Reflexion
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Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13
Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in Planung einbeziehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Betreff: Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in Planung einbeziehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Beim barrierefreien Umbau von Bushaltestellen wird künftig der jeweilige Ortsbeirat rechtzeitig in die Planungen mit einbezogen. Begründung: Im Rahmen des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen fällt vielerorts eine Fahrspur weg, sodass der Autoverkehr an den haltenden Bussen nicht vorbei fahren kann. Laut Auskunft der zuständigen Ämter ist dies die einzige Möglichkeit, um die für die Barrierefreiheit nötige lange Einfahrt zu gewährleisten, wenn verhindert werden soll, dass Parkplätze wegfallen. Da diese Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss haben, ist es dringend notwendig, die Kompetenz der Vertreter vor Ort zu nutzen und die Ortsbeiräte in die Planungen einzubeziehen. Sicher gibt es Fälle, in denen der Wegfall einer Fahrspur besser verkraftbar ist als der Wegfall von Parkplätzen. Darüber sollten die Ortsbeiräte aber unbedingt mitentscheiden können. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.10.2016, OF 118/9 Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 195 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.09.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 13 am 04.10.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2016 1. Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 118/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage NR 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)* Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) * Die LINKE.-Fraktion hat im Nachgang der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses mitgeteilt, dass sie ihr Votum zur Vorlage NR 109 von "Ablehnung" in "Annahme" ändert. 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 130 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 726, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 92 13
Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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