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Schwanheim: Hans-Pfitzner-Straße in Lilo-Günzler-Straße umbenennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 1268/6 Betreff: Schwanheim: Hans-Pfitzner-Straße in Lilo-Günzler-Straße umbenennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Hans-Pfitzner-Straße nach Lilo Günzler (geb. 11.01.1933, gest. 11.02.2020) in Lilo-Günzler-Straße umzubenennen. Dabei ist aufgrund der besonderen Verbindung Lilo Günzlers zum Stadtteil, insbesondere auch zur Straße selbst, aber auch ihrer eigenen Geschichte von der Regelung, dass "eine Benennung nach Personen grundsätzlich erst drei Jahre nach deren Tod zulässig" ist, abzusehen. Begründung: Als Zeitzeugin und Überlebende des Holocaust verfasste Lilo Günzler das Buch "Endlich reden" und hielt die Erinnerung in vielen Begegnungen besonders auch in Schulen lebendig. 2009 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 2011 wurde sie mit der Bürgermedaille der Stadt Frankfurt am Main geehrt. Lilo Günzler ist eine im Stadtteil verankerte und hoch geschätzte Persönlichkeit, der viele Initiativen zu verdanken sind. So hat sie 1977 beispielsweise den Heimat- und Geschichtsverein mitgegründet und stand ihm 30 Jahre lang als 1. Vorsitzende vor. Sie hat den Theaterkreis St. Mauritius mitbegründet und Mundartstücke wie "Die Kirch im Dorf" zur Aufführung gebracht und damit einen wertvollen Beitrag zur Geschichte und Identität Schwanheims geleistet. Beruflich hat sie an der Minna-Specht-Schule gewirkt, die sich in der jetzigen Hans-Pfitzner-Straße befindet. Nachdem über Jahrzehnte mit Hans Pfitzner ein Antisemit und Holocaustleugner geehrt wurde, erscheint es angemessen, dass mit der Benennung der Straße nun an eine Überlebende des Holocausts erinnert wird, die sich selbst dafür eingesetzt hat, die Erinnerung am Leben zu halten. Der Vorschlag wurde mehrfach aus der Bürgerschaft an den Ortsbeirat herangetragen. Aufgrund der besonderen Verbindung zu Schwanheim und auch der Straße, aber auch dem historischen Hintergrund von Lilo Günzler möchte der Ortsbeirat hier von der Regelung, dass "eine Benennung nach Personen grundsätzlich erst drei Jahre nach deren Tod zulässig" ist, abweichen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Initiative OI 25 2020 Die Vorlage OF 1268/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Hans-Pfitzner-Straße umbenennen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5957 entstanden aus Vorlage: OF 1269/6 vom 02.03.2020 Betreff: Schwanheim: Hans-Pfitzner-Straße umbenennen Vorgang: OI 25/20 OBR 6 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Hans-Pfitzner-Straße gemäß dem Vorschlag des Ortsbeirats umzubenennen. Der Namensvorschlag erfolgt in einer separaten Anregung (OI 25) . In Zusammenhang mit der Umbenennung der Straße wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Punkte sicherzustellen: 1. Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und auch die Schülerinnen und Schüler der Minna-Specht-Schule werden ausreichend über die Umbenennung und die Hintergründe (ebenso in Bezug auf den alten wie auf den neuen Namen) informiert und können den Prozess mitverfolgen. 2. Über den Hintergrund zur Umbenennung soll mindestens innerhalb der zweijährigen Übergangszeit an geeigneter Stelle auch im Straßenraum informiert werden, beispielsweise durch Anbringung eines zusätzlichen Hinweises an den Straßenschildern. 3. Für die entstehenden Kosten sollen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und auch die Minna-Specht-Schule unbürokratisch entschädigt und unterstützt werden, beispielsweise in Form von direkter Kostenübernahme, pauschaler Aufwandsentschädigung und auch durch Hilfe von lokalen Ehrenbeamten. Begründung: In Schwanheim ist eine Straße nach dem Komponisten, Dirigenten und Autor Hans Pfitzner benannt, der als Antisemit und Holocaustbefürworter bekannt ist. Jüdische Kultur gehört seit Jahrhunderten zur Stadt Frankfurt. Sie fühlt sich einer besonderen Verantwortung gegenüber allen Opfern des Nationalsozialismus und deren Nachfahren verpflichtet. In Zeiten, in denen immer klarer wird, dass die Aufarbeitung der Verbrechen der NS-Zeit immer noch nicht abgeschlossen ist, rechtsextreme und faschistische Tendenzen immer mehr an das Tageslicht treten, ist eine fortwährende Ehrung eines erwiesenen Antisemiten und Holocaustleugners nicht mehr zu vertreten und sollte schnellstmöglich unterbunden werden. Die Stadt Frankfurt geht damit einen Schritt, den schon mehrere Kommunen, u. a. Wiesbaden, gegangen sind. Die Hans-Pfitzner-Straße ist ein Wohngebiet. Da die Umbenennung einer Straße nicht nur wegen der damit verbundenen Adressänderung bei unterschiedlichsten Stellen Kosten und Mühen erzeugt, soll von Beginn des Umbenennungsprozesses an durch Information Verständnis für den Schritt angestrebt werden, um damit die Akzeptanz dieses Schrittes zu vergrößern. Dass Anliegern ihre Ausgaben als Nichtverursacher der Kosten angemessen zu erstatten sind, sollte selbstverständlich sein. Da auch die Minna-Specht-Schule von der Umbenennung betroffen ist, sollten ihre Belange von Anfang an berücksichtigt werden. Im Leitfaden der Stadt Frankfurt zur Umbenennung von Straßen ist vorgesehen, dass das alte Straßenschild für eine Übergangszeit von zwei Jahren rot durchgestrichen unter dem neuen Schild belassen wird. Der Grund der Aberkennung der Ehrung wird so nicht genügend deutlich und sollte deshalb auf geeignete Weise hier noch ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 12.05.2020, OI 25 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1648 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 62 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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