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Reflexion

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Ausbau Textorstraße zwischen Brückenstraße und Darmstädter Landstraße sowie KP Heisterstraße/Siemensstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 76 Betreff: Ausbau Textorstraße zwischen Brückenstraße und Darmstädter Landstraße sowie KP Heisterstraße/Siemensstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6064 (M 47) 1. Dem Umbau der Textorstraße im Abschnitt zwischen der Brückenstraße und Darmstädter Landstraße sowie dem Knotenpunkt Heisterstraße/Siemensstraße wird gemäß den vorgelegten Planungsunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 4.875 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Der Fällung des Baumes mit der Katasternummer 11 in der Textorstraße wird zugestimmt. 4. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6064 (M 47) vom 04.06.2009 zur "Radroute Textorstraße" wird hiermit ersetzt. 5. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5862 (M 46) vom 07.05.2009 zur "Radroute Hedderichstraße" wird hiermit ersetzt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass a) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001068 "Radwegebau" für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rund 470T€ verausgabt wurden; b) die Deckung der Gesamtkosten aus den nachfolgenden Maßnahmen - Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007258 - "Radroute Mörfelder Landstraße 3. Bauabschnitt" 700 T€ - Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 - "Radverkehr" 2.101 T€ - Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.006378 - "Grunderneuerung des Berkersheimer Weges zw. Azaleenweg und Homburger Landstraße" 604 T€ - Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002721 - "Ausbau der Heerstraße West zw. Guerickestraße und dem KP Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/gepl. Umfahrung Praunheim" 1.000 T€ sichergestellt ist; c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen. d) die vorhandenen Verkehrsflächen des Bauabschnitts zum 31.12.2017 einen Restbuchwert in Höhe von 50 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 1.159 € gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid; b) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 457 T€ verwendet werden sollen; c) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 339 T€ in dem jeweiligen Budget der Fachdezernate sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 39 T€ p.a. gegenüber. 8. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Straßenbaumaßnahme die Bahnsteigbereiche der Straßenbahnhaltestellen "Brückenstraße/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße" auf Kosten der und durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) barrierefrei ausgebaut werden. Eine notwendige Anpassung der Gleislage im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wurde bereits von der VGF durchgeführt. 9. Da im vorliegenden Fall keine Ersatzbaumpflanzung möglich ist, erfolgt eine Prüfung anderer Begrünungs- und/oder Abkühlungs- oder Verschattungsmaßnahmen, die einen ähnlichen oder besseren mikroklimatischen Effekt in diesem verdichteten und überhitzten Wohnquartier erzielen. Begründung: A Zielsetzung Im Zuge der Sanierung der Textorstraße wird der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen "Brückenstraße/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße", eine Neutrassierung der Gleisanlage sowie die Herstellung der Radverkehrsführung realisiert. Kfz-Stellplätze werden neu geordnet und markiert. Die Baumaßnahme in der Textorstraße ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt am Main (M 217 vom 16.10.1992). Dem Radverkehr in Sachsenhausen soll eine durchgehende Ost-West-Verbindung, die zwischen der Holbeinstraße und der Siemensstraße über die Textorstraße und Heisterstraße führt, angeboten werden. B Alternativen Unter Verweis auf den Vorplanungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006 § 507 (M 52) bestehen keine Alternativen zu dem vorliegenden Entwurf. C Lösung Der Umbau der Textorstraße erfolgt im Straßenabschnitt zwischen der Brückenstraße und der Darmstädter Landstraße sowie im Knotenpunkt Heisterstraße/Siemensstraße. Aufgrund der Änderungen der Querschnittsaufteilung im Straßenraum und des nicht tragfähigen Oberbaus muss hier eine Grunderneuerung der Verkehrsflächen vorgenommen werden. Die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erfolgt in Asphaltbauweise. Die Knotenpunkte Darmstädter Landstraße/ Heisterstraße und Heisterstraße/Siemensstraße werden baulich angepasst, sodass eine Radverkehrsverbindung in beiden Richtungen ermöglicht wird. