dort seiner Größe nach seit ca. vierzig Jahren steht, so handelte es sich um eine klassische Fehlplanung, so dass die Kostentragungsfrage für den erneuten Umbau sehr interessant wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum weiteren Ausbau der U-Bahn zum Frankfurter Berg keine ausreichenden Mittel zur Verfügung standen, so dass staatliche Zuschüsse zu diesem Projekt verfallen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1532 2015 Die Vorlage OF 905/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle „Sigmund-Freud-Straße“ in Richtung Innenstadt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1532 entstanden aus Vorlage: OF 905/10 vom 16.11.2015 Betreff: Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" in Richtung Innenstadt Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum nun zur Herstellung der barrierefreien Rampe an der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" in Richtung Innenstadt erhebliche Teile des bereits hergestellten Bahnsteigs wieder abgerissen wurden. Ferner möge der Magistrat darüber Bericht erstatten, wer diesen erneuten Umbau bezahlt und ob so der Bahnsteig insgesamt verkürzt wird, sodass es bei gegebenenfalls längeren Zügen nach Abschluss des vom Ortsbeirats 10 befürworteten Au sbaus der U-Bahn bis zum Frankfurter Berg zu Problemen kommen könnte. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle an der "Sigmund-Freud-Straße" wird nun endlich eine barrierefreie Rampe angelegt. Damit wird diese hoffentlich, wie vom Ortsbeirat 10 angeregt, zur Wiedereröffnung der U-Bahn bis Preungesheim gleichzeitig zur Verfügung stehen. Verwirrend ist allerdings, dass sie nicht an der Stelle eingebaut wird, wo sie offensichtlich ursprünglich vorgesehen war (sogar Anschlusselemente waren bereits vorhanden), sondern der neu hergestellte Bahnsteig teilweise abgerissen wurde, sodass dieser nun insgesamt in eine Rampe zur Sigmund-Freud-Straße hin ausläuft. Sollte dies an den Wurzeln des angrenzenden Baumes liegen, der dort seiner Größe nach seit circa 40 Jahren steht, so handelte es sich um eine klassische Fehlplanung, sodass die Kostentragungsfrage für den erneuten Umbau sehr interessant wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 506 Aktenzeichen: 92 13

Beratung im Ortsbeirat: 4