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Reflexion

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Auswahl der Preisträger Wettbewerb Schweizer Platz - Nutzbarkeit als zentraler Platz im Viertel beachten

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2023, OF 929/5 Betreff: Auswahl der Preisträger Wettbewerb Schweizer Platz - Nutzbarkeit als zentraler Platz im Viertel beachten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Entscheidung zum Verkehrskonzept im Rahmen des Wettbewerbs Schweizer Platz die Nutzbarkeit als zentraler Platz im Viertel und die Sicherheit für den Fußverkehr stärker zu gewichten und daher das Verkehrskonzept des Drittplatzierten Preisträgers umzusetzen. Zudem bittet der Ortsbeirat, zur Gestaltung des Platzes gehört zu werden. Begründung: Bei der Bürgerbeteiligung stellte sich heraus, dass der größte Teil der Menschen den Platz als Fußgänger nutzt. In der Nachbarschaft leben viele Kinder, Senioren und auch Menschen mit Einschränkungen. Der Platz sollte für den Fußverkehr entsprechend sicher und barrierefrei gestaltet werden. Als Ort zum Flanieren, mit hoher Aufenthaltsqualität, wie es wie es von zahlreichen Menschen bei der Bürgerbeteiligung gefordert wurde. Bei dem drittplatzierten Entwurf ist die Verkehrsfläche für den Durchgangsverkehr gebündelt und klar definiert. Der Radverkehr läuft parallel zu Straße und Straßenbahn. Das birgt weniger Konfliktpotential als die runden Radwege über den Platz. Es entstehen zwei Platzhälften, die bespielt werden können Die Entwürfe der zweitplatzierten Wettbewerbsteilnehmer entsprechen ziemlich genau den Vorgaben der Stadt: Ein kreisrunder Fahrradweg um Straße und Straßenbahn. Der Schweizer Platz ist als Ganzes nicht erfahrbar, mit den breiten Trassen für den Radverkehr, zusätzlich zu Straße und Straßenbahn ist er mehr versiegelt, als zuvor. Der Platz ist fragmentiert, besteht fast ausschließlich aus Verkehrsflächen. Wo bleibt da die Aufenthaltsqualität? Für den Fußgänger ist das keine Verbesserung. Im Gegenteil: Der kreisrunde Radweg, beim Konzept von ASP als Shared Space mit Auto- und Fußverkehr gedacht, birgt erhebliches Konfliktpotential. Wie soll die nötige gegenseitige Rücksicht eingefordert oder überwacht werden? Darauf wurde bereits im Beteiligungsverfahren hingewiesen. Der Schweizer Platz ist Teil des Schulwege-Plans. Fünf Schulen und zahlreiche Kitas sind hier in unmittelbarer Nähe. Hunderte von Schülerinnen und Schüler queren den Platz in der Hauptverkehrszeit, um zur Schule oder zur Straßenbahnhaltestelle zu gelangen. Dabei kommt es natürlich vor, dass Kinder und Jugendliche ohne nach rechts und links zu schauen über die separaten Radwege mitten auf dem Platz zur Straßenbahn rennen. Vor allem eilige Radfahrer auf Radwegen achten oft nicht auf vulnerable Verkehrsteilnehmer. Die von der Stadt vorgegebene Radwege-Führung ist mit einer gefahrlosen Nutzung für den Fußverkehr nicht kompatibel. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.10.2023, OF 948/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 34 Der Antrag OF 948/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4666 2023 1. Die Vorlage OF 929/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 948/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2023, OF 948/5 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten: 1. bei der Erarbeitung der Vorplanung, die der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll, folgende Punkte zu berücksichtigen: a. Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) soll als Grundlage für die weitere verkehrliche Planung dienen. b. Die Seitenstraßen, die in den Platz münden, sind in keinem Fall als Sackgassen zu gestalten. c. Die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe auf das benachbarte Straßennetz sind zu überprüfen und darzustellen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die Folgen einer erneuten Sperrung des Mainkais zu überprüfen und darzustellen. d. Eine Veränderung der Verkehrsführung am Platz ist anpassbar zu gestalten (z.B. durch leicht versenk-/montierbare Poller), um Wegebeziehungen ggfls. auch kurzfristig z.B. für den Rettungsverkehr zu öffnen. e. Hinsichtlich der Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich, usw.) sollte den Preisträgern aufgegeben werden, die Elemente unter stärkerer Berücksichtigung des Platzareals, insbesondere der gründerzeitlichen Architektur und ihrer Formensprache zu überarbeiten. f. Den Preisträgern ist überdies aufzugeben, darzustellen, wie die Platzgestaltung aussehen wird, wenn die privaten Flächen im Bereich des Schweizer Platzes nicht zur Verfügung stehen. g. