Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 5

Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße sicher gestalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1951 entstanden aus Vorlage: OF 517/5 vom 10.07.2017 Betreff: Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße befindlichen Fuß- und Radweg hinter die Baumlinie, weg von der Straße, zu versetzen. Dabei ist nach Möglichkeit eine Trennung von Fuß- und Radweg vorzunehmen. Der Streifen direkt an der Kennedyallee sollte dann, wie auf der gegenüb erliegenden Straßenseite, als Grünstreifen hergerichtet werden. Der Radweg ist als Zweirichtungsradweg auszubauen. Begründung: Der sich auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Niederräder Landstraße befindliche Fuß- und Radweg grenzt direkt an die Fahrbahn der Kennedyallee und ist dabei lediglich ca. 1,5 Meter breit. Hierdurch entstehen bei Begegnungen von Fußgängern und Radfahrern gefährliche Situationen. Um diese zu verhindern, ist eine Verlegung des Fuß- und Radweges hinter die Baumlinie, weg von der Straße, erforderlich. Auf diese Weise wäre eine Verbreiterung des Weges auf drei Meter möglich und Fußgänger und Radfahrer könnten diesen sicher nutzen. Blick in Richtung Richard-Strauss-Allee Blick in Richtung Niederräder Landstraße Aufnahmestandort: Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2213 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 915 Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5 Anregung vom 10.08.2018, OA 285 Aktenzeichen: 66 2

Tempo 50 auf der Kennedyallee

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 02.11.2017 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee Vorgang: OA 639/15 OBR 5; ST 1802/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Kennedyallee auch zwischen der Niederräder Landstraße und der Richard-Strauß-Allee die ortsübliche Geschwindigkeit von 50 km/h einzurichten. Begründung: Die Kennedyallee ist in diesem Bereich schon jetzt als geschlossene Ortschaft ausgeschildert. Allerdings wird dort durch das Verkehrszeichen 274 eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Das ist in diesem Bereich nicht angemessen, da sich stadteinwärts Fußgänger und Radfahrer auf einem 1,5 Meter schmalen Weg unmittelbar neben rasenden Pkws und Lkws bewegen müssen. Viele Kraftfahrer überschreiten auch diese höhere Geschwindigkeit und donnern mit 90 km/h und mehr die Straße entlang. Das gefährdet Fußgänger und Radfahrer und ist eine extreme Belästigung. Kinder müssen diesen Weg auf dem Weg zu ihrer Schule benutzen. In seiner Stellungnahme vom 21.12.2015, ST 1802, lehnte der Magistrat die schon zuvor beantragte Geschwindigkeitsreduzierung ab, weil diese den Kraftfahrern nicht "vermittelbar" sei. Hier ist der Magistrat kaltherzig darüber hinweggegangen, dass die Wohnbevölkerung diese Wege benutzen muss und zu Recht einigermaßen erträgliche Verkehrsverhältnisse erwarten darf. Das Interesse der Autofahrer, wenige Sekunden Fahrzeit zu gewinnen, steht in keinem Verhältnis zum Leidensdruck, dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer auf dem schmalen Fuß- und Radweg durch den rasenden Kraftfahrzeugverkehr ausgesetzt sind. Stadtauswärts sind Fußgänger und Radfahrer durch einen schmalen Grünstreifen zwar ein wenig besser geschützt, dennoch wäre eine geringere Geschwindigkeit auch hier angemessen. Vor allem aber sind Anwohner der Sandhöfer Allee und der Kennedyallee Tag und Nacht durch den Verkehrslärm belastet. Der Schall trägt sehr weit. Durch die Begrünung ist die Bebauung nicht an allen Stellen unmittelbar sichtbar. Das veranlasst besonders nachts viele Kraftfahrer, unmittelbar nach der Shell-Tankstelle hochtourig zu beschleunigen. Die Anwohner haben dem Ortsbeirat den dringenden Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung immer wieder vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 639 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 247 Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5 Anregung vom 10.08.2018, OA 285 Aktenzeichen: 32 1

Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Nie-derräder Landstraße sicher gestalten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 915 Betreff: Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Nie-derräder Landstraße sicher gestalten Die vom Ortsbeirat angeregte durchgängige Fuß- und Radweg-Verbindung würde vollständig im ausgewiesenen Bannwald liegen. Bannwald gemäß § 13 Hessischem Waldgesetz (HWaldG) kann nur in seltenen Fällen, soweit überregionale Belange betroffen sind, aufgehoben werden. Zuständig dafür ist die obere (hier: Regierungspräsidium Darmstadt) bzw. oberste Forstbehörde (hier: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Da keine überregionale Bedeutung der geplanten Maßnahme erkennbar ist, kann der vom Ortsbeirat angedachten Einrichtung der Fuß- und Radweg-Verbindung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1951 Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5

Fuß- und Radweg Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss-Allee (Fortsetzung)

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5 Betreff: Fuß- und Radweg Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss-Allee (Fortsetzung) Vorgang: OM 1951/17 OBR 5; OM 2314/17 OBR 5; ST 247/18; ST 915/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, für mehr Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr auf der Kennedyallee im oben genannten Abschnitt zu sorgen. Begründung: Der Ortsbeirat weist erneut auf die unerträgliche Situation für den Fuß- und Radverkehr in diesem Abschnitt hin: Auf einem 1,5 Meter breiten gemeinsamen Fuß- und Radweg, der in der Praxis als Zweirichtungsradweg genutzt wird, müssen sich die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer unmittelbar neben Kraftfahrzeugen bewegen, die mit Tempo 70 fahren. Erneut weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es sich um einen offiziellen Schulradweg handelt. Der Ortsbeirat hat Vorschläge unterbreitet, wie die Situation verbessert werden kann, nämlich eine Temporeduzierung oder die Verlegung des Weges. Leider hat der Magistrat die Vorschläge nur platt abgelehnt und keine eigenen Überlegungen zur Verbesserung angestellt. Offenbar sieht der Magistrat hier ein Nichtproblem. Dabei verkennt er, dass ein "unauffälliges Unfallgeschehen" kein Kennzeichen für einen einwandfreien Verkehrsablauf ist. Zum einen kann der Magistrat keine Kenntnisse von Unfällen haben, die nicht gemeldet werden. Zum Zweiten kann das unauffällige Unfallgeschehen Kennzeichen von einer unerwünschten Verkehrsverlagerung sein. Kinder können zum Beispiel zur Schule gefahren werden oder Wege können ganz oder teilweise auf andere Transportmittel verlegt werden. Zum Dritten ist es eine extreme Belästigung, sich unmittelbar und ungeschützt neben Pkw und Lkw bewegen zu müssen, die mit Tempo 70 und oft auch schneller fahren. Neben den bereits genannten Vorschlägen, kann sich der Ortsbeirat auch eine Lichtsignalanlage an der Richard-Strauss-Allee über die Kennedyallee vorstellen, damit der besser geschützte Weg auf der Westseite der Kennedyallee genutzt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1951 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 247 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 915 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 285 2018 Die Vorlage OF 926/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4