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Reflexion

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Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 31.10.2019 Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenen Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechtildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrissgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren zwei der vorhandenen drei Wohnungen leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekannt gemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er- bis 1980er-Jahre in der Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Antrag vom 29.08.2021, OF 82/9 Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 Aktenzeichen: 60 3

Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 930/9 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde - trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und - trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem 2.Obergeschoß ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem 2. Obergeschoß errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem 2. Obergeschoß in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirat 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgebrochen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit nicht bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgebrochenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins betraut war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten Frankfurts. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe u.a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Insoweit ist seither nicht geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die ganzüberwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem 2. Obergeschoß errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6564 2025 Die Vorlage OF 930/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4