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Reflexion

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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fortführung des Sonderetats „Stadtteilfeste unterstützen“

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 250.000 Euro zusätzlich eingestellt. Verbände, Vereine und ehrenamtliche Veranstalter:innen von Frankfurter Festen können pro Veranstaltung und Jahr eine finanzielle Unterstützung von bis zu 6.000 Euro für Kosten zur Ausrichtung ihrer Feste beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft hat und durch Beschluss einer Ortsbeirats Initiative (OI) befürwortet. Weiterhin gelten die vom Kulturamt veröffentlichten und auf dessen Website einsehbaren Antragsrichtlinien. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Römerkoalition hatte im Jahr 2023 den Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" ins Leben gerufen, um die unter finanziellem Druck stehenden Stadtteilfeste abzusichern und ihr Fortbestehen zu garantieren. Unter der Aufsicht des Kulturamtes, das eine gleichmäßige Verteilung der Gelder über die verschiedenen Stadtteile sicherstellt, haben die Ortsbeiräte im vergangenen Jahr diese neue Möglichkeit aktiv genutzt, um die betroffenen Stadtteilefeste in ihren Ortsbezirken zu unterstützen. Die bisher eingestellten Mittel sind für eine Fortführung des Programms im Jahr 2024 ausreichend und werden entsprechend des laufenden Verfahrens weiter verausgabt. Gleichzeitig hat sich in Rücksprachen mit den Ortsbeiräten, Veranstalter*innen und vielen Ehrenamtlichen herausgestellt, dass die Bedarfe weiterhin hoch bleiben und eine Fortführung des Sonderetats geboten ist. Zu diesem Zweck werden die vorhandenen Mittel im Haushaltsjahr 2025 um weitere 250.000 Euro aufgestockt. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2024, OF 734/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 735/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 736/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 737/3 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 04.07.2024, OI 61 Initiative vom 04.07.2024, OI 62 Initiative vom 04.07.2024, OI 64 Initiative vom 05.07.2024, OI 65 Antrag vom 27.07.2024, OF 1066/6 Antrag vom 15.08.2024, OF 1065/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage E 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage E 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.07.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen

S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 58 entstanden aus Vorlage: OF 417/7 vom 25.06.2024 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V. § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße ca. 800 Euro; - Bereitstellung von Toilettenkabinen ca. 500 Euro; - Bereitstellung von Biertischgarnituren ca. 250 Euro; - Bereitstellung von Sonnenschirmen u. Ä. als Schattenspender ca. 250 Euro; - Kosten für Bühne und Bühnentechnik ca. 1.500 Euro; - Kosten für GEMA ca. 300 Euro; - Plakate/Handzettel ca. 400 Euro; - Spielmobil, vier Std. 600 Euro; - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 03.07.2024

Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 526/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 28.06.2025 unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 28. Juni zum vierten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Mit den Kioskpächtern von "Bellas Stübbche" besteht eine Anlaufstelle für diese ehrenamtliche Koordination. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen Kreativangeboten sowie ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von 6.200 € aus, die als Zuschuss beantragt wurden. Bereits in der OI 58/24 hatte der Ortsbeirat seine Unterstützung signalisiert. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 103 2025 Die Vorlage OF 526/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4