Reflexion
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Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der RotKreuzBaracke in der Kaufunger Straße 9 werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 351/2 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird beauftragt, zu Prüfen und zu Berichten, wie Groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmerstraße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinien-Plan f 1631vom 22.06.1953 sowie § 34 BauGesetzbuch ( bauen im Innenbereich ohne Qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Begründung: Für das Gelände der Rot Kreuz Baracke in der Kaufungerstraße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F 1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von Qualifizierten Bebauungsplänen, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, das auf dem Gelände der Rot Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9, ein Gebäude mit 4 Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger schule, Kaufunger Straße 11 sind jeweils 4 Geschossig. Ausserdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem zweiten Weltkrieg ein Mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F 1631 vom 22.06.1953 hervorgeht. Anlage 1 (ca. 330 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2088 2022 Die Vorlage OF 351/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2281 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Das Gelände gehört zu der geplanten Grundschule Bockenheim in der Schloßstraße 29, deren Bau im März 2022 begonnen hat. Im Rahmen der Planung für die Grundschule wurden verschiedene Bebauungsmöglichkeiten für eine Sporthalle geprüft, ohne weitere Ermittlung der detaillierten Abstandsflächen. Ungeachtet dessen ist festzustellen, dass der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, wonach aus § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die beschriebene Bebauung hergeleitet werden kann, nicht teilt. Die Linie aus dem Fluchtlinienplan ist nicht als Baulinie, sondern als Straßenbegrenzungslinie zu interpretieren. Die Bauflucht der nördlich angrenzenden Gebäude sowie des Schulgebäudes ist maßgeblich. Zudem steht das Gebäude der Kaufunger Straße 7 als Grenzbebauung mit Balkonen am Grundstück ohne Eintragung von Baulasten, sodass eine Fortführung bzw. Wiederherstellung des Blockrandes nicht möglich ist. Um einen großen Baukörper abzubilden, müssten letztendlich einige Bäume gefällt werden. Diese werden derzeit für die Bauarbeiten der Grundschule aufwendig geschützt. Eine neue Bebauung muss immer den Abstand bis zur Baumkrone zuzüglich 1,50 Meter Radius berücksichtigen. Nach grober Einschätzung des Magistrats könnte maximal eine Grundfläche von 400 m2 bebaut werden. Eine Mehrgeschossigkeit von z. B. vier Geschossen sieht der Magistrat als nicht realistisch an. Verbindliche Aussagen können jedoch nur im Rahmen einer Bauvoranfrage gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2088
Beratung im Ortsbeirat: 4
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