Reflexion
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Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3714 entstanden aus Vorlage: OF 618/2 vom 21.02.2023 Betreff: Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung der Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße folgende Punkte umzusetzen: 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das bisweilen durchaus originelle, wenn auch verbotswidrige Parken zu unterbinden (siehe Fotos); 2. die Litfaßsäule im Kreuzungsbereich ist mit einer Frankfurter Haube zu krönen, sollte dies technisch möglich sein; 3. die kleine Rasenfläche neben der Litfaßsäule ist aufzuwerten, indem dort Pflanzkübel aufgebaut werden. Es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat eine Pflanzpatin dafür bereits bekannt ist. Begründung: Ziffer 1.: Siehe Fotos. Ziffer 2.: Mehr Begrünung wagen. Ziffer 3.: Dieser Bereich ist leider fast immer vermüllt. Im Zusammenspiel engagierter Anwohnender und Pflanzkübeln kann die Ecke aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 192 Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Neue Bäume für die Greifstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5127 entstanden aus Vorlage: OF 797/2 vom 27.09.2023 Betreff: Neue Bäume für die Greifstraße Vorgang: NR 662/2023 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, ob die Baumreihe entlang der Greifstraße - derzeit je eine Linde (Tilia species), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Silberlinde (Tilia tomentosa) - um bis zu drei weitere Bäume ergänzt werden kann; 2. zu prüfen und berichten, wie die derzeitige Situation des ruhenden Verkehrs so verändert werden kann, dass Baumpflanzungen ermöglicht werden, die Wurzelbereiche nicht durch parkende Pkw geschädigt werden und gleichwohl nicht alle Parkplätze auf der nordöstlichen Seite der Greifstraße entfallen müssen (z. B. Längsparken oder befestigte Parkbuchten zwischen den Bäumen); 3. bei positiver Prüfung die Baumpflanzungen umzusetzen. Sollten Baumpflanzungen nicht möglich sein, sollen alternative Begrünungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es dient zur Kenntnis, dass es bereits interessierte Anwohnende gibt, die Baumpatenschaften übernehmen möchten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen um den Götterbaum (Ailanthus altissima) zwischen Greifstraße 6/Ecke Rohmerstraße 12 entsiegelt und begrünt werden kann; 5. bei positiver Prüfung ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll insbesondere eine weitere Baumpflanzung geprüft werden und die Funktion als Fußweg erhalten bleiben. Begründung: Zu Ziffer 1. bis Ziffer 3.: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 zu pflanzen (NR 662). Dabei sollen auch umfangreiche Trassenuntersuchungen (Ziffer 3. der Vorlage NR 662) durchgeführt werden. Der dicht bebaute Teil Zentralbockenheim eignet sich hierfür gut. Der besagte Abschnitt der Greifstraße ist derzeit nicht versiegelt - wohl aber durch parkende Pkw verdichtet -, sodass eine Untersuchung der Standorte und die Umsetzung der Pflanzungen weniger aufwendig erscheinen als andernorts im Straßenraum. Zu Ziffer 4. und Ziffer 5.: Die Teilfläche ist öffentlicher Raum. Der sich dort befindliche Götterbaum ist mit seinem Alter von 113 Jahren für diese Baumart schon recht alt (100 bis 150 Jahre). Insofern wäre eine Neupflanzung eines zweiten Baumes in seiner Nähe, noch bevor der Götterbaum sein Lebensende erreicht, eine sinnvolle Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1173 Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Aktenzeichen: 66-3
Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Betreff: Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen Vorgang: OM 3714/23 OBR 2; ST 192/24; OM 5127/24 OBR 2; ST 1173/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße im Fahrbahnbereich so umzugestalten, dass diese für Fußgänger*innen überquert werden kann. Hierfür schlägt der Ortsbeirat konkret vor (siehe Abbildung 2) 1. den Kreuzungsbereich gegen widerrechtliches Parken durch Poller oder Radbügel zu sichern, wobei bei der Aufstellung von Radbügeln darauf zu achten ist, dass die Sichtbeziehungen insbesondere für Kinder bestehen, 2. Querungsbereiche für Fußgänger*innen auf der Fahrbahn zu markieren, 3. den Gehweg entlang der nordwestlichen Seite der Rohmerstraße bis zur Greifstraße zu pflastern 4. anknüpfend an die OM 5127 Punkt 2 (Längsparken auf der Fahrbahn statt auf dem Wurzelbereich zwischen den Bäumen) am südlichen Ende der Greifstraße vor dem Bereich des Parkverbotes im Kreuzungsbereich eine Lieferzone einzurichten. Begründung: Mit der OM 3714 hat der Ortsbeirat u.a. auf das widerrechtliche Parken im Kreuzungsbereich Greifstraße/Kurfürstenstraße reagiert. Seit einiger Zeit häuft sich jedoch auch am anderen Ende der Greifstraße an Parken im Kreuzungsbereich und stört Sichtbeziehungen und verhindert teilweise das Queren der Greifstraße bzw. der Rohmerstraße völlig. Hier muss nachgesteuert werden. Da auch Lieferfahrzeuge oftmals im Kreuzungsbereich abgestellt werden, erscheint hier auch eine weitere Lieferzone - zusätzlich zu der bestehenden gegenüber der Rohmerstraße 12 - sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3714 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5127 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 968/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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