Reflexion
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a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim, Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern b) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Lachegraben c) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125 Betreff: a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel - Bahnübergang Berkersheim, Kosten senken und Eingriff ins Ortsbild verringern b) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am Lachegraben c) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 - E 6/14 CDU und GRÜNE, E 110/14 und E 111/14 FDP - Zu E 6 Ziffer 1b) und E 110 Der Bahnübergang "Am Lachegraben" (BÜ 101), der nur selten genutzt wird, ist heute durch eine Anrufschranke gesichert (24 Anforderungen/24h). Die jeweils zuführenden Straßen sind im Standard eines befestigten Wirtschaftsweges ausgebaut. Im städtischen Radwegekonzept ist diese Wegeverbindung enthalten. Im Rahmen einer im Jahr 2014 durchgeführten Verkehrsuntersuchung wurde für eine Bahnquerung im Zuge des Bahnübergangs "Am Lachegraben" für den Kfz-Verkehr keine Nachfrage ermittelt, die eine Straßenbrücke bzw. Straßenunterführung für den Kfz-Verkehr rechtfertigt. Auf dieser Grundalge teilt das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie die DB AG mit, dass sie sich nicht an der Finanzierung der Maßnahme nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz beteiligen, da der Umweg über den Bahnübergang "Lachweg/Berkersheimer Weg" (BÜ 102) zumutbar sei. Die DB Netz AG wird den Verzicht des Bahnübergangs über ein Planänderungsverfahren rechtlich sichern. Auf Grundlage des geringen Nutzungsumfangs und mangels Bundeszuwendungen verzichtet der Magistrat auf die Umsetzung der Maßnahme. Die frei werdenden Mittel werden zur Finanzierung der Verlängerung der U5 in das Europaviertel bereitgestellt. Zu E 6 Ziffer 3 und E 111 Bei der Beseitigung des Bahnüberganges "Berkersheimer Bahnstraße" (BÜ 99) handelt es sich um eine Beseitigungsmaßnahme nach §§ 3, 13. Eisenbahnkreuzungsrecht (EKrG). Bei der Beseitigung besteht unabhängig davon, ob eine Über- oder Unterführung den Bahnübergang ersetzt, eine finanzielle Mitwirkungspflicht für die Stadt Frankfurt am Main. Sofern eine Über- oder Unterführung gebaut wird, ist die Stadt Frankfurt am Main zudem für die sich später in ihrer Baulast befindlichen Anlagen von der Planung bis zur Bauausführung zuständig. Falls eine Variante realisiert wird, deren städtischer Finanzierungsbedarf tatsächlich geringer ist als derzeit geplant, werden die frei werdenden Mittel zur Finanzierung der Verlängerung der U5 in das Europaviertel verwendet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 12.11.2014, E 6 Etatantrag vom 12.11.2014, E 110 Etatantrag vom 12.11.2014, E 111 Antrag vom 01.02.2016, OF 940/10 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.03.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 5946, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 69 1
Haltestelle des Busses der Linie 25 auf der neu zu bauenden Omega-Brücke und Verlängerung der Strecke mindestens bis Berkersheim-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 922/10 vom 03.01.2016 Betreff: Haltestelle des Busses der Linie 25 auf der neu zu bauenden Omega-Brücke und Verlängerung der Strecke mindestens bis Berkersheim-Mitte Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Haltestelle des Busses der Linie 25 auf der neu zu bauenden Omega-Brücke - welche auf beiden Seiten durch versenkbare Poller für eine mögliche Überquerung eingeschränkt wird - sowie die Verlängerung der Strecke mindestens bis Berkersheim-Mitte, besser jedoch noch bis Preungesheim-Endstation, ermöglicht wird, damit die Verknüpfung der Ortsteile Harheim, Berkersheim und Nieder-Eschbach mit Preungesheim - und damit ein direkter Zugang zur Innenstadt - gewährleistet ist. Durch die Erweiterung der S-Bahn-Linie S 6 von zwei auf vier Gleise ist es notwendig, einen neuen Haltepunkt für die Buslinie 25 zu finden, da die jetzige Haltestelle künftig entfällt. Begründung: Durch einen Haltepunkt auf der dann neu zu bauenden Omega-Brücke würden die beiden Ortsteile Berkersheim und Harheim gleichermaßen berücksichtigt und der Neubau auf eine Haltestelle statt zwei Haltestellen beschränkt. Ebenso kämen die jetzt relativ abgehängten Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Harheim und Nieder-Eschbach schneller in die Stadt und der Autoverkehr würde dadurch gleichzeitig minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.02.2016, OF 940/10 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 698 Aktenzeichen: 92 13
Keine Omega-Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 940/10 Betreff: Keine Omega-Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim Vorgang: B 125/15; OM 4893/16 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 hatte in seiner Sitzung am 10.03.2015 nach dreimaliger Zurückstellung gegen die Stimmen der SPD beschlossen, dass als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim der Bau einer "Omega-Brücke" vorzusehen ist. Der Magistrat hat mit der B 125 vom 20.03.2015 diesen Beschluss übernommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pläne für den Bau einer Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim, (sogenannte Omega Brücke) im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke auf 4 Gleise, nicht mehr weiter zu verfolgen. Stattdessen soll ein Umbau der Bahnunterführung Im Wiesengarten so erfolgen, dass dort landwirtschaftliche Fahrzeuge und Erntegeräte (z.B. auch Mähdrescher) sowie Rettungsfahrzeuge ungehindert den Bereich nördlich der Bahnlinie erreichen können. Begründung: In der OF 922/10 hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen als Argument für den Bau der Brücke unter anderem ausgeführt, dass "...damit die Verknüpfung der Ortsteile Harheim, Berkersheim und Niedereschbach (gemeint ist hier wohl Nieder Erlenbach) mit Preungesheim - und damit ein direkter Zugang zur Innenstadt - gewährleistet ist". Eine solche Maßnahme wird dazu führen, dass eine unerträgliche Verkehrsbelastung im alten Ortsteil von Berkersheim und der Straße Am Dachsberg entsteht, was unbedingt verhindert werden muss! Der Dachsberg ist bekanntlich derzeit schon stark durch den Schleichverkehr über den Heiligenstockweg, besonders in den Zeiten des Berufsverkehrs, belastet. Ein Bau der "Omega-Brücke" würde eine weitere Belastung durch Fahrzeuge aus Harheim und Umgebung mit sich bringen und das Verkehrschaos in Berkersheim wäre vorprogrammiert. Auch das von anderer Stelle angeführte Argument, dass Berkersheim ohne Brücke über die Bahnstrecke vom Niddatal "abgeschnitten" würde ist falsch. Fußgänger und Radfahrer haben auch nach dem Ausbau auf 4 Gleise, außer der Bahnunterführung Im Wiesengarten, die Möglichkeit im Bereich des künftigen Haltepunktes "Berkersheim Bahnhof" die Bahn zu queren. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge wäre das nach einem Ausbau der Unterführung Im Wiesengarten ebenfalls problemlos möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4893 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 940/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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