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Reflexion

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Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 974/10 Betreff: Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen, umgehend eine sinnvolle Vorfahrtsregelung auf der Berkersheimer Bahnstraße für die Niddabrücke einzuführen. Insbesondere sollte keine Vorfahrt für die Überfahrt von der Harheimer Seite bestehen. Begründung: Schon um die Abstandsregeln wegen Corona einzuhalten, können Fahrradfahrer zumindest gegenwärtig unmöglich auf dem Fußgängersteig der Niddabrücke fahren, obwohl das so freigegeben ist. Dieser ist viel zu schmal. Wenn die Fahrräder auf der Fahrbahn sind, kommt es aber schon jetzt mit dem Zubringerbus zur S-Bahn zu Schwierigkeiten, weil dieser von Harheim aus zwar Vorfahrt auf die Brücke hat, von dort aber die Fahrbahn und insbesondere die Abfahrtsrampe kaum einsehen kann. Insofern wäre es sinnvoller, von Berkersheim Vorfahrt zu gewähren, wo Fahrzeuge zumindest bis zum Brückenkopf vorfahren können, von wo aus dann eine gewisse Übersicht gewährleistet ist. Dadurch dass beide Rampen im Winkel zur Brücke verlaufen und lang sind, ist der Verkehr spätestens auf der anderen Rampe von dort, wo die Fahrbahn zum Ausweichen noch breit genug ist, aber eigentlich nie einsehbar. Sobald der Verkehr auf der Straße durch erhöhten Bauverkehr der Bahn zunehmen wird, wird es so immer zu großen Problemen kommen, so dass eine grundsätzlichere Lösung als die gegenwärtige Vorranggewährung durch Schilder gefunden werden sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6038 2020 Die Vorlage OF 974/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 974/10 vom 05.05.2020 Betreff: Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine sinnvolle Vorfahrtsregelung auf der Berkersheimer Bahnstraße für die Niddabrücke einzuführen. Insbesondere sollte keine Vorfahrt für die Überfahrt von der Harheimer Seite aus bestehen. Begründung: Schon um die Abstandsregeln wegen Corona einzuhalten, können Fahrradfahrer zumindest gegenwärtig unmöglich auf dem Fußgängersteig der Niddabrücke fahren, obwohl das so freigegeben ist. Dieser ist viel zu schmal. Wenn die Fahrräder auf der Fahrbahn sind, kommt es aber schon jetzt mit dem Zubringerbus zur S-Bahn zu Schwierigkeiten, weil dieser von Harheim aus zwar Vorfahrt auf die Brücke hat, von dort aber die Fahrbahn und insbesondere die Abfahrtsrampe kaum einsehen kann. Insofern wäre es sinnvoller, von Berkersheim Vorfahrt zu gewähren, wo Fahrzeuge zumindest bis zum Brückenkopf vorfahren können, von wo aus dann eine gewisse Übersicht gewährleistet ist. Dadurch dass beide Rampen im Winkel zur Brücke verlaufen und lang sind, ist der Verkehr spätestens auf der anderen Rampe von dort, wo die Fahrbahn zum Ausweichen noch breit genug ist, aber eigentlich nie einsehbar. Sobald der Verkehr auf der Straße durch erhöhten Bauverkehr der Bahn zunehmen wird, wird es so immer zu großen Problemen kommen, sodass eine grundsätzlichere Lösung als die gegenwärtige Vorranggewährung durch Schilder gefunden werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1665 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4