Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Diversität der Stadt Frankfurt am Main zeigt sich auch in ihren Festen. Bunte, ehrenamtlich organisierte Feiern machen eindrucksvoll die Vielfalt der Stadtteile und ihrer Menschen sichtbar. Doch aufgrund gestiegener Kosten, z.B. bei Ausgaben für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, und weil Spenden- und Sponsoringmittel nach Corona nur eingeschränkt fließen, müssen einige Ausrichter:innen überlegen, ob ihre traditionellen Feste noch stattfinden können. Wir wollen dem dadurch zu erwartenden Verlust an Stadtteilkultur entgegenwirken und die Arbeit der engagierten Ehrenamtlichen praktisch unterstützen. Dabei zählen wir auf die Kompetenz der Ortsbeiräte, die ihre Stadtteile und Feste am besten kennen - daher stellen wir einen einmaligen Sondertopf mit Mitteln zur Verfügung, die durch Beschluss der Ortsbeiräte (OI) abgerufen werden können. Daher möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: In den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" werden im Haushalt 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 413.500 € eingestellt. Verbände, Vereine und ehrenamtliche Veranstalter:innen von Frankfurter Festen können eine einmalige finanzielle Unterstützung bis zu 6.000 € aus diesem Topf für gestiegene Kosten zur Ausrichtung ihrer Feste beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft hat und befürwortet. Aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung ist zu gewährleisten, dass finanzielle Unterstützung auch nachträglich für Feste beantragt werden kann, die im Jahr 2023 stattfinden, sofern ein entsprechender Beschluss des zuständigen Ortbeirats vorliegt und ansonsten alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel gegeben sind. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.07.2023, OF 864/5 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 14.07.2023, OI 21 Antrag vom 30.08.2023, OF 256/15 Initiative vom 15.09.2023, OI 24 Initiative vom 15.09.2023, OI 25 Initiative vom 15.09.2023, OI 26 Initiative vom 15.09.2023, OI 27 Initiative vom 15.09.2023, OI 28 Initiative vom 15.09.2023, OI 29 Initiative vom 15.09.2023, OI 30 Initiative vom 19.09.2023, OI 31 Initiative vom 09.10.2023, OI 33 Initiative vom 13.10.2023, OI 35 Initiative vom 17.10.2023, OI 37 Antrag vom 14.11.2023, OF 342/7 Antrag vom 16.11.2023, OF 635/9 Antrag vom 18.11.2023, OF 711/10 Antrag vom 20.11.2023, OF 224/16 Antrag vom 28.11.2023, OF 898/6 Initiative vom 28.11.2023, OI 38 Initiative vom 30.11.2023, OI 39 Initiative vom 04.12.2023, OI 41 Initiative vom 05.12.2023, OI 40 Antrag vom 01.01.2024, OF 364/4 Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Initiative vom 16.01.2024, OI 42 Initiative vom 16.01.2024, OI 44 Initiative vom 22.01.2024, OI 46 Initiative vom 22.01.2024, OI 47 Initiative vom 15.02.2024, OI 48 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 114 Initiative vom 25.04.2024, OI 53 Initiative vom 25.06.2024, OI 58 Initiative vom 04.07.2024, OI 61 Initiative vom 04.07.2024, OI 62 Initiative vom 04.07.2024, OI 63 Initiative vom 04.07.2024, OI 64 Initiative vom 05.07.2024, OI 65 Antrag vom 27.07.2024, OF 1066/6 Antrag vom 15.08.2024, OF 1065/6 Initiative vom 03.09.2024, OI 66 Initiative vom 03.09.2024, OI 67 Antrag vom 13.10.2024, OF 1407/1 Initiative vom 28.10.2024, OI 72 Initiative vom 29.10.2024, OI 73 Initiative vom 29.10.2024, OI 74 Initiative vom 29.10.2024, OI 75 Antrag vom 05.11.2024, OF 308/16 Initiative vom 05.11.2024, OI 76 Initiative vom 08.11.2024, OI 78 Antrag vom 09.11.2024, OF 670/11 Initiative vom 25.11.2024, OI 80 Initiative vom 29.11.2024, OI 81 Initiative vom 02.12.2024, OI 82 Initiative vom 05.12.2024, OI 85 Initiative vom 06.12.2024, OI 83 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.06.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 80 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 13 am 11.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage E 92 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (Annahme im Rahmen E 177) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE., SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung) 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: Initiative OI 21 2023 1. Die Vorlage E 92 dient unter Hinweis auf die Vorlage OI 21 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 864/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage E 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4