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Einsatz von Niederflurbahnen auf der Strecke der Straßenbahnlinie 15
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5278 entstanden aus Vorlage: OF 1402/5 vom 30.08.2019 Betreff: Einsatz von Niederflurbahnen auf der Strecke der Straßenbahnlinie 15 Der Magistrat wird gebeten, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um den hauptsächlichen Einsatz von Niederflurbahnen (Modell R oder Modell S) auf der Strecke der Straßenbahnlinie 15 zu erreichen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 15 verbindet die drei Stadtteile des Ortsbezirks 5 - Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen - miteinander. Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 bemängeln, dass auf der Strecke der Straßenbahnlinie 15 weniger Niederflurbahnen des Modells R oder des Modells S verkehren, sondern viele Wagen des Modells P eingesetzt werden. Somit ist es älteren oder mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern sowie Eltern mit einem Kinderwagen nicht oder nur schwer möglich, die Straßenbahn zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 593 Antrag vom 11.03.2022, OF 417/5 Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1940 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11
Einsatz älterer Straßenbahnmodelle auf den Linien 15 und 17 reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2022, OF 417/5 Betreff: Einsatz älterer Straßenbahnmodelle auf den Linien 15 und 17 reduzieren Vorgang: OM 5278/19 OBR 5; ST 593/20 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, baldmöglichst auf den Einsatz alter Hochflurbahnen auf den Straßenbahn-Linien 15 und 17 gänzlich zu verzichten. Begründung: Auch wenn die Strecken der Linien 15 und 17 im stadtweiten Vergleich zu den weniger stark frequentierten gehören mögen, so wird insbesondere die Linie 15 überproportional häufig von Menschen mit erhöhtem Bedarf an barrierefreiem Ein- und Ausstieg genutzt, z.B. für Fahrten zur oder von der Uni-Klinik. In der ST 593 vom 20.03.2020 wurde angekündigt, dass die Hochflurbahnen spätestens bis zum Sommer 2021 durch Niederflurbahnen ersetzt werden sollen. Durch die Corona-Pandemie kam es, so Presseberichterstattung, zu Lieferverzögerungen beim bestellten Typ T neuer Niederflurstraßenbahnen. Lauf VGF werden nun Bahnen angeliefert. Ein Einsatz dieser soll bevorzugt auf den Linien 15 und 17 erfolgen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5278 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 593 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1940 2022 Die Vorlage OF 417/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einsatz älterer Straßenbahnmodelle auf den Straßenbahnlinien 15 und 17 reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1940 entstanden aus Vorlage: OF 417/5 vom 11.03.2022 Betreff: Einsatz älterer Straßenbahnmodelle auf den Straßenbahnlinien 15 und 17 reduzieren Vorgang: OM 5278/19 OBR 5; ST 593/20 Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst auf den Einsatz alter Hochflurbahnen auf den Straßenbahnlinien 15 und 17 gänzlich zu verzichten. Begründung: Auch wenn die Strecken der Straßenbahnlinien 15 und 17 im stadtweiten Vergleich zu den weniger stark frequentierten gehören mögen, so wird insbesondere die Straßenbahnlinie 15 überproportional häufig von Menschen mit erhöhtem Bedarf an barrierefreiem Ein- und Ausstieg genutzt, z. B. für Fahrten zur oder von der Uniklinik. In der Stellungnahme vom 20.03.2020, ST 593, wurde angekündigt, dass die Hochflurbahnen spätestens bis zum Sommer 2021 durch Niederflurbahnen ersetzt werden sollen. Durch die Coronapandemie kam es, so Presseberichterstattung, zu Lieferverzögerungen beim bestellten Typ T neuer Niederflurstraßenbahnen. Lauf VGF werden nun Bahnen angeliefert. Ein Einsatz dieser soll bevorzugt auf den Straßenbahnlinien 15 und 17 erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5278 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 593 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Beratung im Ortsbeirat: 4
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