Reflexion
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Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.02.2023, V 616 entstanden aus Vorlage: OF 751/1 vom 01.02.2023 Betreff: Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10 Vorgang: V 146/21 OBR 1; ST 2736/22 Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Laut Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2736, gehört(e) der Bunker der BIMA. Wann ging dieser in den Besitz der Stadt oder der ABG über? 2. Warum gab es im Jahr 2015 für den Ankauf mehrerer Bunker eine Magistratsvorlage vom 11.05.2015, M 69, für diesen Bunker nun anscheinend aber nicht? 3. Laut Stellungnahme ST 2736 wollte der Magistrat für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüfen, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt. Was ist bei der Prüfung herausgekommen oder wurde diese nicht durchgeführt? 4. Wann ist mit Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen? 5. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Wohnungen zu rechnen? 6. Wann ist geplant, das Projekt öffentlich im Ortsbeirat 1 vorzustellen? 7. Ist geplant die anderen vier Bunkeranlagen langfristig auch abzureißen und Wohnraum zu schaffen? Begründung: In der Herxheimer Straße wird ein ehemaliger Bunker abgerissen und laut ABG entstehen insgesamt 42 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Dezember 2022 berichtete der Magistrat jedoch erst, dass das Gebäude der BIMA gehöre und eine Prüfung als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg angedacht sei. Es stellen sich auch seitens der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 961/1 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 747 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2320 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Spielplatz statt Bunker Herxheimerstraße 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 961/1 Betreff: Spielplatz statt Bunker Herxheimerstraße 10 Vorgang: V 616/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Bebauungsart ist geplant? 2. Wird es Freiflächen geben? 3. Ist ein Spielplatz für Kinder geplant und wenn ja, wird dieser öffentlich zugänglich sein? Begründung: Die Friedrich-Ebert-Siedlung benötigt dringend einen neuen, am besten zentraleren, Spielplatz und Aufenthaltsort für Jugendliche. Eventuell kann das zusammen mit dem Neubau realisiert werden, denn ansonsten ist der Platz für Neubauten dort sehr begrenzt. Die wenigen bestehenden Spielplätze liegen auf Privatgrundstücken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2023, V 616 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 747 2023 Die Vorlage OF 961/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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