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Grillen im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 entstanden aus Vorlage: OF 603/2 vom 26.07.2018 Betreff: Grillen im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie oft, wie lang, mit wie vielen Personen und an welchen Wochentagen sind die Parkwächter im Rebstockpark in diesem Frühjahr und Sommer tätig gewesen? 2. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Parkwächter? Falls sie selbst Verstöße gegen die Parksatzung nicht ahnden können, wie ist die Abstimmung mit dem Ordnungsamt und gegebenenfalls der Polizei? 3. Nach wie vor fahren Fahrzeuge auf die Wiesen und auf den Wegen des Parks, um Grillausstattung anzuliefern und abzufahren. Was unternimmt der Magistrat, um dies zu verhindern? 4. In großem Umfang werden weiterhin Grillgeräte eingesetzt, die weniger als 30 Zentimeter Abstand zum Boden haben, auch in Bereichen des Parks, in denen Grillen nicht erlaubt ist. Eine Vielzahl von Brandstellen zeugt davon. Was tut der Magistrat dagegen? 5. Am 06.05.2018 am frühen Nachmittag wurden an zwei Stellen im Park an Horizontalgrills komplette Tiere gegrillt. Dazu wurde in einem Fall eine rechteckige Grube für die Grillkohle ausgehoben, im 2. Fall wurde eine Metallwanne für die Grillkohle direkt auf dem Rasen platziert. Die von einem Mitglied des Ortsbeirates angesprochenen Parkwächter gaben an, das Ordnungsamt darüber bereits informiert zu haben. Zwei Stunden später hatte sich an dem Zustand nichts geändert. Ist dem Magistrat dieser Vorfall bekannt und was gedenkt er zu tun, um so etwas in Zukunft zu verhindern? Begründung: Die Zustände im Rebstockpark haben sich in diesem Sommer nicht zum Guten geändert. An den Wochenenden sind große Teile des Rebstockparks für den nicht grillenden Teil der Bevölkerung nicht nutzbar. Gleichzeitig nehmen die Beschädigungen und Verunreinigungen im Park zu. Schaut man sich die Autokennzeichen an, so ist erkennbar, dass ein nicht unbedeutender Teil der Fahrzeuge der grillenden Parknutzer aus Nachbarkreisen stammt. Offenbar haben sich die regellosen Zustände in den Frankfurter Parks auch im Umland herumgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2066 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Antrag vom 15.09.2019, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332 Aktenzeichen: 67 0
Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2019, OF 914/2 Betreff: Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark Vorgang: V 955/18 OBR 2; ST 738/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln. Begründung: Eine Online-Petition von Bürgern auf "FFM Frankfurt fragt mich" hat die Mindestunterstützerzahl von 200 deutlich überschritten. Der Ortsbeirat unterstützt durch sein Votum das Anliegen der Bürger. Vor der Einrichtung des Grillverbots kam es an Sommertagen zu einer übermäßigen Belastung des Parks, dem auch die Parkwächter und der Ordnungsdienst nicht gewachsen waren. Wie der Magistrat in der ST 73 vom 23.04.19 mitteilt, ist die Stadt nicht in der Lage, die Einhaltung der Parksatzung durchzusetzen, weil sich "wenige Bedienstete (. .) im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen gegenüber (sehen), die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen." Das aus Brandschutzgründen erlassene temporäre Grillverbot hat trotz einzelner Zuwiderhandlungen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Davon haben auch Natur und Umwelt profitiert. Seit das Grillverbot wegen der Trockenheit eingeführt wurde, können die Anwohner den Park wieder zur Erholung nutzen, wie es eigentlich sein sollte. Das wünschen die Bewohner der umliegenden Ortsteile auch für die Zukunft. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 914/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5332 2019 Die Vorlage OF 914/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: " Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Areal zwischen der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 als öffentlicher Grillplatz eingerichtet werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein öffentliches Grillplatzkonzept für die Stadt Frankfurt und die Umlandgemeinden eingerichtet werden kann." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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