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Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets .Bonames-Ost.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 909/10 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein Verkehrsgutachten zu erstellen, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um ggfs. frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll aufzeigen: ► Welche Verkehrsströme sind über die "Ortsrandstraße" zu erwarten, aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet. ► Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten aufgehalten, wie lang werden nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende "Schlange" sein. ► Inwieweit Fahrzeuge, um längere Wartezeiten, an der U-Bahnschranke, zu vermeiden, beispielsweise - durch die Parallelstraße südlich der U-Bahnstrecke, an den Schulen vorbei - trotz möglicher Pförtnerampel, den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstr. und weiter die Homburger Landstr. nutzen. ► Wie sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln wird und die Frage beantworten, ob neue "Verkehrsangebote" nötig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4784 2015 Die Vorlage OF 909/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets „Bonames-Ost“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 16.11.2015 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames-Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten: 1. Welche Verkehrsströme sind über die Ortsrandstraße aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet zu erwarten? 2. Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn-Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten, aufgehalten? Wie lang wird nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende Schlange sein? 3. Inwieweit nutzen Fahrzeuge, um längere Wartezeiten an der U-Bahn-Schranke zu vermeiden, beispielsweise durch die Parallelstraße südlich der U-Bahn-Strecke an den Schulen vorbei, trotz möglicher Pförtnerampel den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstraße und weiter die Homburger Landstraße? 4. Wie wird sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln und sind neue Verkehrsangebote nötig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 435 Aktenzeichen: 61 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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