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden die Fahrbahn, die Parkbuchten, die Gehwege sowie die Straßenbahnhaltestellen "Brückenstraße/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße" im Bereich zwischen der Brückenstraße und der Darmstädter Landstraße baulich umgestaltet. Die Radverkehrsanlagen werden in beiden Richtungen angelegt. Der Radverkehr wird mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr auf 1,50 Meter bzw. 1,75 Meter breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Zwischen der Bruchstraße und Martin-May-Straße werden die heute vorhandenen Senkrecht- und Längsparkplätze auf der Fahrbahn und dem Gehweg baulich mit Bordsteinen gefasst. Die Funktionen des Verkehrsraumes werden somit über die bauliche Gestaltung klar definiert, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer geleistet wird. Die Fußgängerquerungen, sowohl der nicht signalisierten als auch der signalgeregelten Einmündungen im Ausbaubereich sowie die Haltestellenbereiche, werden entsprechend dem städtischen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit mit Leitelementen für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen ausgestattet. Die Lichtsignalanlagen einschl. der zugehörigen Kabeltrassen und Schächte werden in den Knotenbereichen aus diesem Grund angepasst und saniert. Im Zuge der Umbaumaßnahme wird eine Fußgängerüberwegbeleuchtung im Bereich der Brückenstraße/Textorstraße errichtet. In dem Abschnitt zwischen der Brückenstraße und der Darmstädter Landstraße werden zwei Abspannmaste für die Beleuchtung versetzt. Die alten Beleuchtungskabel werden demontiert und neue Beleuchtungskabel verlegt und angeschlossen. Straßenbahnhaltestellen Die Straßenbahnhaltestellen "Brückenstraße/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße" werden in Zusammenarbeit mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) barrierefrei umgebaut. Die umzubauenden Verkehrsbereiche werden nach dem Flächenteilungsplan zwischen der VGF und der Stadt Frankfurt am Main definiert. Für diese Bereiche tragen die VGF und die Stadt je einen eigenen Kostenanteil. Die Herstellungskosten für die Leitungsanlagen, die für die Funktion der Straßenbahnhaltestellen erforderlich sind, sowie die Haltestellenausstattungen, trägt die VGF. Straßenbahnhaltestelle Brückenstraße/Textorstraße Für den Umbau des nördlichen Haltepunktes der Straßenbahnhaltestelle "Brückenstraße/ Textorstraße" wird die nördliche Fahrbahn auf Gehwegniveau angehoben. Der als "Wiener Modell" bezeichnete Ausbau gewährleistet den barrierefreien Ein- und Ausstieg in die Straßenbahn. Somit läuft der Kfz-Verkehr außerhalb des Gleisbereichs, dessen Einfahrt in den Gleisbereich durch Straßenmarkierungen verhindert wird. Die Führung des motorisierten Individualverkehrs sowie die barrierefreie Busandienung erfolgen über die angehobene Fahrbahn, die 4,25 Meter breit ist. Der Radverkehr wird ebenfalls auf der angehobenen Fahrbahn geführt und erhält einen 1,25 Meter breiten Schutzstreifen. Der südliche Haltepunkt der Straßenbahnhaltestelle "Brückenstraße/Textorstraße" wird ebenso entsprechend dem städtischen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit ausgebaut. Der Radverkehr wird auf einem Radweg mit 1,25 Meter Breite hinter der Fahrgasteinstiegsfläche geführt. Die Breite der Fahrbahn zwischen dem nördlichen und südlichen Bahnsteig beträgt rund 5,50 Meter. Straßenbahnhaltestelle Lokalbahnhof/Textorstraße Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" ist eine Anpassung der nördlichen Gleislage notwendig, um eine Regelfahrbahnbreite von 6,00 Meter für die Begegnung des motorisierten Individualverkehrs zwischen den Bahnsteigen zu gewährleisten. Das Gleis wurde von der VGF als Vorabmaßnahme um 50 cm nach Norden verlegt. An beiden Bahnsteigen wird der Radverkehr zwischen Gehweg und Wartezone bzw. Ein- und Ausstiegsbereich für die Fahrgäste auf Radwegen geführt. Die Höhe aller Bahnsteige beträgt 24 cm über Schienenoberkante. Ein barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Knotenpunkt Textorstraße/Darmstädter Landstraße/Heisterstraße Durch die bauliche Umgestaltung des Knotenpunkts Textorstraße/Darmstädter Landstraße/ Heisterstraße wird ein Anschluss der Radverkehrsanlage an die Heisterstraße hergestellt. Da die Heisterstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist, wird der Radverkehr dort im Mischverkehr in beiden Richtungen auf der Straße geführt. Knotenpunkt Heisterstraße / Siemensstraße Im Einmündungsbereich Heisterstraße / Siemensstraße werden bauliche Anpassungsmaßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsführung realisiert. Die Querung der Siemensstraße für den Radverkehr erfolgt parallel zum Fußgängerverkehr auf einer eigenen signalisierten Furt. Die Fußgängerquerungen werden in diesem Ausbaubereich ebenso entsprechend dem städtischen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit mit Leitelementen für Seh- und Mobilitätsbehinderte Menschen ausgestattet. Grünanlagen Für den vorgesehen Umbau der nördlichen Straßenbahnhaltestelle Brückenstraße/Textorstraße muss ein Baum mit der Baumkatasternummer 11 ersatzlos gefällt werden, da er nicht umgepflanzt werden kann. In diesem Bereich wurden bereits vor der Baumaßnahme zwei Bäume aufgrund des schlechten Zustandes bzw. der Kipp- und Bruchgefährdung gefällt. Diese drei Baumbeete werden zurückgebaut. Aufhebung von Stadtverordnetenbeschlüssen Die zusammenhängenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 5862 (M 46) vom 07.05.2009 zur "Radroute Hedderichstraße" und § 6064 (M 47) vom 04.06.2009 zur "Radroute Textorstraße" müssen aufgehoben und ersetzt werden, da die ursprünglichen Ausbauplanungen vom Zuwendungsgeber eine Förderabsage erhielten. Darüber hinaus erfolgten konzeptionelle Änderungen in der Radverkehrsführung