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Reflexion

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Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2024, OF 993/2 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuell nach dem Psychoanalytiker-Ehepaar Mitscherlich benannten Mitscherlichplatz im Westend in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg/ Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemesse Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Der neue Name des Platzes lehnt sich an Alexander Mitscherlichs Werk "Die Unwirtlichkeit unserer Städte" an. Wolfgang Werth sagte einst im Hessischen Rundfunk über diese Streitschrift: "Gegenstand von Alexander Mitscherlichs brillant formulierter, aus profunder Kenntnis vorgetragener Polemik ist die menschenfeindliche, weil aufs Merkantile gerichtete moderne Städteplanung, der Egoismus der Grundstückbesitzer und Bauherren und - nicht zuletzt - die Furcht unserer Politiker, durch unpopuläre, aber fürs allgemeine Wohl dringend erforderliche Maßnahmen ins Fettnäpfchen zu treten." Genau dies ist am Mitscherlichplatz eingetreten. Der Platz - die privaten wie die öffentlichen Flächen sowie der Kiosk - wurde von der Stadt faktisch an die Profitinteressen des Investors übergeben. Ein würdiges Gedenken an die Mitscherlichs ist hier nicht mehr möglich. Eine Mahnung auch aus dem Andenken an Mitscherlich an den künftigen Umgang mit städtischem Raum - ob öffentlicher oder privater Grund - sollte hier aus Sicht des Ortsbeirats dennoch hinterlassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 976/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 71 2024 Anregung an den Magistrat OM 5880 2024 1. Die Vorlage OF 976/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 993/2 und OF 994/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 993/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 994/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5880 entstanden aus Vorlage: OF 994/2 vom 21.08.2024 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen Vorgang: OI 71/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Ortsbeiratsinitiative vom 09.09.2024, OI 71, die aktuellen Haltestellen der Linien 36 und 75 "Mitscherlichplatz" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umzubenennen. Begründung: Nach der mit der Ortsbeiratsinitiative OI 71 erfolgten Umbenennung des Platzes sollten auch die Bushaltestellen umbenannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.09.2024, OI 71 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 186 Aktenzeichen: 92-13

Umbenennung Mitscherlichplatz in Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 455 Betreff: Umbenennung Mitscherlichplatz in Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Vorgang: OI 71/24 OBR 2 Der Magistrat hat seinerzeit in Abstimmung mit den Ortsbeiräten unter anderem die Grund-sätze der Straßenbenennung im "Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main" festgelegt, um jeden Straßenbenennungsbeschluss nach den gleichen, bewährten Leitlinien zu behandeln. Dabei ist für Umbenennungen ein enger Rahmen gesteckt. Gleichwohl sieht der Magistrat die Möglichkeit des "Umzugs" eines Straßennamens, wenn an ihn keine Adressen geknüpft sind und somit keine Unannehmlichkeiten für Anliegerinnen und Anlieger verbunden sind. So steht einer Neuverwendung der Bezeichnung "Mitscherlichplatz" an anderer Stelle mit gleichzeitiger Aufhebung der ursprünglichen Benennung an der alten Stelle nichts im Wege. Für eine Neubenennung des ursprünglichen Mitscherlichplatzes gelten jedoch die gleichen Kriterien, die bei allen Neubenennungen anzuwenden sind: Straßennamen sind entsprechend der Ziffer 2.1.2 des Leitfadens insbesondere von historischen Gewannbezeichnungen, von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten. Nach Ziffer 2.1.3 des Leitfadens sollen Straßennamen aus höchstens 25 Zeichen bestehen. Die vorgeschlagene Bezeichnung "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" übersteigt die Maximalzeichenzahl, sodass eine Beschilderung aus technischen Gründen nicht realisierbar ist, (Schild wird zu lang). Der Magistrat regt daher an, dass der OBR eine Platzbezeichnung beschließt, die die Maximalzeichenzahl berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.09.2024, OI 71 Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5617, 36. Sitzung des OBR 2 vom 20.01.2025

Beratung im Ortsbeirat: 4