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Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 11.12.2021 Betreff: Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 mit hoher Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Allee ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 bis 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasster Geschwindigkeit durchfahren und Personen, die ihr Haus oder das gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 954 Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 Aktenzeichen: 66 2
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Betreff: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 Vorgang: OM 1320/22 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die kürzlich entfernten Poller in dieser Unterliederbacher Stichstraße, wieder zu installieren. Begründung: Mit Antrag OM 1320 vom 11.01.2022 sollte das Autofahren durch diesen schmalen Weg, der lediglich für Anlieger (Zeichen 250 StVO) freigegeben ist, unterbunden werden. Eine Ortsbesichtigung mit dem ASE (Baubezirk-West) und OBR-Mitgliedern aus CDU, SPD und BFF ergab, dass allein 2 Metallabweiser in der Mitte des 66 m langen Weges ausreichen, damit nur berechtigte Fahrzeuge, vom Otto-Ernst-Weg und Karl-König-Weg aus, in diesen Verbindungsweg einfahren können. An den Weg grenzen unübersichtliche Garten- und Hausausgänge, außerdem dient er als Zugang zu einer Kita und einem Spielplatz. Mit einem Schreiben, nebst Unterschriftenliste, sind Anwohner an den Antragsteller herangetreten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5349 2024 Die Vorlage OF 984/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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