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Reflexion

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Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse freihalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 943/1 Betreff: Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die östliche Gehwegseite in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse für Fußgehende freizuhalten und mit Fahrradbügeln gegen das widerrechtliche Parken von PKW schützen zu lassen. Begründung: Die östliche Gehwegseite wird widerrechtlich ständig durch PKW zugeparkt. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn betreten und geraten in Gefahr. In der unmittelbaren Umgebung sind genügend PKW-Stellplätze in Parkhäusern vorhanden. Zudem ist die Altstadt hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4382 2023 Die Vorlage OF 943/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4382 entstanden aus Vorlage: OF 943/1 vom 22.08.2023 Betreff: Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, die östliche Gehwegseite in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse für zu Fuß Gehende frei zu halten und mit Fahrradbügeln gegen das widerrechtliche Parken durch Pkw schützen zu lassen. Begründung: Die östliche Gehwegseite wird widerrechtlich ständig durch Pkw zugeparkt. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn betreten und geraten in Gefahr. In der unmittelbaren Umgebung sind genügend Pkw-Stellplätze in Parkhäusern vorhanden. Zudem ist die Altstadt hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4