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Reflexion

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Ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Brentanoschule

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5879 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 20.02.2020 Betreff: Ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Brentanoschule Durch die baulichen Gegebenheiten vermitteln die Wege zur Brentanoschule den Kindern das Gefühl der Sicherheit, da diese aus der Sichtweise eines Kindes als Spielstraße/ verkehrsberuhigte Zone identifiziert werden. Eine fehlende Beschilderung als verkehrsberuhigte Zone wird von Kindern im Grundschulalter nicht wahrgenommen. Zwar sind einzelne Bereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger und den übrigen Verkehr ausgewiesen, dieses ist aber nur sehr diskret durch andersfarbige Pflasterung realisiert, was nur bei genauer Beachtung wahrzunehmen ist. Weiterhin ist der für Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewiesene Bereich sehr schmal und damit in der Realität nicht ausreichend. Darüber hinaus lädt die Gestaltung des Biedenkopfer Wegs, im Gegensatz zur Strubbergstraße und zum Langen Weg mit der dort realisierten Anordnung der Parkplätze und der Grünflächen, die in die Straße hineinragen, zum Schnellfahren ein. Die Einrichtung von klassischen Bürgersteigen ist keine hinreichende Lösung. Zum einen zerstört dies den Charakter des Wohnviertels, zum anderen führt eine bauliche Trennung von Fahrbahn und Nebenanlage zu höheren Geschwindigkeiten (siehe u. a. https://udv.de/de/strasse/stadtstrassen/wege-fuer-fussgaenger/verkehrssicherheit -spielstrassen). "Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwindigkeitsniveau möglichst weit auf ein für Fußgänger und Radfahrer verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es keine ‚Abtrennung' des Fahrrad- oder Fußgängerverkehrs geben. Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse einzuschränken." (aus:https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/verkehrsberuhigte-bereiche-haben-sich- bewaehrt-19346) In https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/f iles/medien/publikation/long/1933.pdf wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil können durch diese Maßnahmen auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Tatsächlich ist es jedoch schwierig, Kindern zu vermitteln, dass der von ihnen gefühlte verkehrsberuhigte Bereich in Wirklichkeit keiner ist und dass sie zwangsläufig in Zweierreihen hintereinandergehen müssen. Deswegen müssen die Bedingungen an die Sicht der Kinder angepasst werden, sodass diese ungefährdet zur Schule kommen können. Also: "Vom Kind aus denken", wie die frühere Schuldezernentin treffend sagte. Der mögliche Wegfall von Parkplätzen darf in diesem Zusammenhang keine Relevanz haben. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Magistrat wird daher beauftragt, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Verengung und Verschwenkung der Fahrbahn durch eine schräge Anordnung der Stellplätze; 2. wenn nötig, weitere Senkung der Geschwindigkeit durch angemessene Maßnahmen, wie z. B. Aufstellung großer Pflanzkübel; 3. regelmäßige Überwachung des Verkehrs, insbesondere der Geschwindigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1205 Antrag vom 27.12.2021, OF 95/7 Aktenzeichen: 32 1

Sachstandsabfrage

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 95/7 Betreff: Sachstandsabfrage Vorgang: OM 5879/20 OBR 7; ST 1205/20 In der OBR-Sitzung vom 10.3.2020 wurde in der OM 5879 2020 beschlossen, dass folgende bauliche Maßnahmen im Biedenkopfer Weg erfolgen sollen: Verengung und Verschwenkung der Fahrbahn durch eine schräge Anordnung der Stellplätze. Wenn nötig, weitere Senkung der Geschwindigkeit durch angemessene Maßnahmen, wie z.B. Aufstellung großer Pflanzkübel. (OF 454/7) Da dies bislang, insbesondere im unteren Bereich des Biedenkopfer Wegs, nicht erfolgt ist, wiewohl die ST 1205 vom 19.06.2020 die Verengung und Verschwenkung zugesagt hat, fragt der OBR, wann die zugesagten Maßnahmen realisiert werden, bzw. fordert der OBR den Magistrat auf, seine Zusage umgehend und zeitnah zu realisieren. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5879 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 95/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 95/7 wurde zurückgezogen.

Beratung im Ortsbeirat: 4