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Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 17.06.2024 Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat (gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten) gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (siehe Abbildung) zu verlegen, idealerweise an Position 1. bei Wegnahme von zwei nie genutzten Fahrradbügeln, alternativ bitte an Position 2. oder 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2010 Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524
Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Betreff: Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz Vorgang: OM 5675/24 OBR 10; ST 2010/24 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für seinen Vorschlag, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Dies wäre auch für den Ortsbeirat die idealste Lösung. Sie scheitert aus unserer Sicht aber leider an der unbefestigten Oberflächenbeschaffenheit der vorhandenen Parkstreifen. Der Auftrag von farblichen Bodenmarkierungen ist dort so nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Sofern der Magistrat einen Teil-Parkstreifen vor Nummer 8 nicht entsprechend befestigen kann, wird der Magistrat gebeten, den benannten persönlichen Sonderparkplatz in die Sonnentaustraße, an Position 2. zu verlegen. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Zuge der Verlegung den jetzigen persönlichen Sonderparkplatz im Berkersheimer Weg, wieder als ungekennzeichneten Stellplatz freizugeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6638 2025 Die Vorlage OF 998/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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