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Reflexion

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Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 entstanden aus Vorlage: OF 549/5 vom 27.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg Vorgang: OM 4743/15 OBR 5; ST 373/16 Der Magistrat wird gebeten, im Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen zwischen der Einmündung der Oppenheimer Landstraße in den Ziegelhüttenweg und dem Bahnübergang schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und ggf. sicherzu stellen, dass die Verkehrsregel "rechts vor links" im Ziegelhüttenweg im Bereich der Einmündung Lamboystraße vollumfänglich eingehalten wird. Begründung: Anwohner haben sich darüber beschwert, dass die seit rund zwei Jahren im Ziegelhüttenweg eingerichtete Tempo-30-Zone insbesondere in diesem Bereich von den Autofahrern zu wenig beachtet wird. Da in diesem Bereich viele Familien mit Kindern wohnen und dort auch die Krabbelstube Benjamin der Diakonie angesiedelt ist, stellen diese Geschwindigkeitsübertretungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar und führen auch zu vermeidbaren Belästigungen durch Verkehrslärm. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373, zugesagte vorfahrtsregelnde Beschilderung ist bis heute im Ziegelhüttenweg/Ecke Lamboystraße nicht aufgestellt worden, was zu erheblichem Unmut bei den Anliegern geführt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4743 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Antrag vom 17.07.2018, OF 910/5 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3475 Aktenzeichen: 32 4

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2)

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.07.2018, OF 910/5 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2) Vorgang: OM 2141/17 OBR 5; ST 2523/17 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, zur Sicherheit der Anwohner und zur Beruhigung der stark zugenommen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ziegelhüttenweg: 1. Die Vorfahrtsregelungen durch entsprechende Schilder an den Kreuzungen deutlich zu kennzeichnen 2. Die Tempo-30-Zone durch weitere Schilder entsprechend zu kennzeichnen 3. Auf Geschwindigkeitsmessungen auch in den Abendstunden hinzuwirken 4. Die Einhaltung der Parkverbortszonen zur besseren Sicht aus Einfahrten sicher zu stellen 5. Bauliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigen zu überprüfen Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Ziegelhüttenweg ist bereits seit längerem ein Problem (siehe u. a. OF 549/5 und ST 2523 aus 2017). Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Gefährdung der Anwohner aus den Wohnhäusern und insbesondere auch der Kinder aus der Tagesstätte und der Krabbelstube dar. Auch der von der Stadt geplante Fahrradweg am Ziegelhüttenweg ist unter diesen Bedingungen extrem gefährdet. Die Tempo-30-Zone sowie Vorfahrtsregelungen werden nach wie vor regelmäßig missachtet. Die Situation ist bereits hinlänglich bekannt und wurde durch Messungen Ende 2017 bestätig - jedoch wurden bis jetzt keine erfolgreichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere auf eine gesonderte Beschilderung der Tempo-30-Zone wird nach wie verzichtet. Seit der Eröffnung einer Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 zu Beginn 2018 hat sich die Situation weiter wesentlich verschlechtert. Es werden nun - insbesondere auch in den Abendstunden und am Wochenende - nicht nur die Tempo-30-Zone missachtet, sondern häufig von "Profilierungsfahrern" entsprechende Rennen mit Geschwindigkeiten jenseits der 70 km/h durchgeführt. Neben der Lärmbelästigung haben sich hierdurch bereits diverse gefährliche Situationen ergeben. Daher besteht dringender Handlungsbedarf - entsprechende Beschwerden und Meldungen seitens der Anwohner liegen der Behörden (Polizeipräsidium, Stadtpolizei) vor, jedoch wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Zusätzlich wird explizit auf die Mitverantwortung der Stadtverwaltung und der Behörden hingewiesen, Gefährdungen und Schäden von den Bürgern abzuwenden - in diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit bis schwerwiegendere Unfälle, wohlmöglich mit schlimmen Personenschäden passieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3475 2018 Die Vorlage OF 910/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4