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Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Verlängerung
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, OF 957/10 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Verlängerung Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und detaillierte Berichterstattung gebeten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Verlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle Preungesheim in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins, b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes, 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich, b) mittig, c) östlich 3. gegebenenfalls weitere Varianten, Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der hier lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll erscheint, dass: 1. die ehemals vorgesehen Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, so dass vorhersehbare Begegnungsverkehre und nennenswerte weitere Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind, 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte, 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 vom 03.06.2024 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Verlängerung vermieden werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 957/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6474 2025 Die Vorlage OF 957/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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