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Geschwindigkeitskontrollen in der Golfstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Golfstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Golfstraße wird gerne von Spaziergängerinnen und Spaziergängern genutzt. Ebenso häufig sind dort Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer unterwegs. Auch viele Familien nutzen die Straße, um zum nahe gelegenen Carl-von-Weinberg-Park zu gelangen. Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Geschwindigkeitskontrollen würden die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.06.2021, OF 89/5 Antrag vom 16.06.2021, OF 93/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 53/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 89/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Tempo 30 in der Golfstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 93/5 Betreff: Tempo 30 in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz Golfclub durchgängig Tempo 30 anzuordnen. Begründung: In der Golfstraße darf die übliche Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h gefahren werden, außer an einigen Stellen, wo auf Grund des schlechten Straßenbelags Tempo 30 angeordnet wurde. Die Golfstraße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt und hat keinen eigenen Fußweg. Teilweise verläuft parallel ein Fußweg. Dies ist jedoch nicht der Fußweg der Golfstraße. Anders als die Golfstraße selbst ist er nicht beleuchtet. Er wird nicht durch die Leuchten der Golfstraße mitbeleuchtet, da er teilweise durch Baumreihen von der Golfstraße getrennt ist. Zudem können von diesem Fußweg die Liegenschaften der Golfstraße nicht erreicht werden. Die Fahrbahn der Golfstraße muss also auch durch den Fußverkehr genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist daher auf 30 km/h zu begrenzen, wie dies für die meisten Straßen ohne eigene Fußwege im Stadtgebiet üblich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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