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Reflexion

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Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur

S A C H S T A N D : Frage vom 26.01.2023, F 1313 Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur in Ausnahmefällen getätigt werden sollte. Dennoch wird in vielen Stadtteilen großzügig mit Salz gestreut. Dieser übermäßige Einsatz von Streusalz schadet vor allem der Umwelt, aber auch den verkehrenden Fahrzeugen. Darum frage ich den Magistrat: Wie kann es sein, dass in Frankfurt nach wie vor hauptsächlich mit Salz gestreut wird, und welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um künftig vermehrt andere Streumittel einzusetzen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Herr Stadtverordnetenvorsteher, lieber Herr Stadtverordneter Dr. Schulz! Ich antworte in Vertretung wie folgt: Beim Einsatz von Streusalz muss zwischen dem Einsatz durch private Eigentümer:innen auf Gehwegen und dem Winterdiensteinsatz der FES GmbH auf Fahrbahnen unterschieden werden. Um Streumittel so optimal wie möglich einzusetzen, nutzt die FES computergesteuerte Streutechnik an den Winterdienstfahrzeugen und hochwirksames Feuchtsalz. Feuchtsalz ist ein mit Natriumchloridlösung angefeuchtetes Streusalz, welches sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und bereits bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Angefeuchtetes Streusalz wird nicht so schnell verweht wie Trockensalz, da es besser haften bleibt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa ein Teelöffel Salz notwendig. Auftausalz bewirkt durch physikalisch-chemische Umwandlung von Eis und Schnee in Wasser eine dauerhafte Beseitigung der Straßenglätte. Bei der Verwendung eines Split-Sand-Gemisches wäre die zehn- bis 20-fache Menge nötig, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen. Die Reichweite der Streufahrzeuge wäre somit deutlich geringer und hätte wesentlich längere Umlaufzeiten durch häufiges Nachladen zur Folge. Die Touren müssten auch deutlich häufiger abgefahren werden. Ferner müsste das Streugut nach dem Streuen im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden. Diese beiden Punkte verschlechtern deutlich die CO2-Bilanz und verursachen selbstverständlich höhere Kosten. Aufseiten der privaten Liegenschaftseigentümer:innen wird leider oft deutlich weniger behutsam mit Streusalz umgegangen. Hier wird noch zu oft nach der Maxime "Viel hilft viel" gehandelt. Nach der Straßenreinigungssatzung, § 11 Absatz 11, dürfen auftauende Mittel wie zum Beispiel Salz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält und die Glätte durch andere Streumittel nicht beseitigt werden kann". Die genaue Entscheidung darüber, welche Menge dieses Maß überschreitet, ist vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen. Zudem fehlt es an der Möglichkeit, flächendeckende Kontrollen durchzuführen. Das Umweltamt geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf übermäßigen Streusalzeinsatz jedoch in der Regel nach. Zu Beginn des Winters wird zudem regelmäßig über die Presse auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen und versucht, die Bevölkerung für die negativen Aspekte eines übermäßigen Salzeinsatzes zu sensibiliseren. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Herr Dr. Schulz, Sie haben das Wort. Bitte! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die umfassende Antwort, bei der ich viel gelernt habe. Ich habe nur noch eine Frage: Wird bei übermäßigem Verwenden von Streusalz auch mit Sanktionen nachgesetzt, oder wie reagiert man darauf? (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ich bitte um Ruhe im Saal. Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ich nehme die Frage mit zur Fachdezernentin und liefere die Expertise dann direkt nach. Danke! Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Wehnemann. Bitte! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Ich habe noch eine Verständnisfrage, vielleicht können Sie das noch einmal genauer ausführen: Aber ist mit Natriumchlorid angefeuchtetes Streusalz nicht einfach Salz? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Das mit Natriumchlorid angefeuchtete Streusalz heißt FS 30, also 70 Prozent Salz und 30 Prozent Salzlösung. (Zurufe) 70 Prozent Salz, 30 Prozent Salzlösung. Das ist die Antwort. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.02.2025, OF 946/9 Anregung vom 20.02.2025, OA 533

Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 946/9 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalz-Anwendung im Ortsbezirk 9 möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden ein den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen, 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen, 3. ein Pilotprojekt für vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u.A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in F 1313/23 selbst einräumt, ist es "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW Wiesbaden zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits: - Ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern schafft Rechtssicherheit - Auch städtische Liegenschaften und Aufgaben können erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden - Eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") hilft bei der Umsetzung eines Verbots - Vor einem solchen Hintergrund können Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 533 2025 Die Vorlage OF 946/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4