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Reflexion

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Die Wohngemeinschaft Bonameser Straße ist eine Wohnwagensiedlung in Eschersheim, die es seit 1953 gibt. Von den ehemals

S A C H S T A N D : Frage vom 12.09.2024, F 2649 Die Wohngemeinschaft Bonameser Straße ist eine Wohnwagensiedlung in Eschersheim, die es seit 1953 gibt. Von den ehemals 1.000 Menschen leben nur noch 80 jenische Bewohner*innen dort. Die ABG Holding übergab kürzlich das Gelände an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft Frankfurt, KEG. Die bis dahin bestehenden Nutzungsverträge wurden aufgelöst. Unter den Bewohner*innen herrscht Verunsicherung über die Zukunft der Siedlung. Ich frage den Magistrat: Wie sollen die Wohnverhältnisse der Wohngemeinschaft Bonameser Straße langfristig gesichert werden, und wie wird verhindert, dass sich die Bewohner*innenzahl weiter verkleinert? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat in einer dezernatsübergreifenden Abstimmung die Zuständigkeit vom Amt für Bau und Immobilien, ABI, an das Jugend- und Sozialamt übertragen, da hier die inhaltliche Zuständigkeit liegt. Seit Anfang des Jahres hat die KEG die Verwaltung der sogenannten Bonameser Gemeinschaft übernommen und steht im regen Kontakt zu den Bewohner*innen. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Verwaltung hat die Geschäftsführung der KEG gemeinsam mit dem Jugend- und Sozialamt den Bewohner*innen persönlich erläutert, dass sie unabhängig von der Kündigung der Verträge durch die ABG weiterhin in der Siedlung wohnen werden. Die Konditionen bleiben gleich und die neuen Verträge, die durch die KEG geschlossen werden, sollen den auf dem Platz lebenden Menschen Sicherheit und Perspektive geben. Ende des Jahres, spätestens im ersten Quartal 2025, sollen alle auf dem Platz lebenden Menschen einen aktuellen, gültigen Vertrag haben. Ziel der Tätigkeit der KEG sind die langfristige Nutzung der Siedlung und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohner:innen. So hat die KEG verschiedene Maßnahmen von der Instandsetzung der vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen bis zur Müllentsorgung und der Grünpflege auf den Weg gebracht. Parallel hat das Quartiersmanagement ein Konzept für die Tätigkeit der Gemeinwesenarbeit erarbeitet, dass auch der Stabilisierung der Nutzung dienen soll. Die Diakonie, die bereits langjährige Erfahrung mit der Arbeit auf dem Platz hat, ist seit April 2024 mit einem neuen Konzept für die Sozialarbeit auf dem Platz vertreten. Unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Perspektive liegt der Schwerpunkt für einen Neustart auf der sozialpädagogischen Arbeit vor Ort. Die Wünsche und Bedarfe der Bewohner:innen werden mit partizipativen Methoden neu erhoben und zusammen mit den bereits durch frühere Erhebungen eruierten Bedarfen aufgegriffen. Die Entwicklung und Durchführung von Kleinprojekten vor Ort gemeinsam mit den Bewohner:innen verfolgt das Ziel, die Gemeinschaft zu stärken und zu aktivieren. Zudem findet eine niedrigschwellige Formular- und Verweisberatung statt, die Bewohner:innen nutzen können, um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zu erhalten. Der Prozess wird fortlaufend evaluiert und durch das Jugend- und Sozialamt begleitet. Die Bilanz nach fünfmonatiger Arbeit auf Basis des neuen Konzeptes ist positiv: Die Sozialarbeit ist an zwei Tagen pro Woche vor Ort und wird gut angenommen. Es haben bereits Bewohner:innenversammlungen und auf Wunsch der Bewohner:innen auch ein Sommerfest stattgefunden. Weitere Projekte sind in der Entwicklung. Zudem konnten auch prekäre Situationen Einzelner durch Unterstützung der Sozialarbeit deutlich entschärft werden. Übergeordnetes Ziel ist es, sensibel - orientiert an den Bedürfnissen und mit Partizipation der Bewohner:innen - dem Prozess der kulturellen Ausgrenzung aufgrund von Wohnform und Lebenswirklichkeit entgegen zu wirken. Für eine gute Betreuung und Entwicklung der Wohngemeinschaft Bonameser Straße ist ein umfassendes Netzwerk an unterschiedlichen Akteur:innen nötig, in dem eine Einbindung in städteplanerische Prozesse und eine Anbindung an den ÖPNV ebenso mitgedacht werden muss wie eine Annäherung zwischen Wohngemeinschaft und Nachbarschaft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 935/9 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6567

Wohnwagensiedlung Bonameser Straße besser anbinden

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 935/9 Betreff: Wohnwagensiedlung Bonameser Straße besser anbinden Vorgang: F 2649/24 Die Lebensverhältnisse in und die Historie der Wohngemeinschaft Bonameser Straße wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. In seiner Sitzung vom 20.1.2025 wurde der Ortsbeirat über die aktuelle Situation und verschiedene positive Entwicklungen informiert. Er begrüßt, dass die Stadt Frankfurt sich dafür einsetzt, den dort lebenden Menschen eine langfristige Perspektive, dort leben zu können, zu eröffen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Wohnwagensiedlung Bonameser Straße im Hinblick auf den ÖPNV und einen Fußweg zu den umliegenden Stadtteilen besser verkehrlich angebunden werden kann und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang denkbar wären. Begründung: Derzeit führt zwar eine Straße direkt an der Wohnsiedlung vorbei, es existiert aber keine Anbindung an den ÖPNV (Bus) und auch kein Fußweg nach Eschersheim. Diese Anbindung sollte unbedingt verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Nachverdichtung im benachbarten Baugebiet Hilgenfeld, erscheint es sinnvoll, die ÖPNV-Anbindung über die Bonameser Straße zu überdenken. Zu einer langfristigen Perspektive gehört auch eine funktionierende Infrastruktur, wie etwa die Anbindung an den ÖPNV und sichere Fußwege. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2649 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 935 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6567 2025 Die Vorlage OF 935/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, Tenor und Begründung das Wort "Wohnwagensiedlung" durch das Wort "Wohngemeinschaft" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 935/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden Vorgang: F 2649/24 Die Lebensverhältnisse in und die Historie der Wohngemeinschaft Bonameser Straße wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. In seiner Sitzung am 20.01.2025 wurde der Ortsbeirat über die aktuelle Situation und verschiedene positive Entwicklungen informiert. Er begrüßt, dass die Stadt Frankfurt sich dafür einsetzt, den dort lebenden Menschen eine langfristige Perspektive, dort leben zu können, zu eröffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wohngemeinschaft Bonameser Straße im Hinblick auf den ÖPNV und einen Fußweg zu den umliegenden Stadtteilen besser verkehrlich angebunden werden kann und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang denkbar wären. Begründung: Derzeit führt zwar eine Straße direkt an der Wohngemeinschaft vorbei, es existiert aber keine Anbindung an den ÖPNV (Bus) und auch kein Fußweg nach Eschersheim. Diese Anbindung sollte unbedingt verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Nachverdichtung im benachbarten Baugebiet Hilgenfeld erscheint es sinnvoll, die ÖPNV-Anbindung über die Bonameser Straße zu überdenken. Zu einer langfristigen Perspektive gehört auch eine funktionierende Infrastruktur, wie etwa die Anbindung an den ÖPNV und sichere Fußwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2649 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4