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Reflexion

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ST 1797 vom 16.09.2019

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 entstanden aus Vorlage: OF 843/3 vom 03.03.2020 Betreff: ST 1797 vom 16.09.2019 Vorgang: OM 4690/19 OBR 3; ST 1797/19 Zwar hält die hessische Landesregierung, namentlich der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, leer stehende Häuser und Wohnungen für Einzelfälle, aber die Klagen der Ortsbeiräte über zunehmenden Wohnungsleerstand in ihren Stadtteilen häufen sich. Der Mieterbund spricht von 10.000 und mehr leer stehenden Wohnungen. Und "warum die Landesregierung Städten wie Frankfurt kein rechtliches Instrumentarium geben will, um das Ausmaß des Leerstandes überhaupt erheben zu können", versteht nicht nur die zitierte Reporterin nicht (hr-info vom 11.12.19). Wie der o. g. Stellungnahme des Magistrats zu entnehmen ist, "haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den jeweils zuständigen Ministerien mehrmals dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann genau der Magistrat sich zuletzt für das neue Gesetz eingesetzt hat bzw. ob und wann er sich erneut und verstärkt dafür einzusetzen gedenkt; 2. warum, unabhängig davon, "die Einrichtung eines Meldeportals für leer stehenden Wohnraum mit einer konkreten Erhebung und Erfassung zu dauerhaft leer stehenden Wohnungen oder Wohnimmobilien nicht zielführend" sein soll; 3. welches Gesetz besagt, dass "der Magistrat schon aus datenschutzrechtlichen Gründen an der Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leer stehenden Wohnungen gehindert" wird. Abgesehen einmal davon, dass es für den Ortsbeirat nur sehr schwer vorstellbar ist, dass die Stadt Frankfurt so wenig gesetzlichen Einfluss auf ihr ureigenstes städtisches Geschehen haben soll, wäre ein ebensolches Meldeportal doch ganz im Gegenteil außerordentlich hilfreich beim Argumentieren gegenüber dem Land. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4690 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Antrag vom 15.11.2020, OF 994/3 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

Leerstandsmeldungen

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 994/3 Betreff: Leerstandsmeldungen Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20 Wie der oben genannten Stellungnahme zu entnehmen ist, "geht der Magistrat Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden nach", was sehr zu begrüßen ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft darüber, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgegangen ist. Bezüglich des Leerstandes u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf besagten Leerstand aufmerksam gemacht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1878 2020 Die Vorlage OF 994/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4