Reflexion
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Rampe zur Main-Neckar-Brücke (Südseite)
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 18.01.2013, EA 12 entstanden aus Vorlage: OF 489/5 vom 02.01.2013 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Rampe zur Main-Neckar-Brücke (Südseite) Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den Mitteln des Radwegebaus werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2013 eingestellt, um vorab zumindest die geplante Rampe vom Steg neben der Eisenbahnbrücke zur Straße am Mainufer zu erstellen. Begründung: Im Rahmen der geplanten Radroute Niederrad - Bockenheim ist eine barrierefreie Anbindung des Stegs neben der Mainbrücke zum Mainuferweg vorgesehen und geplant. Da die Gesamtmaßnahme sich immer weiter hinzieht, ist es notwendig, den vielen Nutzern dieser stark frequentierten Brücke zumindest die größte Hürde zu nehmen und eine barrierefreie Anbindung umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 348 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1216 Antrag vom 22.09.2014, OF 953/5 Etatanregung vom 10.10.2014, EA 35 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 392 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 28.01.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.03.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen vorhandener Mittel) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 66 6
Rampe zur Main-Neckar-Brücke (Südseite)
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 348 Betreff: Rampe zur Main-Neckar-Brücke (Südseite) Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht abschließend Stellung nehmen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.01.2013, EA 12 Antrag vom 22.09.2014, OF 953/5 Etatanregung vom 10.10.2014, EA 35
Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 953/5 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke Vorgang: EA 12/13 OBR 5; ST 348/14 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den im Schreiben vom 4.8.2014 (Anlage) angekündigten Ersatzbau des Treppenturms in dieser Form nicht durchzuführen. Stattdessen soll das offenbar kurzfristig zu realisierende Bauwerk eine Rampe einschließen, auch wenn die Ausführung nur als Provisorium möglich sein sollte. In diesem Fall wäre auch eine Rampe mit mehr als 6 % Steigung akzeptabel. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan einzustellen. Begründung: Schon seit vielen Jahren fordert der OBR eine Rampe vom Steg an der Eisenbahnbrücke zur Mainuferstraße, so zuletzt im Etatantrag EA 12/2013. Noch im März 2014 hat der Magistrat in der ST 348 mitgeteilt, dass noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden könne. Der Ortsbeirat ist daher erstaunt, dass die Verwaltung in ihrem Schreiben mitteilt, dass der alte Holztreppenturm so baufällig sei, dass er kurzfristig abgerissen werden müsse. Der Ersatz der nicht barrierefreien Konstruktion durch ein gleichartiges Bauwerk in Stahl ist nicht akzeptabel. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass alle ihre Fahrräder, Kinderwagen usw. zumindest durch Schieben auf der zu errichtenden Rampe bewegen können. Anlage 1 (ca. 171 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.01.2013, EA 12 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 35 2014 Die Vorlage OF 953/5 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 10.10.2014, EA 35 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 22.09.2014 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke Vorgang: EA 12/13 OBR 5; ST 348/14 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den im Schreiben vom 04.08.2014 (siehe Anlage) angekündigten Ersatzbau des Treppenturms in dieser Form nicht durchzuführen. Stattdessen ist das offenbar kurzfristig zu realisierende Bauwerk mit einer Rampe zu versehen, auch wenn die Ausführung nur als Provisorium möglich sein sollte. In diesem Fall wäre auch eine Rampe mit mehr als sechs Prozent Steigung akzeptabel. 2. Die hierfür erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2015/2016 eingestellt. Begründung: Schon seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat eine Rampe vom Steg an der Eisenbahnbrücke zur Straße am Mainufer, so zuletzt in der Etatanregung vom 18.01.2013, EA 12. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 07.03.2014, ST 348, mitgeteilt, dass noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden könne. Der Ortsbeirat ist daher erstaunt, dass die Verwaltung in ihrem Schreiben mitteilt, dass der alte Holztreppenturm so baufällig sei, dass er kurzfristig abgerissen werden müsse. Der Ersatz der nicht barrierefreien Konstruktion durch ein gleichartiges Bauwerk in Stahl ist nicht akzeptabel. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass alle ihre Fahrräder, Kinderwagen usw. zumindest durch Schieben auf der zu errichtenden Rampe bewegen können. Anlage 1 (ca. 171 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.01.2013, EA 12 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 348 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 396 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.12.2014, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 35 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Aktenzeichen: 66 6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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