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Reflexion

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Die Anlage von Rasengleisen bei Straßen- und Stadtbahnen vorantreiben

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Betreff: Die Anlage von Rasengleisen bei Straßen- und Stadtbahnen vorantreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4263 Ziffer III - NR 902/19 CDU/SPD/GRÜNE - Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant in den nächsten 5 Jahren folgende Straßen- und Stadtbahnstreckenabschnitte zu erneuern, die auch grundsätzlich als grünes Gleis angelegt werden könnten. Straßenbahnstrecken: Streckenabschnitt im Bereich der Wittelsbacher Allee, ca. 300 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt im Bereich der Mörfelder Landstraße, ca. 500 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt im Bereich alt Fechenheim, ca. 750 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt Mainzer Landstraße (Stadtteil Nied) ca. 1000 m zweigleisige Strecke In Summe : ca. 2550 m zweigleisige Strecke Stadtbahnstrecken: Streckenabschnitt Am Industriehof, ca. 300 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt Marbachweg, ca. 300 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt Ludwig Landmann Straße, ca. 1000 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt am Hohen Weg, ca. 1000 m zweigleisige Strecke Überführungsgleis Schloßstraße, ca. 900 m zweigleisige Strecke In Summe: ca. 3500 m zweigleisige Strecke Die Mehrkosten von grünem Gleis zu konventionellen Oberbau unterliegen sehr starken Unterschieden und sind von der erforderlichen Bauart abhängig. Für die einfachste Ausführung, die z. B. im August dieses Jahres in Niederrad im Bereich der Adolf-Miersch-Straße angelegt wurde, ist mit ca. 300 Euro/Meter zweigleisige Strecke zu rechnen. Für Gleise im Stadtbahnsystem oder auch höher belasteten Straßenbahnstrecken (≥ 2 Linien) müssen rd. 2.000 Euro/Meter zweigleisige Strecke angenommen werden. Ursache hierfür ist die erforderliche Bauausführung des Tragsystems mit Betonlängsbalken. Im Frankfurter Streckennetz ist diese Bauart z.B. auf dem Riedberg ausgeführt worden. Die VGF bevorzugt ein Grüngleis einzubauen, was abgesehen von den üblichen Instandsetzungsarbeiten am Gleis im Idealfall keine zusätzlichen Pflegearbeiten, insbesondere Bewässerung der Vegetation erforderlich macht. Beispielhaft steht hier die Bepflanzung mit Sedum. Inwiefern sich dies in der Praxis wirklich auf langer Sicht umsetzen lässt, kann derzeit nicht beantwortet werden. Eigene Erfahrungswerte und der Austausch zum Thema mit anderen Verkehrsbetrieben werden gesammelt. Berücksichtigt werden muss auch, dass bei größeren Instandsetzungsarbeiten am Gleis, wie Schienenwechsel u. ä., das Grüngleis in erheblichen Maß zerstört und zumindest der Pflanzbereich (Boden Vegetation) wieder neu hergestellt werden muss. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Antrag vom 05.12.2019, OF 739/9 Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2019, NR 902 Antrag vom 11.04.2023, OF 289/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 739/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 395 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Der Magistr at wird gebeten: - Der Vorlage B 395 wird unter der Maßgabe zugestimmt, das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis auszunehmen. - Die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen und den Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu zu ordnen. Hierzu wird der mittige Gleiskörper als Straßenfläche umgebaut und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg genutzt. - Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereit zu stellen. Begründung: Laut Bericht B 395 vom 04.11.2019 soll in den nächsten 5 Jahren auch das zweigleisige 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu Gedacht werden. Vom Fahrradbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

Beratung im Ortsbeirat: 4