Reflexion
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Verkehrssituation am Römischen Ring und am Maastrichter Ring zu Messezeiten endlich entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2780 entstanden aus Vorlage: OF 509/1 vom 08.01.2018 Betreff: Verkehrssituation am Römischen Ring und am Maastrichter Ring zu Messezeiten endlich entlasten Vorgang: OM 770/16 OBR 1; ST 285/17; OM 1787/17 OBR 1; ST 1881/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation am Römischen Ring und am Maastrichter Ring zu Messezeiten durch folgende Maßnahmen endlich zu entlasten: 1. An den beiden Zufahrten Pariser Straße/Römischer Ring und am Maastrichter Ring werden die Verkehrszeichen (VZ) 600-33 (Absperrschranke einseitig) Straßenverkehrsordnung (StVO) und VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) StVO mit dem Zusatz "Anwohner frei" mit Beleuchtung aufgestellt; 2. für die Kontrolle der östlichen Zufahrt Pariser Straße/Römischer Ring wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr bedarfsweise eine Person zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen entsprechen den Maßnahmen in der Kuhwaldsiedlung. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, mehr Verkehrszeichen aufzustellen und Zufahrtskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich des Römischen Rings und des Maastrichter Rings ist vor allem zu Messezeiten untragbar für die Anwohner. Einfahrten werden zugeparkt und selbst Feuerwehrzufahrten werden missachtet. In der Vorlage OM 770 forderte der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, die gleichen Maßnahmen wie in der Kuhwaldsiedlung zu ergreifen, um die Verkehrssituation zu entlasten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 285, wurden diese Maßnahmen in der Kuhwaldsiedlung genauer erläutert. Es wurden jedoch keine Maßnahmen am Römischen Ring umgesetzt. In der Vorlage OM 1787 bat der Ortsbeirates 1 den Magistrat, die Situation endlich zu entlasten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1881, wurden die Maßnahmen mit der Begründung abgelehnt, dass 1. eine Beschilderung Kontrollen unabdingbar mache und dies erhebliche Personalkapazitäten der städtischen Verkehrspolizei binden würde und 2. Zufahrtskontrollen an weiteren Straßen aufgrund der personellen Situation der städtischen Verkehrspolizei nicht möglich seien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 770 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 285 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1787 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1881 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 913 Antrag vom 27.11.2018, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4016 Antrag vom 14.06.2021, OF 92/1 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 405 Aktenzeichen: 32 1
Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 92/1 Betreff: Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren Vorgang: OM 2780/18 OBR 1; ST 913/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Römischen Ring und den Maastrichter Ring (analog Pfannmüllerstraße) in eine Anliegerstraße umzuwidmen und durch Kennzeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr und Anlieger frei" zu signalisieren. Begründung: Posende fahren mit teils unverhältnismäßig lauten Fahrzeugen (Autos und Motorrädern) bzw. mit übermäßig lauter Musik unnötigerweise in Wohngebieten spazieren, was für vermeidbare Lärmbelästigungen sorgt. Die zu Messezeiten gemäß ST 913 aufzustellende Beschilderung wäre sodann nicht mehr erforderlich, was Kapazitäten freimacht. Der Römische Ring als auch der Maastrichter Ring dienen lediglich der Erschließung der Wohngebiete. Da über beide Straßen keine weiteren Straßen erreicht werden, besteht für den allgemeinen Verkehr keine Notwendigkeit, die genannten Straßen zu befahren. Durch die geringe Breite beider Straßen sollte der Verkehr auf das Notwendigste reduziert werden. Für Anwohnende, deren Besuchenden, Lieferverkehr und die lokalen sozialen Einrichtungen wie Kitas wären diese Straßen weiterhin befahrbar, da diese unter Anliegerverkehr fallen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2780 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 913 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 405 2021 Die Vorlage OF 92/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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