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Reflexion

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Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022  2025

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Betreff: Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 332 EA 1 bis EA 236 OA 175, OA 176, OA 183 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 145/21, NR 276, NR 372, NR 373, NR 374, NR 375, NR 376, OA 49/21, OA 102/21, OA 104/21, OA 113/21, OA 116, OA 127, OA 129, OA 131, OA 143, OA 156, K 78 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 23.05.2022 bis 02.06.2022 Am 02.06.2022 fand die Abschlussbesprechung zum Etat 2022 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1832 beschlossen. I. Antrag 1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2022 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus. 2. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2022 werden unter Ziffer 3.1 der ABV zur flexiblen Mittelbewirtschaftung aktualisiert und gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. 3. Es dient zur Kenntnis, dass im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Budgetverantwortlichen sämtliche investiven Ausgabeansätze gegenseitig deckungsfähig sind und unterjährig bspw. für Schulbaumaßnahmen eingesetzt werden können, die dann im Rahmen des Gesamtinvestitionsprogramms vom Magistrat zu beordnen sind. 4. Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a, b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 5. Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß Anlagen 4 bis 8 fest. 6. Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen. 7. Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2022 - 2025 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen. 8. Das vorgelegte Investitionsprogramm 2022 - 2025, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2025 nicht erfolgen, Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten. 9. Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 2,23 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 1,52 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rund 4,21 Mrd. € erforderlich wäre. Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 720,00 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2022 stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen ab einem Schwellenwert von 100 T€ unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat. 10. Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2022 Fehlbetrag von - 219,29 Mio. €, Ergebnishaushalt 2023 Fehlbetrag von - 127,05 Mio. €, Ergebnishaushalt 2024 Fehlbetrag von und - 18,46 Mio. € Ergebnishaushalt 2025 Überschuss von + 0,31 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2022 - 2025 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von - 364,49 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten. 11. Es dient zur Kenntnis, dass · sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2020 auf 372,67 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2021 auf 275,41 Mio. € beläuft, · zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahrs 2022 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen, · unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2022 Ende 2022 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 56,12 Mio. € erreicht wird, · ab dem Planjahr 2023 der Rücklagenbestand nicht ausreicht, die planerischen Defizite zu decken und Ende 2025 ein Rücklagenfehlbestand in Höhe von -89,08 Mio. € ausgewiesen wird. 12. Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2025 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: Finanzmittelüberschuss 2022 + 37,71 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2023 + 163,89 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2024 + 276,49 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2025 + 302,98 Mio. €, (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2025 781,07 Mio. €). Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Saldo aus Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2022 - 2023 nicht ausreicht, die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung sicherzustellen und der Finanzhaushalt in den Planjahren 2022 bis 2023 damit nicht ausgeglichen ist. Erst zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2024 kann der Ausgleich des Finanzhaushalts durch Deckung der ordentlichen Tilgung mit Überschüssen aus Verwaltungstätigkeit erreicht werden. 13. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2022 auf 700,00 Mio. € festgesetzt. 14. Es dient zur Kenntnis, dass ein Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt (Rücklagenfehlbestand am Ende des Finanzplanungszeitraums; siehe Ziffer 10) noch im Finanzhaushalt (Zahlungsmittelfehlbeträge in den Jahre 2022 - 2023 bzw. Unterdeckung der ordentlichen Tilgung in den Planjahren 2022 und 2023; siehe Ziffer 11) erreicht werden kann. Der Magistrat hat daher ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2022 und die Finanzplanung bis 2025 aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung als gesonderte Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2022 vorzulegen. 15. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2022 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2022; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2022 - 2025 gibt, dient zur Kenntnis. 16. Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Haushalt 2022 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der HGO aufgestellt. Der Rücklagenbestand zum 31.12.2020 beläuft sich 372,67 Mio. €, er reicht nicht für die Abdeckung der im Haushaltsentwurf 2022 bis 2025 geplanten Fehlbeträge aus. Ab 2023 wird ein nicht aus Überschüssen der Ergebnisse der Vorjahre gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen, der sich zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2025 auf 89,08 Mio. € beläuft. Zudem werden für die Planjahre 2022 und 2023 Zahlungsmittelfehlbeträge geplant, ferner ist für diese Jahre eine Unterdeckung der ordentlichen Tilgung ausgewiesen. Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO ist der im Entwurf vorliegende Haushalt 2022 damit nicht ausgeglichen und die Stadt Frankfurt am Main gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 zu beschließen und im Anschluss der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist (§ 92a Abs. 1 und 3 HGO). Das Haushaltssicherungskonzept muss verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen enthalten und den Zeitraum angeben, in dem der Haushaltsausgleich erreicht werden kann (§ 92a Abs. 2 HGO). Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2022, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen. Die vorliegende Änderung der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) betrifft die übergreifenden Regelungen zur Deckungsfähigkeit (Ziffer 3.1 der ABV). In begründeten Einzelfällen und im Einvernehmen zwischen den Dezernaten bzw. Budgetverantwortlichen sind künftig über die Grenzen der Budgetbereiche und der Budgetmerkmale hinweg Sollveränderungen zugelassen. Diese flexible Mittelbewirtschaftung ermöglicht eine aufgabenbezogene und zielgerichtete Umsetzung der vorgegebenen Konsolidierungsziele im Einklang mit einer unterjährigen politischen Schwerpunktsetzung. Es dient zur Kenntnis, dass die aktuelle Finanzplanung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt die entsprechenden Veranschlagungen im vorliegenden Haushaltsentwurf 2022 deutlich überschreitet. Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt werden aus diesem Grund nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Das Dezernat XI und der Eigenbetrieb Kita Frankfurt sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Kita Frankfurt im Hinblick auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2022 zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2022 vorzulegen. Anlage 01_Haushaltssatzung (ca. 88 KB) Anlage 02a_Kontenzuordnung_BGM_HH2022 (ca. 53 KB) Anlage 02_ABV_Entwurf_2022 (ca. 44 KB) Anlage 03a_Feststellungsvermerk_ZVK_Pflicht (ca. 5 KB) Anlage 03b_Feststellungsvermerk_ZVK_freiwillig (ca. 115 KB) Anlage 04_Hafen-und_Marktbetriebe_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 05_KKJF_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 06_Stadtentwaesserung_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 07_VHS_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 08_HafenMarktbetriebe_Feststellungsvermerk (ca. 112 KB) Anlage 09_Vorbericht (ca. 779 KB) Anlage 15_Sonstige_Beschluesse (ca. 435 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Antrag vom 07.03.2022, OF 98/16 Antrag vom 07.03.2022, OF 99/16 Antrag vom 28.02.2022, OF 100/16 Antrag vom 21.03.2022, OF 102/16 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2022, M 66 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 214 Vortrag des Magistrats vom 28.10.2024, M 141 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 167 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 61 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der Haushalt 2022 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Schulbau Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei Produktgruppe 20.13 Frankfurter Kinderbüro Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3. Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktbereich 35 Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation 4. Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 22.05 Sauberes Frankfurt Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung 5. Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte 6. Ausschuss für Mobilität und Smart-City Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie 7. Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 8. Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 9. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie und Hygiene Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 10. Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 11. Sonderausschuss für Controlling und Revision Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 14.03.2022 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 08.04.2022 Stellungnahmen der KAV bis 08.04.2022, 12:00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 13.04.2022 Etatanträge der Fraktionen bis 06.05.2022, 12:00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 11.05.2022 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 23.05.2022 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 09.06.2022 Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und IBF 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 14.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 29 unter Hinweis auf die EA 1 bis 58 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und Volt (= Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 59 bis EA 78 zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage M 29 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, SPD und Die PARTEI (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die Vorlagen EA 96 bis EA 98 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 116 bis EA 133 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung) 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf EA 150 bis EA 162 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 9. Sitzung des OBR 13 am 22.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die beschlossenen Etatanregungen EA 176 bis EA 179 zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei 1 Enthaltung CDU 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., AfD und fraktionslos (= Ablehnung) 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf EA 163 bis EA 169 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen LINKE., 1 FDP und BFF (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 170 bis EA 175 und EA 180 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 24.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 24.03.2022, TO I, TOP 4 Frau Bürgermeisterin Dr. Eskandari-Grünberg bittet darum, ihr die Fragen der Stadtverordneten David, Steinhardt und Zengin zum Produktbereich 10 zur schriftlichen Beantwortung zu übermitteln. Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA und EA zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und BFF (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 214 bis EA 235 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 29 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (M 29 vom 18.02.2022) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (M 66 vom 06.05.2022, sowie M 83 vom 03.06.2022) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum bis 2025 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2022 (M 34 vom 04.03.2022) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 29 vom 18.02.2022) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2022. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für die Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der nur geringfügigen finanziellen Auswirkungen der für die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse zusätzlich erforderlichen Investitionskredite auf die Veranschlagungen für den Schuldendienst auf eine Anpassung der Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen für Abschreibungen, die ebenfalls unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2022 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2022 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in das Haushaltssicherungskonzept (M 66 vom 06.05.2022) einzuarbeiten und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung 2022 in einer aktualisierten Fassung zur Genehmigung vorzulegen. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 (M 29 vom 18.02.2022) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (M 66 vom 06.05.2022, sowie M 83 vom 03.06.2022) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum bis 2025 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2022 (M 34 vom 04.03.2022) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 29 vom 18.02.2022) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2022. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für die Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der nur geringfügigen finanziellen Auswirkungen der für die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse zusätzlich erforderlichen Investitionskredite auf die Veranschlagungen für den Schuldendienst auf eine Anpassung der Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen für Abschreibungen, die ebenfalls unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2022 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2022 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in das Haushaltssicherungskonzept (M 66 vom 06.05.2022) einzuarbeiten und der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung 2022 in einer aktualisierten Fassung zur Genehmigung vorzulegen. 9. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zapf-Rodriguez, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Pürsün, Schenk, Huber, Zieran, Pfeiffer, Schwichtenberg, Müller, Düwel, Luxen und Christann sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu I.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (Ablehnung des Ausschussberichtes, abgegebenes Votum = Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1304, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 § 1832, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 20 10

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 entstanden aus Vorlage: OF 97/16 vom 28.02.2022 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige Lkw. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 84 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 112 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Weiterentwicklung der Angebotsstruktur bei Schülerinnen- und Schülertickets

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.03.2022, EA 113 entstanden aus Vorlage: OF 98/16 vom 07.03.2022 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Weiterentwicklung der Angebotsstruktur bei Schülerinnen- und Schülertickets Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.10 werden Mittel eingestellt, um ein frankfurtweites Schülerticket zum Jahrespreis von 100 Euro für die weiterführenden Schulen und ein f rankfurtweites Ticket zum Jahrespreis von 50 Euro für Grundschüler einzuführen. Mit dem Nahverkehrsverbund sind entsprechende Absprachen zu treffen. Das Hessenticket zum Jahrespreis von 365 Euro soll weiterhin erhältlich sein. Begründung: Das Schülerticket Hessen des RMV kostet aktuell 365 Euro im Jahr, bei einer monatlichen Ratenzahlung von 31 Euro beträgt der Jahresbeitrag 372 Euro. Eine Rückerstattung ist bisher nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die mehr als zwei Kilometer von der Grundschule und drei Kilometer von der weiterführenden Schule entfernt wohnen. Für die Familien stellen die hohen Ticketpreise für Kinder und Jugendliche einen Grund dar, mit dem Auto in die Stadt zu fahren, um soziale, kulturelle oder private Angebote wahrzunehmen. Eine Senkung der Ticketpreise könnte eine Zunahme der Nutzerinnen und Nutzer bedeuten, was im Interesse aller wäre. Auf viele Bergen-Enkheimer Schülerinnen und Schüler trifft die zwei Kilometer- bzw. drei Kilometer-Regel nicht zu. Allerdings weist Bergen-Enkheim mit seiner spezifischen Hanglage eine topografische Besonderheit auf. Auch für viele andere Frankfurter Schülerinnen und Schüler erscheint die Zuordnung mit der zwei bzw. drei Kilometer-Regel unfair, da die Jahrestickets auch in der Freizeit genutzt werden können. Eine gleichmäßige Herabsetzung auf 50 Euro bzw. 100 Euro wäre gleichberechtigter. Mit der Einführung der Neustrukturierung des Schülertickets 9/2017 im Land Hessen konnte eine deutliche Steigerung der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer von 27.000 auf 350.000 (Stand März 2021; RMV in Zahlen, abgerufen 26.02.2022) erreicht werden. Die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Land Hessen bleiben in den letzten Jahren weitgehend stabil bei circa 830.000 (Stand 2020, Schülerzahlen in Hessen bleiben nahezu konstant, SZ, 12.03.2020, abgerufen am 26.02.2022). Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der Schülertickets wächst in den letzten Jahren nicht mehr stark an, ein Plateau scheint erreicht (vgl. schuelerticket.hessen.de, abgerufen am 26.02.2022). Eine Vielzahl der Schülerinnen und Schüler können keine Bezuschussung beantragen. Die seit Kurzem kostenlosen kulturellen Angebote der Stadt Frankfurt wie Museen und Zoo für Kinder und Jugendliche sind aktuell für viele Nutzerinnen und Nutzer nicht kostenfrei bzw. vergünstigt mit dem Nahverkehr zu erreichen. Das Ziel, umweltfreundliche Mobilität zu erreichen und auch die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern, kann so nicht erreicht werden. Das 100-Euro-Ticket kann einen bislang nicht erreichten Teil der Familien/Kinder und Jugendlichen mobilisieren, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Dies kann auch durch eine auf die Stadt Frankfurt beschränkte Ticketvariante unterstützt werden. Besonders relevant ist, dass ein wesentlich größerer Anteil der Kinder und Jugendlichen ein Leben mit dem öffentlichen Nahverkehr "erlernt" und diesen zukünftig als festen Bestandteil ihrer Mobilität verstehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 54 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 113 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 85 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 113 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für den Rasenplatz und die Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim einstellen

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.03.2022, EA 114 entstanden aus Vorlage: OF 99/16 vom 07.03.2022 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für den Rasenplatz und die Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 21.15 werden die erforderlichen Mittel für eine Trainingsbeleuchtung für den Rasenplatz und die Trainingsflächen im Riedstadion Bergen-Enkheim, Leuchte 150, eingestellt. Begründung: Die Trainingsflächen der Sportanlage Leuchte 150 werden von den Vereinen FC Germania Enkheim (Fußball) und Sportgemeinschaft Enkheim (Leichtathletik) genutzt. Die Zahl der jugendlichen Sporttreibenden beider Vereine hat stark zugenommen. Gerade die jugendlichen Sportlerinnen und Sportler der Sportgemeinschaft Enkheim erzielen in den letzten Jahren herausragende Erfolge bei Hessischen und sogar Deutschen Meisterschaften. Der Rasenplatz und die leichtathletischen Anlagen können im Winterhalbjahr ab dem späten Nachmittag jedoch nicht mehr genutzt werden, da sie nicht beleuchtet sind. Der Sportbetrieb muss dann mit Einschränkungen in Hallen der weiteren Umgebung (u. a. Kalbach) verlagert werden, die ohnehin schon stark frequentiert sind. Die Installation einer Beleuchtung wird die Trainingsmöglichkeiten erheblich verbessern und die Hallensituation im Winterhalbjahr entlasten. Wegen der Nähe zum Enkheimer Ried sollen insektenschonende, aber dennoch wirksame Leuchtmitteln eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 02.06.2022, TO I, TOP 60 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 114 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von Spielanlagen

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.03.2022, EA 115 entstanden aus Vorlage: OF 100/16 vom 28.02.2022 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von Spielanlagen Vorgang: B 449/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 22.09 werden 1. die investiven Mittel für den Neubau und die Wiederherstellung von Spielanlagen von derzeit 850.000 Euro pro Jahr auf 1.500.000 Euro pro Jahr erhöht; 2. die konsumtiven Mittel für Sanierungsmaßnahmen von derzeit 880.000 Euro pro Jahr auf 1.500.000 Euro pro Jahr erhöht; 3. d ie letztlich pro Jahr zur Verfügung stehenden Mittel in beiden Bereichen dürfen nur zweckgebunden für den Neubau, die Wiederherstellung und die Sanierung von Spielanlagen verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Viele Spielanlagen im Stadtgebiet, insbesondere im Ortsbezirk 16, können nicht mehr im notwendigen Umfang instand gehalten und saniert werden. Der Neubau bzw. die Neuausstattung von Spielanlagen ist fast gar nicht mehr möglich. Aus der Vorlage vom 17.12.2021, B 449, wird deutlich, dass die für den o. g. Zweck zur Verfügung stehenden Mittel für die gesamte Stadt nicht auskömmlich sind. So können pro Jahr im gesamten Stadtgebiet nur drei bis vier Spielanlagen überarbeitet bzw. neu gebaut werden. Die vorgeschlagenen Etaterhöhungen sind moderat und spiegeln nicht den tatsächlichen Bedarf wider, berücksichtigen jedoch die angespannte Haushaltlage der Stadt Frankfurt. In jedem Fall müssen die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel in Zukunft zweckgebunden verwendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 449 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 115 wird im Rahmen der Vorlage E 109 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 192) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.03.2022, EA 134 entstanden aus Vorlage: OF 102/16 vom 21.03.2022 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 werden die notwendigen finanziellen Mittel zur Aufstellung einer Skateranlage unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring bereitgestellt. Begründung: In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Sport- und Spielgelegenheiten für Kinder und Jugendliche in Bergen-Enkheim stetig verschlechtert, viele Geräte wurden abgebaut und nicht erneuert. Fast leere Spielplätze stehen seit Jahren im Investivprogramm, ohne dass sich etwas getan hätte. Trotzdem steigt die Zahl der jungen Familien im Stadtteil jährlich und der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist hoch. Jugendliche fordern schon lange eine Möglichkeit, sich im öffentlichen Raum zu treffen und gemeinsam Sport zu machen. Im Rahmen der Aktion "Besitz- und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates 16 soll die Fläche unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring mit Mitteln des Ortsbeirates auch mit Sitzgelegenheiten und kleineren Spielgeräten attraktiv gestaltet werden. Über die vom Ortsbeirat 16 vorgesehenen und finanzierten Maßnahmen hinaus bietet die Fläche geradezu perfekte Bedingungen für eine Skateranlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2023, V 660 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 93 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 134 wird im Rahmen der Vorlage E 109 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4