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Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 13.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Lichtsignalanlagen entfallen und werden zurückgebaut. 2. Die bestehende Beschilderung ist zugunsten einer Rechts-vor-Links- Regelung anpassen zu lassen. 3. Der Radverkehr ist ab Schäfergasse über Stephanstraße bis Stiftstraße über einen durchgehenden Schutzstreifen in beide Richtungen zu führen und entsprechend markieren zu lassen. Der kaum erkennbare, selten genutzte und auf dem Gehweg geführte Radweg zwischen Katzenpforte und Eschenheimer Turm entfällt zugunsten des durchgängigen Radschutzstreifens. 4. Statt des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße soll die Kreuzung gemäß des Modells "Siglinde" des Radentscheids umgebaut werden. Begründung: Einheitliche Verkehrsführungen in Tempo-30-Zonen führen zu einem besseren Verständnis und einer größeren Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und somit zu mehr Verkehrssicherheit. Außerdem steht mehr Platz zur Verfügung, der entsiegelt, begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden soll. Luftbild: Geoportal Frankfurt Karte: Geoportal - Stephanstraße Bild: Modell "Siglinde" - Radentscheid Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzun-gen umgestalten
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzun-gen umgestalten Zu 1. Dies ist eine Voraussetzung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches. Zu 2. Weil eine Bevorrechtigung der West-Ost-Richtung etwa für den Radverkehr angesichts der starken querenden Radverkehrsströme und der Verteilerfunktion nicht sinnvoll ist, strebt der Magistrat grundsätzlich eine solche Lösung an. Zu 3. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Auch, weil zu erwarten ist, dass der Radverkehr perspektivisch hier die dominierende Verkehrsart sein wird, sind Radverkehrsanlagen verzichtbar. Zu 4. Der Kreisverkehrsplatz (KVP) am östlichen Ende der Schäfergasse hat sich nach Auffassung des Magistrats bewährt. Überdies leistet ein KVP an der in Rede stehenden Stelle einen wichtigen Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung des verbleibenden motorisierten Individualverkehrs. Hinzu kommt, dass es einen städtebaulichen Vertrag zu einer Umgestaltung als KVP gibt. Daher wird an der vorliegenden Planung festgehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385
Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Betreff: Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr Vorgang: OM 2811/22 OBR 1; ST 319/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seine Pläne zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße, Stephanstraße und Katzenpforte nicht weiter zu verfolgen, um nicht seinen eigenen Planungszielen zuwider zu handeln. Stattdessen ist der Kreuzungsbereich ohne Lichtsignalanlagen mit sicheren Überwegen für den Fußverkehr und ausreichend Platz für den radverkehr insgesamt platzsparend umzugestalten. Die Bestandsbäume sind zu erhalten und möglichst viele weitere Bäume zu pflanzen. Begründung: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST319 vom 27.01.2023 als Antwort auf die OM2811 aus 2022, dass er an seinen Planungen festhalte, da sich der Kreisverkehr am östlichen Ende der Schäfergasse bewährt habe. Dort dient der Kreisverkehr jedoch als Verteiler zwischen drei Zufahrten zur Innenstadt. Stiftstraße und Katzenpforte sind jedoch Sackgassen. Zugleich geht der Magistrat davon aus, dass sich die Situation im Innenstadtbereich durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in naher Zukunft ändern wird. Es ist also davon auszugehen, dass weniger Parkplatzsuchverkehr durch PKW anfallen wird und der Radverkehr weiter zunehmen wird. Ein Kreisverkehr wäre kontraproduktiv. Klimafreundliche, fuß- und radgerecht ausgestaltete Kreuzungen zeichnen sich dadurch aus, dass bestehende Bäume erhalten, zusätzliche Bäume gepflanzt, Flächen entsiegelt werden können und Platz gespart werden kann. Einem Kreisverkehr würden weitere, alte Bestandsbäume zum Opfer fallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4385 2023 1. Die Vorlage OF 946/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mit dem Investor in erneute Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die Planung des Kreisverkehrs nicht weiterzuverfolgen." 2. Die Vorlage OF 985/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Planung Kreisverkehr mit Bäumen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Betreff: Planung Kreisverkehr mit Bäumen Vorgang: OM 2811/22 OBR 1; ST 319/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pläne zur Einrichtung eines Kreisverkehrs nur dann weiterzuverfolgen, wenn hierfür keine Bäume gefällt werden müssen und idealerweise weitere Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Da Bäume in der Innenstadt einen Mangel darstellen, muss alles Notwendige getan werden, um diese möglichst erhalten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4385 2023 1. Die Vorlage OF 946/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mit dem Investor in erneute Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die Planung des Kreisverkehrs nicht weiterzuverfolgen." 2. Die Vorlage OF 985/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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