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes ist unverzüglich mit der Planung von Quartiersgaragen zu beginnen. Für die Baumaßnahmen sind in den nächsten Haushalt Finanzmittel einzustellen. 2. die Beiträge zum Ideenwettbewerb zeitnah online zu veröffentlichen. Begründung: Zu Ziffer 1. a. Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) ist den anderen Wettbewerbsbeiträgen, die vom Preisgericht prämiert worden, insbesondere in Fragen der Verkehrsplanung überlegen und weist entscheidende Vorteile auf. Der Plan geht stärker als die anderen Entwürfe auf die Wegebeziehungen des Platzes zu den Nebenstraßen und die Einbettung des Platzes in das gesamte Viertel ein. Die geradlinige Führung des Fahrradweges entlang der Tramlinie anstatt um den Kreis herum, dürfte eher den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechen, die sich auf der Nord-Süd-Achse bewegen wollen. Folgende positive Aspekte des Entwurfs sollten unabhängig von seiner Auswahl durch die Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt werden: 1. Die klar strukturierte Verkehrsführung, die einerseits den Radweg hinter der Tramhaltestelle vorbeiführt und andererseits Einfahrten von Seitenstraßen in die Schweizer Straße zulässt. 2. Die klare Raumaufteilung, die Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vermeidet und verschiedene Nutzungsarten des Platzes deutlich erkennbar voneinander trennt. Zu Ziffer 1. b. und c. Entwurf Nr. 07 hat in der Bevölkerung unter anderem auch deshalb eine hohe Zustimmung erfahren, weil dieser Entwurf die Wegebeziehungen zwischen Schweizer Straße und Seitenstraßen am Schweizer Platz für den Autoverkehr nicht radikal abschneidet. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat in der Vergangenheit bereit gebeten, eine dahingehende Alternativplanung vorzulegen. Es ist erfreulich, dass einige Planungsbüros, hierunter auch Schüßler-Plan, entsprechende Alternativen vorgelegt haben. Sollte es zur Unterbrechung bestehender Verkehrsbeziehungen kommen, so erwartet der Ortsbeirat, dass diese Änderung reversibel ausgestaltet wird, sodass sie sich wieder ohne eine erneute Umgestaltung des Platzes verändern lässt und ggfls. auch situationsbedingt anpassen lässt. Es muss insbesondere möglich sein, dass Rettungswagen im Einsatzfall die Schweizer Straße in Ost-West-Richtung ohne Umwege schnell überqueren können. Eine Umwandlung der Seitenstraßen in Sackgassen, wie sie einzelne Entwürfe vorgesehen haben, lehnt der Ortsbeirat strikt ab. Dies dürfte mit einem hohen Verlust an Parkplätzen verbunden sein. Die notwendigen Wendehammer würden ebenfalls wichtigen Platz für andere Nutzungen rauben. Zu Ziffer 1. e. Für die Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tram-Wartebereich, usw.) haben die prämierten Planungsbüros überwiegend sehr moderne Modelle vorgestellt. Es bestehen Zweifel daran, ob sich diese Elemente harmonisch in die Ästhetik des Platzes einfügen. Sofern ein "Stilbruch" beabsichtigt worden ist, haben die Planungsbüros diesen nicht hinreichend erklärt. Es ist nicht erkennbar gewesen, dass das "Platzpanorama", also auch die gründerzeitlichen Fassaden, ihre Ästhetik und Formensprache, die den Platz prägen, mit in die Überlegungen einbezogen worden wären. Ein harmonisches Platzbild dürfte sich ergeben, wenn hierauf Rücksicht genommen wird. Zu Ziffer 1. f. Die Entwurfsplaner sollen Ihre Entwürfe so überarbeiten, dass private Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Diese überarbeiteten Entwürfe sind dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft vorzustellen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Platzgestaltung ohne Inanspruchnahme der Privatflächen aussieht. Zu Ziffer 1. g. Die Einzelhändler und Gastronomen der Schweizer Straße und der benachbarten Straßen sind auch auf Kunden angewiesen, die die Schweizer Straße nicht fußläufig erreichen können und benötigen daher weiter Parkplätze. Auch die Anwohner verlangen nach ausreichendem Parkraum. Zu Ziffer 2: Die Beiträge zum Ideenwettbewerb sind zeitnah online zu veröffentlichen, um sie für alle Bürger leicht zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit muss alle Ideen kennen, um sich eine Meinung über die anstehende Planung bilden zu können und sich an der Debatte zu beteiligen. Eine Umgestaltung des Platzes wird in der Bevölkerung nur dann die notwendige Zustimmung finden können, wenn der weitere Planungsprozess transparent und partizipativ ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2023, OF 929/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 34 Der Antrag OF 948/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4666 2023 1. Die Vorlage OF 929/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 948/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4