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Reflexion

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Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 94/10 Betreff: Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen von einer vorrangig geschalteten Radfahrampel an der Kreuzung Ronneburgstraße - Ecke Gießener Straße in Richtung Eckenheim dazu führen könnte, dass Radfahrende besser vor linksabbiegenden Autos geschützt sind Begründung: Durch die Anbringung von einer Radfahrampel könnten vor allem die Kinder, die dort zur Schule fahren, besser vor links abbiegenden Autos geschützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 94/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 995 2021 Die Vorlage OF 94/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und AfD gegen FDP (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 995 entstanden aus Vorlage: OF 94/10 vom 24.08.2021 Betreff: Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen von einer vorrangig geschalteten Radfahrampel an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße in Richtung Eckenheim dazu führen könnte, dass Radfahrende besser vor links abbiegenden Autos geschützt sind. Begründung: Durch die Anbringung von einer Radfahrampel könnten vor allem die Kinder, die dort zur Schule fahren, besser vor links abbiegenden Autos geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 538 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4