Reflexion
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Hilferuf der Schulen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5264 entstanden aus Vorlage: OF 782/10 vom 26.02.2024 Betreff: Hilferuf der Schulen Anfang Februar dieses Jahres war in mehreren Zeitungen von einem Brief an den Oberbürgermeister zu lesen. Inhalt waren unter anderem Hinweise auf 1. Sicherheits- und Hygienemängel an Schulen; 2. Mangel an Räumen für Unterricht, Ganztag, Inklusion und Jugendhilfe; 3. zeitraubende Bürokratie; 4. nicht vorhandenen Fortschritt bei Sanierungen oder Neubauten; 5. Schulen, die sich kaum in der Lage sehen, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, a) was zu 1. bis 5. im Ortsbezirk 10 verbessert werden soll 1. umgehend noch in 2024, 2 . oder wann später; b) welche Schulräume zu a) fertiggestellt werden sollen; c) welche Schulturnhallen zu a) fertiggestellt werden sollen; d) welche ungedeckten Sportflächen zu a) fertiggestellt werden sollen; e) ggf. auch zu a), ob, und wenn ja, welche Punkte und warum derzeit ohne Plan im Ortsbezirk 10 festzustellen sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122 Antrag vom 27.01.2025, OF 991/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6493 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3
Albert-Schweitzer-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 991/10 Betreff: Albert-Schweitzer-Schule Vorgang: OM 5264/24 OBR 10; ST 122/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten: 1. wann gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025 (ST 122) an der Albert- Schweitzer-Schule die Sanierung der Kellerräume sowie der Lehrküche a) beauftragt werden beziehungsweise wurden, b) mit der jeweiligen Fertigstellung zu rechnen ist, 2. welche zielführenden und zufriedenstellende Antworten auf die von Eltern vorgetragenen Hinweisen auf Baumängel gegeben werden können. Davon sind von besonderem Interesse: a) zunehmend sichtbare Bau- und Renovierungsrückstände, b) seit Jahren ausbleibende Fortschritte, c) Stilllegung von Steckdosen, so dass aktuell teilweise nur eine funktionierende Steckdose pro Klassenraum existiert; dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung sehr zu bedauern, d) ausbleibende Fortschritte bezogen auf die Ergebnisse des Runden Tisches im Februar 2024; stattdessen kam es aufgrund von Baumängeln zu kurzfristigen Raumsperrungen für die Kinder, e) die bei einer seitens der Eltern durchgeführten Begehung festgestellten Feuchtigkeitsprobleme und Baumängel vor allem im Haus Elsass. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5264 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6493 2025 Die Vorlage OF 991/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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