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Reflexion

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Nordpark Bonames: „Wildnis wagen“

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1230 entstanden aus Vorlage: OF 169/10 vom 15.11.2021 Betreff: Nordpark Bonames: "Wildnis wagen" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann das mit Bundesmitteln finanzierte Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark final umgesetzt und abgeschlossen wird, 2. welche Änderungen zu Ziffer 1. zu erwarten sind, 3. wie es mit der teils eingeschränkten bis gefährlichen Nutzung der vorhandenen Sportflächen zu Ziffer 1. bzw. mit der dafür erforderlichen Instandhaltung oder grundlegenden Erneuerung weitergeht, 4. ob der zu Ziffer 1. vorhandene Fußballplatz künftig in Sachen Softball mit entsprechenden schnell mobil auf- und abzubauenden Teilen, so zum Beispiel auch vom MSC Frankfurt 2018 e. V., regelmäßig genutzt werden kann. Begründung: Der Nordpark ist für Naherholungssuchende und Sporttreibende wichtig. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit der umfassenden Nutzbarkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 607 Antrag vom 27.01.2025, OF 982/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6489 Aktenzeichen: 79 1

Nordpark Bonames: "Wildnis wagen"

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 607 Betreff: Nordpark Bonames: "Wildnis wagen" Zu 1.: Die Förderung des Projektes "Städte wagen Wildnis - Vielfalt erleben" mit Bundesmitteln ist im Mai 2021 ausgelaufen. Zu den wesentlichen Zielen des Projektes gehören: die Förderung der Arten- und Biotopvielfalt in den Städten und Menschen für diese Art der Freiraumnutzung zu gewinnen (etwa über Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung). Beide Ziele werden auch auf der Projektfläche des Nordpark Bonames weiterverfolgt. Die Umsetzung des Projektansatzes läuft weiter, ein Abschlusszeitpunkt ist nicht geplant. Zu 2.: Das Monitoring zur Entwicklung der Arten und Biotope wird in Zukunft im Rahmen der städtischen Biotopkartierung erfolgen. Weitere Befragungen der Besucherinnen und Besucher hinsichtlich deren Einstellung zum Projektansatz sind derzeit nicht geplant. Zu 3.: Im Rahmen eines Runden Tisches zur Zukunft des Nordpark Bonames fanden in den Jahren 2012-2014 mehrere Termine statt. Bei diesen wurde auch über die Zukunft der Sportflächen (Markierung) gesprochen. Die Anlage ist für den Vereinsspiel- und Trainingsbetrieb nicht geeignet, da hierfür ein Umkleide- und Funktionsgebäude, eine Lichtanlage sowie eine Umzäunung fehlen. Die Flächen befinden sich auf Bolzplatzniveau. Im Rahmen der genannten Gespräche wurde festgestellt, dass eine Entwicklung der Flächen zu einer für den Vereinssport geeigneten Sportanlage unter Berücksichtigung des besonders schützenswerten Umfelds der alten Niddaschleife nicht möglich ist. Da es auch nicht möglich war, für den Sport eine andere geeignete Fläche zur Verfügung zu stellen, wurden die Flächen unverändert gelassen. Der Magistrat wird die Flächen hinsichtlich ihrer Instandhaltung begutachten und über mögliche Sanierungen entscheiden. Zu 4.: Die Sportfläche wird momentan nicht an Vereine zur Nutzung vergeben und kann für den informellen Sport genutzt werden. Einer Nutzung für das Vereinstraining steht nichts im Wege. Allerdings weist der Magistrat darauf hin, dass es keine Umkleiden, Sanitäreinrichtungen und auch keine Zäune gibt, die andere Nutzerinnen und Nutzer des Nordparks vor Soft- und Cricket-Bällen schützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1230 Antrag vom 27.01.2025, OF 982/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6489

Basketball im Nordpark

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 982/10 Betreff: Basketball im Nordpark Vorgang: OM 1230/21 OBR 10; ST 607/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Spielfläche vom "roten Platz" im Nordpark wieder vernünftig nutzbar hergerichtet werden kann. Sofern er dieses bejaht, wie und wann mit dem Abschluss einer geeigneten Maßnahme gerechnet werden darf. Begründung: Seit Jahrzehnten verschlechtert sich der Belag des Handball-/Basketballfeldes zunehmend. Insbesondere die Basketballkörbe sind bei Kindern-, Jugendlichen und Freizeitsportlern beliebt. Diese bitten inständig um eine Verbesserung des Belages bzw. der Spielbarkeit dieser Oberfläche. Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme ST 607, auf den Vereinssport und die Frage nach geeigneten Sportanlagen bezogen u.a. mit: "Der Magistrat wird die Flächen hinsichtlich ihrer Instandhaltung begutachten und über mögliche Sanierungen entscheiden". Erkenntnis- bzw. Sachstandsmitteilungen hierzu liegen zumindest dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6489 2025 Die Vorlage OF 982/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4