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Parksituation Kölner Straße 50-68
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 922/1 Betreff: Parksituation Kölner Straße 50-68 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Kölner Straße 50-68 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 7-17 Uhr entfernt werden. Wenn möglich, soll dort Bewohnerparken ermöglicht und entsprechend beschildert werden. Begründung: Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Kölner Straße an dieser die Wüstenrot Bausparkasse ansässig war. Laut Anwohnerinnen und Anwohnern gab es daher dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Bausparkasse ist bereits seit längerem nicht mehr dort, die Beschilderung allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden. Anlage: Foto (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4210 2023 Die Vorlage OF 922/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Parksituation Kölner Straße 50 bis 68
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4210 entstanden aus Vorlage: OF 922/1 vom 15.06.2023 Betreff: Parksituation Kölner Straße 50 bis 68 Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Bereich der Kölner Straße 50 bis 68 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr entfernt werden. Wenn möglich, soll dort Bewohnerparken ermöglicht und entsprechend beschildert werden. Begründung: Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Kölner Straße die Wüstenrot Bausparkasse ansässig war. Laut Anwohnerinnen und Anwohnern gab es daher dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Bausparkasse ist bereits seit Längerem nicht mehr dort, die Beschilderung ist allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1907
Beratung im Ortsbeirat: 4
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