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Fahrradbügel für das Taunustor
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 895/1 Betreff: Fahrradbügel für das Taunustor Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkierungsregelung in der Straße Taunustor in Fahrtrichtung links wie folgt zu ändern: 1. An Stelle der beiden PKW-Stellplätze an der Ecke zur Neuen Mainzer Straße (derzeit Parkverbot tagsüber, Taxistand nachts) sollen Fahrradbügel in ausreichender Zahl installiert werden 2. An Stelle der ganztägigen Taxi-Stellplätze soll eine Lade- und Lieferzone eingerichtet werden, in der auch Taxis ihren Fahrgastwechsel abwickeln können. Die Beschilderung ist entsprechend anzupassen. Begründung: Der Parkdruck durch Fahrräder am Taunustor ist enorm. Wegen der fehlenden Fahrradbügel schließen die Radfahrenden ihre Fahrräder an den Baumschutzzäunen an oder verstellen den Fußweg. Da die Räder keinen festen Halt haben, rutschen sie oft ab und werden beschädigt. Das behindert die Mobilitätswende und dem Umstieg auf das Fahrrad. Zudem ist die bestehende Beschilderung derart unverständlich, dass das niemand versteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.05.2023, OF 857/1 Nebenvorlage: Antrag vom 03.07.2023, OF 942/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 974/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 857/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 895/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 942/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, 1 SPD, FDP und Die Partei gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 SPD zu 3. GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); bei Abwesenheit 1 SPD
Westhafen-Fest am 30.09.2023 als wichtigen Beitrag zur Stadtkultur finanziell unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 974/1 Betreff: Westhafen-Fest am 30.09.2023 als wichtigen Beitrag zur Stadtkultur finanziell unterstützen Vorgang: OF 857/1 23; OF 895/1 23; OF 942/1 23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat 1 begrüßt das für den von ehrenamtlichen Kräften geplante und organisierte Stadtteilfest am Westhafen (ehemalige Rotterdamer Werft), das bereits am 30.09.2023 stattfinden soll. Es ist als Stadtteilfest im Gutleut angekündigt, das die Menschen des gesamten Viertels zusammenzubringen will. Der Veranstalter des Stadtteilfestes am Westhafen beantragt eine einmalige finanzielle Unterstützung von 6.000,-€ aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen", dessen Gesamtvolumen von 413.500€ unter dem Etatantrag 92 im Haushalt 2023 eingestellt und von der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023 unter §3563 beschlossen wurde. Der Ortsbeirat 1 hat den Antrag geprüft und befürwortet die einmalige Zahlung von 6.000€. Begründung: Das Gutleutviertel wird im Gesamtkontext der Frankfurter Stadtteile wenig wahrgenommen. Dieses Fest will das ändern und diesen Stadtteil verdientermaßen ins Rampenlicht rücken. Das letzte Fest hat im Rahmen der Gutleut-Tage zusammen mit der Initiative Gutleutviertel am 09.09.2021 stattgefunden und trotz coronabedingter Einschränkungen eine positive Resonanz gefunden (siehe Artikel in der FNP). Das gibt den Initiatoren den nötigen Auftrieb und Optimismus, dass noch mehr Öffentlichkeit generiert werden kann. Dieses Engagement der vielen ehrenamtlichen Beteiligten, Initiativen, Institutionen und Vereinen wie z.B. der Gewerbeinitiative Gutleut, dem Quartiersmanagement und dem Gude Leut e.V. sollte ausdrücklich honoriert werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 619 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 153 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.05.2023, OF 857/1 Antrag vom 17.06.2023, OF 895/1 Antrag vom 03.07.2023, OF 942/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: Initiative OI 22 2023 Die Vorlage OF 974/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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