Reflexion
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Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann Der Anliegerbegriff ist räumlich auf die "gesperrte Straße" bezogen. Sind weitere Straßen nur über eine "gesperrte Straße" zu erreichen, erstreckt sich die Anliegerberechtigung nur auf diese Straße. Ist eine Straße für den Durchgangsverkehr, mit Ausnahme der Anlieger, gesperrt, gilt dies nicht nur für die dort Wohnenden. Anlieger ist jeder, der in einer Straße etwas zu erledigen hat, beispielsweise auch eine Wohnung zu besichtigen oder jemanden zu besuchen. Wer aber die Straße nur durchfahren will, nimmt nicht am Anliegerverkehr teil. In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung einer "Anlieger frei"-Beschilderung jedoch äußerst schwierig, da jedes Fahrzeug bei Kontrollen einzeln angehalten und kontrolliert werden muss. Zudem sind die Hürden, die die Rechtsprechung an die Einfahrt in eine solcherart "gesperrte" Straße stellt, wie bereits dargestellt, sehr niedrig. Aufgrund des unverhältnismäßig hohen personellen Aufwandes sieht sich der Magistrat für eine effiziente Überwachung außerstande und bittet um Verständnis, dass er aus den vorgenannten Gründen davon absieht, in diesem Punkt der Anregung zu entsprechen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann der angeregten nächtlichen Abschaltung der Lichtsignalanlage Guerickestraße / Eschborner Landstraße nicht entsprochen werden, da Kraftfahrer aus der Nebenrichtung als Linksabbieger drei Fahrspuren queren müssten, um in die angestrebte Fahrtrichtung zu gelangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 Antrag vom 15.11.2016, OF 97/7 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980
Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 97/7 Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Vorgang: ST 1040/15 Bereits im Frühjahr 2015 wurde seitens des Ortsbeirats 7 der Antrag gestellt, die Straße "Im Seegewann" für den Durchgangsverkehr zu schließen. Grund hierfür, die Straße wurde häufig von Kraftfahrzeugen befahren, die von der oberen Eschborner Landstraße kommend die Rotphase der Ampel umgehen wollten, um auf den Seedamm zu gelangen. In umgekehrter Richtung wurde von den Kfzs die Straße "im Seegewann" genutzt, um - die Ampel umgehend - in die Eschborner Landstraße zu gelangen. Besonders seit die DHL ihren Betrieb aufgenommen hat, ist diese Praxis unerträglich geworden. Für die Anwohner_innen stellt es eine beträchtliche Belästigung dar und eine Gefährdung der zahlreichen Kinder, die nun in der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a leben. Der damalige Antrag, der forderte, die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken, wurde seitens des Magistrats mit der Begründung abgelehnt, dass zur Durchsetzung hierfür eine intensive Überwachung und regelmäßige Kontrolle notwendig sei und dass sich der Magistrat hierfür nicht in der Lage sehe. Dies vorausgestellt wird beantragt: Um die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen und um die Gefährdung der Anwohner_innen deutlich zu verringern, werden die Straßen als Tempo 30 Zonen ausgewiesen. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme werden Geschwindigkeitsanzeiger installiert. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Straße im Seegewann im Bereich der Hausnummern 2 bis 10 für den Anliegerverkehr ausgewiesen werden kann. Antragsteller: SPD die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 980 2016 Die Vorlage OF 97/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und REP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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