Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" I. Der Magistrat wird beauftragt, das städtebauliche Entwicklungskonzept - bestehend aus den Anlagen "Entwicklungskonzept", "Planungskonzept Erweiterung Buchenstraße" und "Planungskonzept Nördlich Ahornstraße" - umzusetzen. II. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen in der Begründung ein geeignetes Unternehmen zur Unterstützung bei der Umsetzung heranzuziehen. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund von Anregungen aus dem Ortsbeirat 6 hat der Magistrat zwischen der Mainzer Landstraße, nördlich der Bahnlinie, der Waldschulstraße und der Straße an der Schildwacht eine städtebauliche Untersuchung durchgeführt und dafür eine ausführliche Bestandsaufnahme erstellt (s. Anlagen Chancen- und Konfliktplan, Rundgang). Daraus wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept (s. Anlage) erarbeitet, das inzwischen dem Ortsbeirat 6 vorgestellt worden ist. Die Analyse der Bestandsaufnahme hat ergeben, dass der Großteil des Untersuchungsgebietes städtebaulich intakt ist. Problematisch ist die hohe Anzahl von KFZ- und Gebrauchtwagenhändlern in unmittelbarer Umgebung der vorhandenen Wohnnutzung, die teilweise zwar der planungsrechtlichen Ausweisung "Mischgebiet" geschuldet ist, faktisch jedoch die stabilen und qualitätvollen Wohnlagen vor allem optisch beeinträchtigt und zu einer Verschlechterung der Wohnumfeldqualität beiträgt. Die Genehmigungssituation einzelner Betriebe ist bauordnungsrechtlich bzw. gewerberechtlich zu prüfen. Die Entscheidung über ein baurechtliches Einschreiten hängt davon ab, inwieweit die freiwillige Aufgabe der ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nutzungen mit Hilfe eines vom Magistrat beauftragten externen Dienstleisters erreicht werden kann, der jedoch keine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen hat. In verbleibenden Konfliktfällen wird der Magistrat, unter Sicherstellung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und in Abhängigkeit der Personalressourcen für ein dann erforderliches systematisches Vorgehen, auf eine rechtmäßige Bausituation hinwirken. Außerdem fehlen Fußwegeverbindungen zwischen den sehr großen Bebauungsblöcken in Nord-Süd-Richtung (s. Anlage Chancen- und Konfliktplan). Es sind auch Baulücken bzw. größere Baufelder festgestellt worden, die sich in großen Teilen im Eigentum der Stadt befinden und durch bereits vorhandenes Planungsrecht zeitnah einer Wohnbebauung zugeführt werden könnten (s. Anlagen Planungskonzepte). Ziel des Entwicklungskonzepts für den Untersuchungsbereich ist es, durch partielle Neuordnungen, Freimachung minder genutzter Grundstücke und die Verlagerung einzelner Betriebe (ggf. auf derzeit leerstehende Grundstücke im Untersuchungsbereich) zu einem städtebaulich befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Dabei sollen die vorhandenen Schwerpunkte der Gebietsentwicklung - Wohnen eher im östlichen Teilbereich, Gewerbe eher im westlichen - soweit nötig entflochten werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Entwicklungskonzept stellt eine langfristig angestrebte städtebauliche Entwicklung des Stadtteils "Griesheims - nördlich der Bahn" dar. Es wurden planerische Ansätze und Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst. Das Konzept ist kein starrer Plan, sondern ein flexibles planerisches Leitkonzept, welches im Laufe der Bearbeitung weiter zu konkretisieren gilt. Die aufgezeigten Chancen und Konflikte müssen im Rahmen der fortlaufenden Strukturierung von konkreten Maßnahmen und Planungen überprüft werden. Hier ist jeweils detailliert der Handlungsbedarf zu untersuchen. Dieser ist abhängig von der Rechtslage und vom konkreten Einzelfall und kann beispielsweise von der Räumung nicht genehmigungsfähiger, ungenehmigter Nutzungen über den Versuch der Verlagerung bei bestimmten KFZ-Betrieben bis zur Akzeptanz des Bestandsschutzes bei der Holzhandlung an der Schnittstelle mit der Akazienstraße reichen. Der Magistrat beabsichtigt, einen externen Dienstleister damit zu beauftragen, städtische Liegenschaften im Sinne des Entwicklungskonzeptes zu mobilisieren, die Verlagerung von Gewerbebetrieben zu unterstützen sowie Planungen für öffentliche Verkehrs-, Grün- und Sportflächen zu erarbeiten. Des Weiteren wird der externe Dienstleister eine aufsuchende Beratung privater Grundstückseigentümer und gewerblicher Betreiber mit dem Ziel der behutsamen Koordinierung einer konzeptentsprechenden Nutzung durchführen und bei Konflikten und gegensätzlichen Positionen der Beteiligten vermitteln. Eine solche Bündelung von unterschiedlichen Aufgaben in einer Hand entspricht dem in Stadterneuerungsgebieten geübten Verfahren. Angesichts des jetzt schon bekannten, hohen Entwicklungsinteresses vieler Eigentümer sog. Problemgrundstücke wird dies für die effizienteste Lösung gehalten, zu schnellen Erfolgen bei der Gebietsumstrukturierung zu kommen. Ob ergänzend in Teilbereichen eine Änderung vorhandener Bebauungspläne notwendig werden wird, ist im Zusammenhang mit den jetzt beginnenden Umstrukturierungsgesprächen zu prüfen. D. Kosten Der Investitionsbedarf ist in diesem frühen Planungsprozess noch nicht abschätzbar. Soweit erforderlich wird ein Vergabeverfahren durchgeführt. Anlage 1_Entwicklungskonzept (ca. 648 KB) Anlage 2_Chancen-_und_Konfliktplan (ca. 2,2 MB) Anlage 3_Planungskonzept_Erweiterung_Buchenstrasse (ca. 1,1 MB) Anlage 4_Planungskonzept_Ahornstrasse (ca. 1,1 MB) Anlage 5_Rundgang (ca. 3,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 453 Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 103 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 20.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0

Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme

Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4