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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fortführung des Sonderetats „Stadtteilfeste unterstützen“
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 250.000 Euro zusätzlich eingestellt. Verbände, Vereine und ehrenamtliche Veranstalter:innen von Frankfurter Festen können pro Veranstaltung und Jahr eine finanzielle Unterstützung von bis zu 6.000 Euro für Kosten zur Ausrichtung ihrer Feste beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft hat und durch Beschluss einer Ortsbeirats Initiative (OI) befürwortet. Weiterhin gelten die vom Kulturamt veröffentlichten und auf dessen Website einsehbaren Antragsrichtlinien. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Römerkoalition hatte im Jahr 2023 den Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" ins Leben gerufen, um die unter finanziellem Druck stehenden Stadtteilfeste abzusichern und ihr Fortbestehen zu garantieren. Unter der Aufsicht des Kulturamtes, das eine gleichmäßige Verteilung der Gelder über die verschiedenen Stadtteile sicherstellt, haben die Ortsbeiräte im vergangenen Jahr diese neue Möglichkeit aktiv genutzt, um die betroffenen Stadtteilefeste in ihren Ortsbezirken zu unterstützen. Die bisher eingestellten Mittel sind für eine Fortführung des Programms im Jahr 2024 ausreichend und werden entsprechend des laufenden Verfahrens weiter verausgabt. Gleichzeitig hat sich in Rücksprachen mit den Ortsbeiräten, Veranstalter*innen und vielen Ehrenamtlichen herausgestellt, dass die Bedarfe weiterhin hoch bleiben und eine Fortführung des Sonderetats geboten ist. Zu diesem Zweck werden die vorhandenen Mittel im Haushaltsjahr 2025 um weitere 250.000 Euro aufgestockt. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2024, OF 734/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 735/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 736/3 Antrag vom 04.07.2024, OF 737/3 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 04.07.2024, OI 61 Initiative vom 04.07.2024, OI 62 Initiative vom 04.07.2024, OI 64 Initiative vom 05.07.2024, OI 65 Antrag vom 27.07.2024, OF 1066/6 Antrag vom 15.08.2024, OF 1065/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage E 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage E 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.07.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts mit Mitteln aus dem Budget „Frankfurter Feste sichern“
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 487/4 Betreff: 20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts mit Mitteln aus dem Budget "Frankfurter Feste sichern" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um finanzielle Zuwendung für das 20. Bornheimer Weinfest 2025 (30. April bis 4. Mai 2025). Mit einem Betrag in Höhe von 2.500 Euro soll die Bühnentechnik aus dem Budget "Frankfurter Feste sichern" unterstützt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit 19 Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie zum Beispiel eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, sodass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 96 2025 Die Vorlage OF 487/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung mit Mitteln aus dem Budget „Frankfurter Feste sichern“
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.03.2025, OI 96 entstanden aus Vorlage: OF 487/4 vom 09.03.2025 Betreff: 20. Bornheimer Weinfest: Unterstützung mit Mitteln aus dem Budget "Frankfurter Feste sichern" Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus diesem Sonderetat das 20. Bornheimer Weinfest (30. April bis 4. Mai 2025) mit maximal 2.500 Euro für die Bühnentechnik zu unterstützen. Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit 19 Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie zum Beispiel eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, sodass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 02.04.2025
Beratung im Ortsbeirat: 4
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