Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 39/6 vom 16.05.2021 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße Nähe des Infrasite-Geländes den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u. a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob Kfz-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuerdings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen, und wenn nicht, was dagegen unternommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim-Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 Tonnen) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Hartmannsweilerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende E-Mails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim, die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1569 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstra-ße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1569 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstra-ße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Zu 1. und 2.: Zur Prüfung von weiteren Maßnahmen schlägt der Magistrat vor, einen Ortstermin zu vereinbaren. Hier lässt sich insbesondere prüfen, ob das Falschparkern durch bauliche Maßnahmen an den neuralgischen Stellen verhindert werden kann. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die in der Anregung genannten Straßen im Rahmen der Streife. Festgestellte Verkehrsverstöße werden zur Anzeige gebracht, sichtbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt. Ordnungswidrigkeitenverfahren sollen auf ein Fehlverhalten hinweisen und dazu appellieren, sich künftig richtig zu verhalten. Sofern die Sanktionen billigend in Kauf genommen werden - weil der Parkraum ausgelastet ist und die Sanktionshöhen von durchschnittlich circa 15 Euro sehr niedrig sind und nicht abschrecken - ist der Einfluss repressiver Maßnahmen gering. Die Anregung wurde zum Anlass genommen, die genannten Straßen künftig verstärkt zu kontrollieren. Zu 3.: Da deutsche Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungskreis übernommen werden können, muss ein Fahrzeug mit einem anderen als einem Frankfurter Kennzeichen nicht unbedingt eine/n ortsfremden Halter/in haben. Die Kontrolle auf Zulassung und Straßentauglichkeit der Fahrzeuge erfolgt über die Druckstücknummer, die auf der Stempelplakette aufgedruckt ist. Zulassungen aus anderen Ländern unterliegen dem Zulassungsrecht des jeweiligen Landes. Überprüfungen, wie etwa Versicherungsabfragen, dürfen allerdings nicht willkürlich, sondern ausschließlich anlassbezogen durchgeführt werden, wenn Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden oder der Verdacht einer Straftat besteht. Ein Kennzeichen wird von der Stadtpolizei entfernt, wenn das Fahrzeug beispielsweise verkehrsuntauglich ist oder keinen gültigen Versicherungsschutz aufweist. Sollte sich ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum befinden, kümmert sich um das weitere Verfahren die Städtische Verkehrspolizei. Zunächst wird am Fahrzeug ein roter Aufkleber mit einer Beseitigungsanordnung angeklebt, dem dann weitere Schritte folgen, welche letztlich in der Entfernung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum münden. Bei erkennbaren Fahrzeugmängeln werden Mängelkarten ausgestellt mit einer Fristsetzung, bis wann dieser Mangel behoben werden muss. Mängelkarten können jedoch nach geltendem Recht nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ausgestellt werden. Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit erheblichen Fahrzeugmängeln erfolgt erforderlichenfalls eine Meldung an die Stadtpolizei, welche weitere Maßnahmen prüft und gegebenenfalls durchführt. Besteht bei Fahrzeugen mit außerdeutschen Nummernschildern der begründete Verdacht, dass diese nicht zugelassen sind, erfolgen entsprechende Nachforschungen durch die Städtische Verkehrspolizei. Bestätigt sich der Verdacht, werden die weiteren Maßnahmen mit dem Ziel der Beseitigung des Fahrzeugs ergriffen. Strafsachen werden je nach Delikt entweder direkt oder erst nach Abschluss der stadtpolizeilichen Ermittlungen an die Landespolizei übergeben. Zu 4.: Wenn ein solches Fahrzeug vor dem Grundstück eines Betriebs parkt, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass jene/r Gewerbetreibende für das Abstellen verantwortlich ist, außer die Person wurde dabei von Zeug/innen beobachtet. Kfz-Werkstätten haben keine erweiterten Rechte. Der Magistrat verweist hinsichtlich nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum auf seine Stellungnahme zu Punkt 3. Ergänzend sei mitgeteilt, dass bei entsprechender Beschwerdelage auch gezielt Sonderaktionen durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 139
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment