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Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 906/9 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugen nicht mehr gestattet, an der Höhe der Eduard-Rüppel-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger zur die Eduard-Rüppel-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6405 2025 Die Vorlage OF 906/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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