Reflexion
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Grundsanierung der Schwarzwaldstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1078 Betreff: Grundsanierung der Schwarzwaldstraße Zu Beschlussziffer 2: Wie der Magistrat in seinem Bericht B 246 vom 25.05.2012 bereits ausgeführt hat, können die geplanten Grunderneuerungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation bedauerlicherweise nicht umgesetzt werden. Der Magistrat setzt jedoch alles daran, kleinere Maßnahmen zu Umsetzung zu bringen, die auch ohne Grunderneuerung zu einer Verbesserung führen. Im Zuge der bisherigen Planung wurden bereits unter finanziellen Gesichtspunkten Alternativen untersucht. Wie der Magistrat mit seinen Berichten B 422 vom 14.09.2012 und B 202 vom 03.05.2013 dargelegt hat, ergab sich hieraus jedoch kein Lösungsansatz, der eine anforderungsgerechte Grundsanierung der Schwarzwaldstraße ermöglichen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.08.2012, OA 239 Antrag vom 27.08.2014, OF 910/5 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3467
Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Rennbahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2738 entstanden aus Vorlage: OF 729/5 vom 12.11.2013 Betreff: Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Rennbahnstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit und der Lärmschutz auf der Rennbahnstraße und der südlichen Schwarzwaldstraße von der Triftstraße bis zur Johann-Klotz-Straße gewährleistet werden kann. Begründung: Der genannte Straßenzug sollte ursprünglich grundsaniert werden. Da diese Maßnahme in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden kann, muss auf andere Weise die Sicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, verbessert werden. Die Fahrbahn ist recht schmal, die Autos fahren stadtauswärts deswegen und wegen der entgegenkommenden Straßenbahn sehr nah an der Bordsteinkante. Das erwirkt eine Gefährdung der Fußgänger auf dem ohnehin schmalen Gehweg. Radfahrer müssen zwischen den Schienen fahren, sodass überholende Autofahrer regelmäßig eine Gefahr bedeuten. Zudem ist zwischen den Schienen noch immer Kopfsteinpflaster verlegt, was eine hohe Lärmbelästigung für alle Nutzer und Anwohner bedeutet. Im Ergebnis ist ein Tempolimit von 30 km/h die beste Lösung, auch wenn es sich um eine Grundnetzstraße handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 444 Antrag vom 27.08.2014, OF 910/5 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3467 Beratung im Ortsbeirat: 5
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in der Rennbahnstraße und südlichen Schwarzwaldstraße (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2014, OF 910/5 Betreff: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in der Rennbahnstraße und südlichen Schwarzwaldstraße (Fortsetzung) Vorgang: OM 2738/13 OBR 5; ST 1078/13; ST 444/14 1. Der Ortsbeirat akzeptiert die Stellungnahme (ST 444 vom März 2014) in der Form nicht und fordert den Magistrat nochmals auf, ein Konzept zu entwickeln, wie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich zwischen Triftstraße und Johann-Klotz-Straße verbessert werden kann, da keine wünschenswerte Sicherheit für Fußgänger besteht, die hier besonders durch sehr nah an der Bordsteinkante fahrende LKWs gefährdet werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu erläutern, welche "kleineren Maßnahmen" er plant, um zu Verbesserungen in dem Straßenabschnitt zu gelangen (siehe ST 1078 vom 15.7.2013). Begründung: Im Antrag OM 2738/ 2013 hatte der Ortsbeirat eine Prüfung eingefordert, wie die Sicherheit, vor allem für Fußgänger und Radfahrer in diesem vor allem stadtauswärts gefährlichen Straßenabschnitt verbessert werden könne. In der Antwort des Magistrats wird leider nur berichtet, was aus Sicht des Magistrats nicht geht. Es wird aber kein Lösungsvorschlag für die objektiv vorhandene gefährliche Verkehrssituation angeboten. Obgleich in dem Bericht der Situationsbeschreibung der Antragsteller zugestimmt wird, wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt, da "keine Gefahrenlage" bestehe und es noch kein "erhöhtes Unfallgeschehen" gebe. Auch wenn der OBR eine Tempo 30-Regelung für die effektivste und kostengünstigste Lösung hält, die für Autofahrer nur wenige Sekunden Zeitverlust bedeuten würde, erwartet der OBR zumindest andere Vorschläge des Magistrats, damit es nicht eines Tages doch zu einem "erhöhten Unfallgeschehen" kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1078 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2738 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 444 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 12.09.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3467 2014 Die Vorlage OF 910/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Beratung im Ortsbeirat: 4
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