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Reflexion

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Vorgartensatzung Mainzer Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 39/1 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist. 2. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen. 3. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll 15.- Sitzung Stadtverordneten-versammlung 17.09.1998: Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Vorhergehender Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 198 2021 Die Vorlage OF 39/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)

Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende Vorgang: OM 198/21 OBR 1; ST 1741 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 setzt sich seit rund 30 Jahren für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße ein. In allen Erwiderungen hat der Magistrat auf anhängige gerichtliche Widerspruchsverfahren hingewiesen und um Verständnis dafür gebeten, nicht handeln zu können, bis die Verfahren abgeschlossen seien. Auf erneute Initiative des Ortsbeirates antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 1741, dass sämtliche Verfahren mittlerweile - überwiegend vergleichsweise - beendet worden seien. Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung stadtweit mittels zwei Planstellen bewältigt und stadtteilweise in Stadtgebieten mit "überwiegend wohnlicher Nutzung" durchgeführt werde. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass der Ortsbeirat seit über 30 Jahren an Erhalt und Wiederherstellung der Vorgärten hochgradig interessiert ist und dieses Interesse seither mit zahlreichen Anträgen zum Ausdruck brachte? 1a. Wenn ja, warum hat der Magistrat den Ortsbeirat nicht proaktiv über den Abschluss der Gerichtsverfahren informiert? 2. Welche Vergleiche wurden in der Regel geschlossen? Welche inhaltlichen und zeitlichen Ziele sowie Zahlungen wurden vereinbart? 3. Wann und auf welchen Liegenschaften sollen die durch die Vorgartensatzung geschützten Vorgärten der Mainzer Landstraße - auf Basis der abgeschlossenen Verfahren - wieder errichtet werden? 4. Betrachtet der Magistrat das Gallus als einen Stadtteil mit nicht überwiegend wohnlicher Nutzung? 5. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich beim Gallus um einen der am dichtesten besiedelten Stadtteile Frankfurts, jedoch mit einem der geringsten Grünanteile pro Kopf, handelt? 6. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bislang überprüften Stadtteile? Warum steht das Gallus hinten an und warum werden Stadtteile mit deutlich höheren Grünflächenanteilen bevorzugt behandelt? 7. Wann wird der Magistrat mit einer flächendeckenden Überprüfung der Vorgärten im Gallus beginnen? Begründung: Nachdem der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit stets mit den anhängigen Gerichtsverfahren vertröstet hat, hätte es nach Jahrzehnten der Verfahrensdauer auch mal gut getan, wenn der Magistrat in dieser Angelegenheit von selbst an den Ortsbeirat herangetreten wäre. Schließlich haben sich dort zahllose Beteiligte immer wieder mit der Thematik auseinandergesetzt. Wenn nun Stadtteile mit deutlich höherem Grünanteil pro Kopf zuvorderst auf Einhaltung der Vorgartensatzung überprüft werden und der Magistrat dies auch noch mit der überwiegend wohnlichen Nutzung begründet, bleibt eine gewisse Verwunderung beim Blick auf das Gallus. Alle können nun erwarten, dass der Magistrat schnellstmöglich mit der Umsetzung der Vorgartensatzung im Gallus beginnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2021 Die Vorlage OF 216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Beratung im Ortsbeirat: 4