zwischen der Holbeinstraße und der Seehofstraße. Es verblieben lediglich Bauabschnitte in der Textorstraße zwischen der Holbeinstraße und der Oppenheimer Landstraße sowie zwischen der Brückenstraße und der Siemensstraße. Die Planung des Abschnitts zwischen der Holbeinstraße und der Oppenheimer Landstraße werden zu einem späteren Zeitpunkt mittels einer gesonderten Vorlage der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. D Kosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 4.875.000 € Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau 2.702.000 € 1.2 Maßnahmen an Anlagen Amt 16 (IKT) 5.000 € 1.3 Lichtsignalanlagen Amt 36 (LSA) 876.000 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 48.000 € 1.5 Straßenbeleuchtung (SRM) 258.000 € Summe Baukosten gerundet 3.889.000 € 2 Baunebenkosten 2.1 Straßenbauplanung, Bauleitung 546.000 € 2.2 Planung, Bauleitung Lichtsignalanlage (Amt 36) 227.000 € 2.3 Planung landschaftsgärtn. Arbeiten (Amt 67) 29.000 € 2.4 Baugrunduntersuchungen 25.000 € 2.5 Baubegl. Baugrunduntersuchungen 20.000 € 2.6 Kampfmittelsondierung 5.200 € 2.7 TV-Kanaluntersuchung 7.500 € 2.8 SiGeKo 5.000 € 2.9 Beweissicherung 20.000 € 2.10 Anwohnerinformationsmanagement 100.000 € Summe Baunebenkosten gerundet 984.700 € Gesamtkosten 4.873.700 € Gesamtkosten gerundet 4.875.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Seit 2007 für Planung/Bauvorbereitung verausgabt 472.722,13 € 2018 (Bauvorbereitung, bauliche Ausführung) 500.000,00 € 2019 (bauliche Ausführung) 2.500.000,00 € 2020 (bauliche Ausführung) 1.402.277,87 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 17.230 m2 x 1,30 €/m2 * 22.399,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5% x (48.000 € + 29.000 €) 3.850,00 € Beleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0 € Verkehrssignalanlagen 5% x (876.000 € + 227.000 €) 55.150,00 € 2. Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 3.431.000 € 114.366,67 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 77.000 € 5.133,33 € Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 1.103.000 € 73.533,33 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 258.000 € 12.900,00 € Amt für IKT BND * 20 Jahre 1/20 von 5.000 € 250,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (2,75% / 2 * (4.875.000 - 1.159.000)) 51.095,00 € *) Zinssatz für den Haushalt 2018 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.12.2016 Jahresfolgekosten insgesamt: 338.677,33 € Jahresfolgekosten gerundet 339.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.159.000 € / 30 Jahre* 38.633,33 € * längste Abschreibung Gerundet 39.000,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 1.159.000 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: Es werden Mittel in Höhe von 457.415 € aus der Stellplatzablöse verwendet. Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 den Vortrag M 76 zurückgezogen. Anlage _Lageplan_2_Bauabschnitt_Blatt_1 (ca. 1,9 MB) Anlage _Lageplan_2_Bauabschnitt_Blatt_2 (ca. 602 KB) Anlage _Vorlage_zurueckgezogen (ca. 61 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.08.2018, NR 629 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.02.2006, M 52 Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 46 Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 47 Antrag vom 04.09.2018, OF 984/5 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3770 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 7, 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: 1. Die Vorlage M 76 wird abgelehnt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, möglichst zur Sitzung des Ortsbeirates am 10.08.2018 Vertreter des Magistrats einzuladen, um über den aktuellen Sachstand zu berichten und Fragen zu beantworten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.05.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 76 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 76 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 629 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 629 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 76 zurückgezogen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 629 zurückgezogen hat. 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 76 zurückgezogen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 629 zurückgezogen hat. 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 76 zurückgezogen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 629 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 3637, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 32 1

Fahrradroute Gutzkowstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 984/5 Betreff: Fahrradroute Gutzkowstraße Vorgang: M 76/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, von der Gutzkowstraße über die Willemerstraße eine durchgehende Fahrradroute bis zum Anschluss Seehofstraße einzurichten. Dafür sind die Mittel einzusetzen, die aufgrund der zurückgestellten M76 (Fahrradroute Textorstraße) nicht mehr benötigt werden. Begründung: Die Gutzkowstraße lässt sich wesentlich einfacher als Radroute ausbauen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3770 2018 Die Vorlage OF 984/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4