Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 912/1 Betreff: Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Roßmarkt Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" anzubringen. Am besten zweisprachig (Deutsch / Englisch) und mit Piktogramm. Begründung: Am Roßmarkt werden häufig Tauben gefüttert, was zu allerhand Problem führt, wie Vermehrung der Population oder Anlockung von Ratten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4205 2023 Die Vorlage OF 912/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und Die Partei (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment