Reflexion
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Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 entstanden aus Vorlage: OF 1254/2 vom 27.11.2020 Betreff: Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2 Vorgang: OM 5612/20 OBR 2; ST 1989/20 1. Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme ST 1989 vorgeschlagene Vergrößerung der Baumscheiben in Längsrichtung zur Bordsteinführung und bittet den Magistrat um die Ausführung. 2. Die Baumscheiben sollen jedoch, wie in der Anregung OM 5612 angeregt, möglichst so verändert werden, dass Regenwasser zu den Stämmen bzw. dem Wurzelbereich fließen kann. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis auch so umzusetzen. Begründung: Das Vorhaben wurde in der Anregung OM 5612 bereits angeregt und sollte nun auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5612 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Aktenzeichen: 66 2
Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 entstanden aus Vorlage: OF 236/2 vom 27.12.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen gegen das unerlaubte Parken physisch zu schützen. In diesem Zuge wird der Magistrat auch gebeten, die Grünfläche des Platzes zu den Randzonen hin auszuweiten. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fahrbahn der Großen Seestraße entlang des Platzes Längsparken so möglich ist, dass der Verkehr (Pkw und Fahrräder) sowie die Querung der Großen Seestraße nicht negativ beeinflusst werden. Begründung: Momentan ist das Parken nicht erlaubt und damit illegal. Für die Bäume bedeutet das Parken auf den unbefestigten Flächen eine zusätzliche Belastung insbesondere für den Wurzelbereich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels insbesondere in hochverdichteten Stadtgebieten müssen solche Schädigungen an Bäumen dringend beendet werden. Jeder einzelne Baum leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag, um die Luft- und Lebensqualität zumindest noch teilweise zu erhalten. Daher muss die derzeitige Praxis, wie am Kurfürstenplatz geparkt wird, beendet werden - erst recht, wenn sie ohnehin nicht erlaubt ist. Gleichwohl wird der enorme Parkdruck in diesem Quartier zur Kenntnis genommen. Daher sollte die Möglichkeit des Längsparkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Betreff: Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut? Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 (§ 5009) zum M 187/2019 wird auf dem sogenannten FIAT-Gelände eine Kita, eine Grundschule und eine weiterführende Schule errichtet. Der Magistrat beabsichtigt, dann neben einer neuen Kita einen Neubau für die Berthold-Otto-Schule und die Georg-August-Zinn-Schule zu errichten, mit einer gymnasialen Oberstufe. In Griesheim kann so ein Bildungscampus von der Kita bis zum Abitur entstehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1486 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693
Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich Vorgang: OM 7070/21 OBR 2; ST 1036/21; OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, welche baulichen Maßnahmen im Straßenbereich (Markierungen, Fahrradbügel, Poller, Schilder, Bordsteinabsenkungen, Erneuerung des Straßenbelags, Vergrößerung von Baumscheiben etc.), denen der Magistrat bereits in einer Stellungnahme entsprochen hat, aber noch nicht final umgesetzt sind, 1. sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden, also fertig geplant sind 2. sich bereits in der Planung befinden, diese aber noch nicht abgeschlossen ist 3. sich noch nicht in der Planung befinden. Der Magistrat wird gebeten bei allen diesen Maßnahmen die zugehörige OM und ST (mit Datum) sowie insbesondere den aktuell avisierten Zeitraum der Umsetzung bzw. die Priorisierung seitens des Magistrats anzugeben. Der Magistrat wird aufgefordert entsprechende Schritte einzuleiten, um die vielfachen Verzögerungen bei der Umsetzung der angeregten und vom Magistrat entsprochenen Maßnahmen schnellstmöglich zu beheben. Begründung: Derzeit sind zahlreiche Ortsbeiratsanregungen, denen auch seitens des Magistrats die Umsetzung in einer entsprechenden ST zugesichert wurden, noch immer nicht umgesetzt. Hierzu hatte der Ortsbeirat bereits eine Priorisierung einiger Angelegenheiten angeregt (OM 5022). Dennoch gibt es weitere hier nicht genannte Maßnahmen über deren Stand Umsetzung weiterhin nichts bekannt ist. Um zwei Beispiele zu nennen: - OM 7070 2021 - Vergrößerung der Baumscheiben der Sommerlinden in der Großen Seestraße, zugesagte Umsetzung 3. Quartal 2021 - OM 1401 2022 - Physischer Schutz des Baumbestandes gegen unerlaubtes Parken, zugesagte Umsetzung "zeitnah" (ST vom 13.06.2022) Die Auflistung aller noch nicht umgesetzten Maßnahmen ist für die Arbeit des Ortsbeirates hilfreich. So kann der Ortsbeirat bei neuen Anregungen mitbedenken, ob sich diese nur schlicht in die bestehende Liste umzusetzender Maßnahmen einreihen sollen, oder gegenüber beschlossenen aber noch nicht in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen priorisiert werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5693 2024 Die Vorlage OF 966/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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